Hallo uli,
die Einkommensgrenze ist , wenn ich mich nicht täusche, bei
Selbständigkeit nicht richtig.Doch sie ist richtig.
Hallo Nordlicht,
Deinen Einwand verstehe ich nicht. Wenn man hauptberuflich selbständig ist, gibt es diese Grenze nicht - dann muss man sich versichern. Sogar wenn man im Geschäft Minus macht. Die Bemessungsgrundlage ist dann immer ca. 1800 €. Man muss dann etwas mehr als 300 € KK Beitrag bezahlen.
Warum meinst Du, dass es diese Grenze auch bei Selbständigkeit gibt?
Diese Frage gab es kürzlich schon einmal - guckst Du:
Diese Frage gibt es öfters, aber hier kommt es auf Details an.
wenn man nur ganz geringfügig - also 2 - 3 Stunden in der
Woche etwas macht - dann kann man mitversichert bleiben.Wenn die KK auf hauptberufliche Selbstständigkeit entscheidet,
nein. Wenn neben diesem 2-3 Stunden Geschäft keine andere
Töätogkeit ausgeübt wird, wird sicherlich auf hauptberufliche
Selbstständigkeit entschieden. Anders sieht es aus, wenn eine
Arbeitnehmereigenschaft und eine Nebentätigkeit vorliegt.
Ja, genau. Aber warum sagst Du dann oben, dass es die Einkommensgrenze bei Selbständigkeit gibt?
aber es scheint da verschiedene Auffassungen zu geben. Wäre
Die Rechtslage ist eindeutig, es kommt auf die
unterschiedlichen Einzelheiten an.eigentlich schade, wenn so ein Vorhaben an der KV scheitern würde.
Eine Selbstständigkeit die sich mit 360 € monatlichem Gewinn
begnügt, scheitert nicht an der KV, sie scheitert auch so. Von
diesen Beträgen kann man auf Dauer kein Geschäft am Leben
erhalten.
Da bin ich nicht einverstanden: Ich habe es so verstanden, dass ein junger Mann sich im Monat ein paar Hunnis selbständig verdienen will. Und das kann sich dann ja entwickeln.
Schöne Grüße
Uli