Hallo,
ist in Bayern (Raum Eichstätt) ein Existenzgründungsseminar (Dauer 2Wochen bei externer Firma) pflicht?
Alle anderen Voraussetzungen wurden erfüllt. Projekt ist förderungswürdig.
Es hängt nur an dem Seminar. Wie kann icn das übergehen? Habe keine Zeit, mich da 2 Wochen lang zu quälen - werde auch ohne erfolgreich sein.
Warum reicht meine 20jährige Berufserfahrung nicht aus?
DANKE EUCH
Hi,
ist in Bayern (Raum Eichstätt) ein Existenzgründungsseminar
(Dauer 2Wochen bei externer Firma) pflicht?
Wer verlangt das so? Das Ordnungsamt? Eher nicht, aber externe Geldgeber könnten sowas verlangen.
Ulrich
Nee, nicht das Ordnungsamt - kommt vom Bearbeiter beim Arbeitsamt,
welcher den Gründungszuschuss bearbeitet.
Ich dachte auch, das kann nicht sein, aber er sagte das ist Grundvoraussertzung.
Jemand einen Tipp wie ich da drumrumkomme?
ACHSO - ist auch nicht wichtig wegen der Bank.
Meine Geldaufnahme = NULL
Startkapital ist 100% vorhanden
Geht nur um den Gründungszuschuss
Hi,
Meine Geldaufnahme = NULL
Startkapital ist 100% vorhanden
Geht nur um den Gründungszuschuss
Häh? Du möchtest also Geld abgreifen, ohne es eigentlich zu benötigen? Mach den Kurs und gut ist.
Mal davon abgesehen, daß ein solches Seminar dir Dinge zeigen könnte, die du in deinen 20 Berufsjahren nie erlebt oder gesehen hast.
Ulrich
Hi!
Mal ganz davon abgesehen, dass Dein Artikel weder sagt, worum es hier eigentlich geht (GZ; diese (notwendige) Info hast Du ja erst später rausgerückt), noch FAQ:1129-konform ist und obendrein auch noch im falschen Brett gepostet wurde … ist die Antwort:
Ja, das Seminar ist bei GZ Pflicht!
Die AA möchte schließlich ihr Risiko, den GZ in den Wind zu schießen, möglichst minimieren!
Gruß
Jadzia
Hallo
in Hessen ist es keine Pflicht.
Gruß
NEIN - abgreifen tue ich nix. Habe das Startkapital selbst angespart. Bin keiner der Schulden macht. Der GZ steht mir als Unterhalt wie jedem anderen zu. Ging lediglich um das von mir empfundene unnötige Seminar. Aber OK- ich gehe hin und vielleicht gibts ja wirklich Neuigkeiten seit 20 Jahren
In der Zeit könnte ich nur schon richtig Geld verdienen 
Danke für die Antworten
Hmmm… DIR GLAUBE ICH
Habe Dein Profil studiert! KLASSE
Ja, was soll ich dazu sagen - ich geh hin
Sorry wenn ich falsch gepostet habe!
haarliche Grüße
STYLE - Dipl.Informatiker + bereits erfolgreicher Friseur 
Hallo!
Ja, das Seminar ist bei GZ Pflicht!
Da meine Frau sich gerade in Bayern selbständig gemacht, kann das nicht generell der Fall sein: Sie bekommt Existenzgründungszuschuß ohne jegliches Seminar.
Möglicherweise ist das Branchen- oder Personen- oder Ausbildungsabhängig?
Gruß,
Max
Habe tiefer geschürft und mache Einschränkungen!
Da meine Frau sich gerade in Bayern selbständig gemacht, kann das nicht generell der Fall sein: Sie bekommt Existenzgründungszuschuss ohne jegliches Seminar.
Habe jetzt doch mal nachgeforscht und gebe Dir Recht! Es nicht GENERELL verpflichtend, jedoch wird in den meisten Fällen diese Verpflichtung vom Arbeitsvermittler auferlegt.
Grund ist folgender Inhalt einer Dienstvorschrift:
-
Der Existenzgründer muss die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen!
-
Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen (i. d. R. das berühmte Seminar).
In der AV-Praxis reicht es für einen begründeten Zweifel z. B. schon aus, dass man noch nie selbständig war oder vor recht langer Zeit, damit ein AV ein solches Seminar auferlegt (= verpflichtend macht)!
(Und aus meiner eigenen Berufspraxis (Team AN-Leistungen, das u. a. auch für die letztendliche Auszahlung des GZ zuständig ist) weiß ich, dass dieses Seminar schätzungsweise in 9 von 10 Fällen verpflichtend gemacht wird – weswegen ich fälschlicherweise spontan auf die GENERELLE Pflicht geschlossen habe. Sorry!)
Wenn also wie hier die letzte Selbständigkeit (wenn ich das richtig verstanden habe) 20 Jahre her ist, dann muss man das Seminar wohl mitmachen, um den GZ zu erhalten. 
Jedenfalls: Verlangt es der AV, hat man auch die Pflicht dazu!
LG
Jadzia
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So ist das nicht richtig.
Hi!
in Hessen ist es keine Pflicht.
Das ist so definitiv falsch!
ALLE Durchführungsanweisungen/Dienstvorschriften der BA gelten BUNDESWEIT.
Es liegt jedoch im Ermessen des zuständigen Arbeitvermittlers, ob er das Seminar zur Pflicht macht oder nicht – in Hessen genauso wie in Bayern oder Sachsen.
S. a. /t/existenzgruendungsseminar-zwingend/5276641/11
Gruß
Jadzia
deren Schwester (aus Hessen!) ebenfalls dieses Seminar machen MUSSTE, um ihren GZ zu bekommen
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Hallo Jadzia,
vielen Dank für die Information. Ja, das erklärt einiges.
- Der Existenzgründer muss die notwendigen Kenntnisse und
Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen!
Meine Frau war früher schon mal selbständig und hatte auch in ihrem FH-Studium ein paar betriebswirtschaftliches Seminare - das wird dem Arbeitsvermittler vermutlich ausgereicht haben. Zudem hat sie in ihrem Businessplan auch darauf verwiesen, daß ihr Ehemann in der gleichen Branche selbständig ist und sie in betriebswirtschaftlichen Fragen unterstützt. 
Jedenfalls: Verlangt es der AV, hat man auch die Pflicht dazu!
Ich denke, es ist auch sinnvoll. Der AV verlangt das ja auch nicht völlig grundlos. Fachliche Kompetenz und Erfahrung sind das eine, aber deswegen ist man nicht zwangsläufig befähigt, einen eigenen Betrieb zu führen.
Liebe Grüße,
Max
hallo,
Aber OK- ich gehe hin und vielleicht gibts ja wirklich Neuigkeiten
seit 20 Jahren 
Hm, was denkst Du: Dass sich in 20 Jahren nichts getan hat oder dass Du eh schon alles weißt
In der Zeit könnte ich nur schon richtig Geld verdienen 
Tust Du doch. Du bekommst Geld vom AA. Wenn Du mehr verdienen könntest in der gleichen Zeit mit Deiner Selbstständigkeit, dann könnstst auf so einem Kurs lernen, dass Du Dich eigentlich entscheiden müsstest, nicht zu dem Kurs zu gehen.
Grüßerle
Richard
Hallo
auch gut, es gab letztlich eine Existenzgründung, da wurden seitens des AA ein entsprechendes Seminar gar nicht erwähnt bzw. vorgeschlagen.
Gruß