Existenzgründungszuschuß und die Pflichten

Hallo.
Welche Pflichten hat eine Person, die einen Existenzgründungszuschuß bekommt ( hier 1400 €/monatl.)?

Was passiert, wenn der Zeitpunkt erreicht ist, wo es ausläuft und die Existenzgründung nicht geklappt hat? Gibts dann wieder ALG II?

Ein Bekannter bekommt eben diese Summe, verwendet sie, um ein Motorrad zu finanzieren. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er durch Schwarzarbeit.
Die AfA fragt nicht danach, ob er sich bemüht, eine Existenz zu gründen.Das tut er nicht, nicht eine Minute arbetet er daran.

Ich frag mich …ist das immer so? Schmeißen die die Steuergelder SO durch die Welt?
Das sind im Endeffekt mindestens 10.000 €, die der in den 8 Monaten bekommt.

Gruß
MP

Wovon reden wir hier denn eigentlich??
Hi!

Irgendwie schmeißt Du hier derart die Begrifflichkeiten durcheinander, dass man gar nicht weiß, was Du eigentlich meinst.

Also:

Existenzgründungszuschuss

Gab’s mal für Alg- I -Empfänger (SGB III, Agentur für Arbeit (AA)); der heißt jetzt aber schon 'ne Weile Gründungszuschuss.
Meinst Du den oder doch eher

Einstiegsgeld, das es für Alg- II -Empfänger (SGB II, ARGE/Jobcenter/Kommune) gibt, da Du hier nun von

ALG II

schreibst, dass Du dann „wieder“ bekommst.

Hier aber schreibst Du plötzlich wieder von der

AfA

(und meinst damit wohl die Agentur für Arbeit = AA).

Also: Wovon reden wir hier?

Gruß
Jadzia