Facebook, Beleidigung,Üble Nachrede, Verleumdung?

Ehre/Ehrverletzung,Üble Nachrede,Verleumdung,Beschimpfung ?

Was kann man mit Nachdruck gegen Aussage in Schriftform auf Facebook einer 17 Jährigen: Die Hure meines Vaters… unternehmen?

nix
Hi rs,

nix, wenn es der Wahrheit entspricht.

GvC

Hallo,

stimmt so nicht ganz:

_ § 192 StGB: Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht._

Ohne weitere Worte…

Viele Grüße
Lumpi

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Hallo!
Ja das ist ja der Punkt, es entspricht nicht den Tatsachen!

Hallo,

Üble Nachrede: Jemand behauptet etwas, was geeignet ist, den Ruf eines anderen zu Schädigen ohne dass er das Beweisen kann.

Verleumdung: Jemand behauptet etwas, was geeignet ist, den Ruf eines anderen zu Schädigen obwohl er weiß, dass es nicht stimmt.

Eine Beleidigung ist unabhängig vom Wahrheitsgehalt, sie ergibt sich aus der ehrverletztenden Form der Äußerung.

Viele Grüße
Lumpi

Hey,
was würde gegebenenfalls passieren bei einer Anzeige wegen Verleumdung?

Es ist doch schon ziemlich fett,
Facebook müsste diese Sache raus ziehen, löschen, oder nicht?
Geht so etwas nicht irgendwie in Mobbing über oder wo läuft der Weg da weiter?
Ein Stopp muß es sicher geben-
Liebe Grüße

Hallo,

ich würde:

a) Facebook kontaktieren (am besten mit vollem Link und Screenshot) und auf Löschung des Eintrages bestehen

b) Falls der Urheber der Beleidigung bekannt oder z.B. mit Hilfe von Facebook ermittelbar ist eine Strafanzeige stellen. Screenshots etc. auf jeden Fall vorlegen. Der Urheber wird - falls Ersttäter - wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davon kommen, das ganze kann aber schnell in den vier-stelligen Euro-Bereich gehen.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

stimmt so nicht ganz:

_ § 192 StGB: Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten
Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn
das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der
Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter
welchen sie geschah, hervorgeht._

und wie sollte so etwas bei Minderjährigen bahandelt werden??

Hallo,

falls Ersttäter - wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davon
kommen, das ganze kann aber schnell in den vier-stelligen
Euro-Bereich gehen.

bei einer Minderjährigen?? Das bezweifel ich aber.

Hallo,

falls Ersttäter - wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davon
kommen, das ganze kann aber schnell in den vier-stelligen
Euro-Bereich gehen.

bei einer Minderjährigen?? Das bezweifel ich aber.

Nicht geschrieben-
gestern gelesen-
waren schon ganz schön baff!

das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der
Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter
welchen sie geschah, hervorgeht.

und wie sollte so etwas bei Minderjährigen bahandelt werden??

die sollten ins heim kommen.

entweder ins lattenheim oder sogar nach bodensee in ein pfahldorf…

gruß inder

So könnte es eigentlich keine Patchworkfamilien geben-

Hey Lumpi!
Erstatterin ist persönlich bekannt-
Gerade 17 Jahre alt-
Patchworkfamilie-

Liebe Grüße

Hallo,

falls Ersttäter - wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davon
kommen, das ganze kann aber schnell in den vier-stelligen
Euro-Bereich gehen.

bei einer Minderjährigen?? Das bezweifel ich aber.

ich auch. Sofern noch nicht auffällig geworden, dürfte es bei einer Ermahnung bleiben.

Gruß

S.J.

Dafür sogrgen dass der Vater Ihr die Ohren lang zieht, Ihren persönlichen Etat streicht und ein Internet und Handyverbot auspricht…

Hallo,
Da benötigt man doch einen Zugang.
Für die sichtbare Aussage darf der Nutzer/ Leser auch nicht abgelehnt sein.
Oder reicht es, Facebook zu kontaktieren mit Angaben zur Person / Erstellerin?

Hallo,
Ganz unjuristisch:
Die Erwachsenen in diesen zerrütteten Familienverhältnisse sollten mal in sich gehen, warum das arme Kind sich in facebook so outen muß.
Offensichtlich liegt da ein grobes Fehlverhalten aller Beteiligten gegenüber einem minderjährigen Kind vor.
Es währe wünschenswert, das ein familienpsychologisches Gutachten angefertigt wird und eventuell das Kind und weitere gefärdete Minderjährige, dann tatsächlich dem Kindeswohl entsprechend fremduntergebracht werden.
mfg

Von nix kommt nix.

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Grundsätzlich ist das ja eine sehr lobendwerte Idee, aber man muss auch berücksichtigen dass es völlig verzogene, unverschämte Jugendliche gibt - es handelt sich hier immerhin um eine 17-jährige - die man beim besten Willen nicht als Opfer hinstellen kann. Zum erwachsen werden gehört schließlich auch sich mit Situationen die einem vielleicht nicht besonders passen abzufinden.

Den schwarzen Peter da ausschließlich den Eltern zuzuschieben finde ich zu einfach

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ich denke da ein wenig anders
Hallo!

Ehre/Ehrverletzung,Üble Nachrede,Verleumdung,Beschimpfung ?

Was kann man mit Nachdruck gegen Aussage in Schriftform auf
Facebook einer 17 Jährigen: Die Hure meines Vaters…
unternehmen

Aus deinen Antworten weiter unten geht hervor, dass es sich um eine Patchworkfamilie handelt, in der die Tochter beim Vater und seiner neuen Freundin/Frau zusammenlebt. Soweit richtig?

In dieser Familie gab es dann diesen Vorfall, den Du beschrieben hast.

Ich denke, es gibt 2 Möglichkeiten wie es zu sowas kommen kann.

Möglichkeit 1:

Es gibt ziemliche Spannungen in der Familie, und bei allen Beteiligten hat sich eine enorme Wut angestaut, die nun langsam ausbricht. Wenn alles in Ordnung ist, die Familienmitglieder sich verstehen passiert das wohl kaum

Ich geh mal davon aus, dass der Vater wirklich eine Freundin hat und die Frau nicht bezahlt.

Eine 17 Jährige schreibt nicht aus Jux und ohne Vorgeschichte sowas ins Internet. Aber, eine Stiefmutter als Erwachsene sollte auch nicht als ersten Gedanken eine Strafverfolgung im Sinn haben.

Bringt das die Familie weiter? Oder zerüttet es eher?

Darüber sollte man sich Gedanken machen, sollte es diese Familie nun wirklich geben.

Es können jetzt zig Leute sagen, das Mädchen erwartet diese oder jene Strafe. Ob es aber das Familienleben und die Situation an sich besser macht oder die Familie entgültig zerbricht, kann niemand voraussehen.

Dass danach nicht gefragt wurde, ist mir schon bewusst.

Ich finde, man trägt die moralische Verantwortung für Dinge die man sagt/schreibt. Das heißt auch manchmal etwas sensibler zu sein, wenn es um Familiensachen geht.

Würde die Dame einen Rechtsanwalt aufsuchen, würde er hoffentlich zu einer Familienberatung oder Mediation raten. Und nicht Vater/ Stiefmutter gegen Tochter vor Gericht bringen. Mit Sicherheit gibt es Gegenbeispiele, die Frage ist nur ob sie auch vernünftig sind.

Und da gab es ja noch Möglichkeit 2:

Wir wissen alle nicht in welchem Zusammenhang von: „Der Hure meines Vaters…“ die Rede war. Hört sich auch ein klein wenig hochgestochen an. Jedenfalls für eine 17 Jährige und als kleiner Ausschnitt.

Ich hätte mich über : „Der Vater und seine Hure, die gehen mir aufm Keks… oder: Da! Vaters Freundin so ne B***h“ nicht gewundert.

Aber als ich den Satz in deinem Posting las, hab ich zuerst an Mary Tudor gedacht. Sie hatte etwas sehr ähnliches zu ihrer Stiefmutter Anne Boleyn gesagt.

Es ist wohl unwahrscheinlich, dass die besagte 17 Jährige sich via Facebook über Geschichte ausgetauschte, dabei „Mistress“ etwas frei mit „Hure“ übersetzt…

Aber genau das Wort war auch damals gemeint.

Und den Zusammenhang kennen wir nunmal nicht.

Es wäre vielleicht eine Möglichkeit, ein unbefangenes Gespräch mit ihr zu führen. Sie wäre wohl etwas verblüfft, würde die Stiefmutter den Satz nicht auf sich beziehen, und sie ohne Wut aufsuchen um mit ihr zu sprechen.

Hier das Zitat:

‚I know no Queen in England but my mother. But if you, Madam, as my father’s mistress , will intercede for me with him, I should be grateful.‘

‚Ich kenne keine Königin von England außer meiner Mutter. Aber wenn Sie, Madam, als die Geliebte Hure meines Vaters zwischen meinem Vater und mir vermitteln wollen, wäre ich dankbar.‘

Das habe ich beim Lesen im Kopf gehabt. Wäre die 17 Jährige meine Stieftochter, würde ich sie fragen ob das gemeint war. Sie kann sich dann ja erklären, ohne zunächst Vorwürfe zu hören, provoziert zu werden und blockiert zu sein. Meinte sie es so wie alle denken, hat sie dann Möglichkeit es persönlich zu sagen. So mutig zu sein bezweifle ich aber.

Vielleicht schreibt die Stiefmutter irgendwann im Eltern Brett oder Psychologie. Ich denke, dort wäre es wirklich besser aufgehoben.

Viel Grüße

Hallo,

gerade bzgl Möglichkeit 2 verstehe ich durchaus, worauf du hinaus willst und muß gestehen, dass mir die Feinsinnigkeit des Gedankens ein beeindrucktes Schmunzeln abnötigt. Eigentlich ist das nämlich eine Deeskalationsstrategie, wie man sie besser nicht formulieren könnte, da sie der Betroffenen gerade die Möglichkeit gewährt, „das Gesicht zu wahren“.

Ich denke aber gleichwohl, dass dieser Ansatz vielleicht doch ein wenig zu kognitiv orientiert sein könnte, etwas zu „educated“, um in einer Situation zu verfangen, die hier doch sehr emotional geprägt zu sein scheint.

MFG Cleaner