Fällt Erbschaftssteuer an wenn Erbe Haus verkauft?

Hallo zusammen,

ich werde demnächst zusammen mit meiner Familie zur Miete in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses ziehen, das meiner Großmutter gehört.

Diese Wohnung wird irgendwann mein Vater erben.
Meinem Vater würde ich gerne die Wohnung abkaufen, sobald er nach dem Ableben seiner Mutter die Wohnung geerbt hat.

Nun möchte aber mein Vater diese Wohnung nicht mehr verkaufen, weil er von irgendjemandem gehört hat, er müsse für den Verkauf an mich direkt nach der Erbschaft auch Erbschaftssteuer bezahlen, weil eine Frist von 10 Jahren für die Veräußerung nicht eingehalten wurde (neben der Wohnung wird er noch weitere Wertsachen erben).

Ist es richtig, dass es von dieser Frist abhängt???

Danke für Eure Hilfe.
Tom

hallo,
meiner meinung nach nicht, da die erbschaftssteuer ja auf das haus ( also
ohnehin ) fällt und es unerheblich ist, ob er danach die wohnung an wem
auch immer verkauft.
die 10 Jahresfrist gilt für ( selbstgenutzte ) spekulationsobjekte, dh.
wohnung für 100000 euro gekauft, für 150000 verkauft, 50000 gewinn, welcher
zu versteuern ist.

Ein Steuerberater kann Ihnen diese Frage sicherlich genau beantworten.
MFG

Hallo Tom,

zu Erbschaftssteuer kann ich dir leider nichts sagen.

Sorry,
viele Grüße
hjs

Hallo Tom,
Erbschaftssteuern fallen an, wenn zuviel geerbt wurde. Es gibt einen Freibetrag (siehe Internet). Was Ihr Vater meint ist eine Spekulationssteuer. Die Frist beträgt 10 Jahre und die Differenz zwischen Anschaffungskosten + Investitionen zum Gewinn ist wie eigenes Einkommen zu versteuern. In die Frist zählt aber auch die Zeit, die die Wohnung Ihrer Oma gehörte. Also, hat sie das Mietshaus länger als 10 Jahre in Besitz, muß auch Ihr Vater bei Verkauf nichts zahlen, da die frist abgelaufen ist.
Gruß Ellen

Guten Tag.

Ihre Frage ist keine klassische Immobilienfrage, sondern eine Steuer-/Rechtsfrage. Diese kann und darf ich nicht beantworten.

Viele Grüße
A. Frank