Fahren ohne Führerschein

Hallo,

ausgelöst durch dieses Problem:
/t/frauen-duerfen-kein-auto-fahren/4793045
habe ich einige Fragen.
Angenommen, es geschieht in Deutschland ein Unfall. Nehmen wir mal an jemand wird verbrannt und muss dringend ins Krankenhaus. Das ganze geschieht in einer einsamen Hütte, Telefon gibt es nicht, mobiles Netz auch nicht oder es ist kein Handy da.
Ein des Fahrens kundiger Mensch, der jedoch keinen gültigen Führerschein hat, fährt daraufhin den Verletzten ins Krankenhaus.
Welche Strafe hat er zu erwarten?

  1. Überhaupt.
  2. Sollte er einen Unfall bauen.
    Hätte er die Pflicht gehabt, spätestens bei der ersten Telefonzelle anzuhalten und eine Ambulanz zu rufen? Oder einen anderen Autofahrer anzuhalten und um Weitertransport zu bitten?

Gruß
Elke

Hallo Elke,

ohne jetzt auf Deine Rechtsfrage wegen des Führerscheins einzugehen:

Angenommen, es geschieht in Deutschland ein
Unfall. Nehmen wir mal an jemand wird verbrannt und muss
dringend ins Krankenhaus.

Hätte er die Pflicht gehabt, spätestens bei der ersten
Telefonzelle anzuhalten und eine Ambulanz zu rufen?

Diese Pflicht hätte er schon aus der Notsituation heraus gehabt. Denn es ist immer wichtig, dass der Arzt zum Patienten kommt. Und das kann unter Umständen deutlich schneller dadurch geschehen, dass ein Notarzt gerufen wird, statt dadurch, dass eine Provatperson mit ihren bescheidenen Mitteln sich als Krankentransporteur versucht.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

Diese Pflicht hätte er schon aus der Notsituation heraus
gehabt. Denn es ist immer wichtig, dass der
Arzt zum Patienten
kommt.

Is klar. Da es aber um das Autofahren im Notfall ohne Führerschein geht, hab ich ja mit Vorsatz eine Situation konstruiert, in dem um Hilfe rufen nicht möglich ist (abgelegen, kein Telefon, kein Handy), was zugegebenermaßen in Deutschland immer schwieriger zu finden sein wird.
Es ging ja im Ausgang darum, dass eine Frau in Saudi in einer solchen Situation auch nicht fahren durfte (dort kann man u.U. ewig auf eine Ambulanz warten) und ich wollte einfach mal im Vgl. wissen, wenn es ist, wenn jemand HIER ohne Führerschein fährt (unabhängig von den hirnrissigen Gesetzen, die einer Frau aus Prinzip das Fahren verbietet).

Gruß
Elke

Hallo,

meine Laienmienung dazu:

Ein des Fahrens kundiger Mensch, der jedoch keinen gültigen
Führerschein hat, fährt daraufhin den Verletzten ins
Krankenhaus.
Welche Strafe hat er zu erwarten?

  1. Überhaupt.

Wenn denn überhaupt, dann nur eine sehr geringe. M.E. gehen Leib und Leben, so sie akut bedroht sind, vor die meisten anderen Rechtsgüter.
Allerdings halte ich Dein Szenario für sehr selten…

  1. Sollte er einen Unfall bauen.

Hier wird man sicher alle Umstände aufwendig prüfen müssen. Da gibt es wohl keine Standardantwort. Als Stichworte fallen mir sponmtan ein:
Wahl der Mittel, gab es keine Alternative?
Vermeidbarkeit des Unfalls
Verhältnismäßigkeit, also übetrieben gesagt: Wer mit 1,x Promioklle und 120 Sachen durch die Stadt brezelt um eine Platzwunde versorgen zu lassen, der bekommt eher ein Problem, als der Fahrer in Deinem Falle, wenn er am End´ der Welt einen Leitpfosten nietet.
Sind Unbeteiligte verletzt worden?
Ich handle auch „rechtswidrig“, wenn ich mich bei roter Ampel in eine Kreuzung hineintaste (oder auf den Fußgängerüberweg) um dem von hinten heraneilenden Blaulicht die Gasse freizumachen. Und wenn ich dabei einen Unfall baue, dann wird das ein kompliziertes Verfahren. Das hält mich aber nicht davon ab, alles vetretbare zu tun, um die Straße zu räumen.

Hätte er die Pflicht gehabt, spätestens bei der ersten
Telefonzelle anzuhalten und eine Ambulanz zu rufen? Oder einen
anderen Autofahrer anzuhalten und um Weitertransport zu
bitten?

Fragt sich, ob ein medizinischer Laie überhaupt bewerten kann, welche Eile geboten bzw. welcher Zeitverlust akzeptabel ist. I.d.R. sollte man eher den Notarzt rufen, als selbst loszubrettern. Der NA ist zum einen schnell da und dann auch komplett ausgestattet, dazu ist er solche Streßsituationen eher gewöhnt (wer traut sich zu, mit einem u.U. schreienden und blutenden Opfer im PKW SICHER zu fahren??).
Und man spart nichts: Wenn ich zum nächsten Krankenhaus mit Gas und Risiko 10 Minuten brauche, ist der NA mit Wegerechten und in der gleichen Zeit auch bei mir, oder?

Gruß
BeLa

Hi,

zunächst kommt da §34 StGB in Betracht: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__34.html
In diesem Fall ist die Tat nicht rechtswidrig (und damit ausdrücklich erlaubt).
Sollte die Tat doch rechtswidrig sein (z.B. weil die Tat nicht als angemessen betrachtet wird), könnte auch noch §35 greifen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__35.html
Die Tat war dann zwar rechtswidrig, der Täter wird aber mangels Schuld nicht bestraft. (Interessant kann diese Unterscheidung z.B. bei Schäden sein: diese müssen nur ersetzt werden, wenn die Tat rechtswidrig war).

Bei einem Unfall (mit Personenschaden) bin ich jetzt ein wenig überfragt, da die begangene Tat (fahrlässige Körperverletzung) nicht von den genannten Vorschriften erfasst wird (die Körperverletzung war zur Abwendung der Gefahr ja nicht notwendig). Aber wahrscheinlich könnte es dann darauf hinauslaufen, daß die Schuld des Täters als gering betrachtet wird: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__46.html

Gruß Stefan

Hallo Elke,

Diese Pflicht hätte er schon aus der Notsituation heraus
gehabt. Denn es ist immer wichtig, dass der
Arzt zum Patienten
kommt.

Is klar. Da es aber um das Autofahren im Notfall ohne
Führerschein geht, hab ich ja mit Vorsatz eine Situation
konstruiert, in dem um Hilfe rufen nicht möglich ist

und ich bin darauf eingegangen, dass man in dem Moment, in dem man das kann (wie Du ja selber geschrieben hast) auch wirklich Hilfe rufen soll.

In Deiner Fiktion ist das nicht so wichtig, aber im Erste-Hilfe-Kurs passiert immer wieder, dass die Teilnehmer fragen, wie lange man denn die Herz-Lungen-Wiederbelebung machen solle. Und ganz dumm schauen, wenn die Antwort heißt: bis die herbeigerufenen Profihelfer da sind.

Da ist binnen Stunden schon wieder vergessen, dass man als erstes lernt, dass man Hilfe anfordern soll (nur Unfallstelle sichern geht noch vor, wenn zutreffend)

Gruß, Karin