Fahrerflucht

Angenommen, meine Freundin hätte am Mittwoch in einer nordrhein-westfälischen Großstadt einen Spiegel eines parkenden Autos abfahren, ist dann aber weitergefahren (ja, ich habe gehörig mit ihr geschimpft!). Sie weiß nicht genau, ob Zeugen vorhanden sind, da dies an einer roten Ampel passierte, die auf grün sprang und das beschädigte Fahrzeug ca. 50 m vor der roten Ampel stand, die dann schnell auf Grün sprang.

Angenommen, meine Freundin hätte Auskunfssperre beim Einwohnermeldeamt beantragt.

Wie schnell oder langsam könnte die Polizei (angenommen es wären Zeugen vorhanden, was aber nicht sicher wäre!), meine Freundin als Halterin des Fahrzeuges in Erfahrung bringen und vor ihrer Wohnung stehen? Oder wie wäre dann das Prozedere? Wie schnell würde die Polizei tätig werden? Wie gesagt, der Fall wäre am Mittwochabend in der Dämmerung passiert. Oder würde sie lediglich zum Tatvorgang angeschrieben werden? Schließlich könnte sie ja theoretisch ihren Spiegel innerhalb eines Tages austauschen lassen. Lackspuren des anderen Fahrzeuges wären nicht vorhanden.

An dem Spiegel der Freundin sind, außer ein paar Plastikabschürfungen in der Farbe ihres eigenen Spiegels keine Zeichen zu sehen.

Danke für eine schnelle Antwort.

Annerose

Hallo,
abgesehen von FAQ:1129
erwartest Du jetzt eine Einschätzung, ob man Deine Freundin wohl erwischen wird oder Tips, wie sie das verhindern kann?
Ich glaube, Du hast das Wort ‚Kriminalität‘ im Titel des Bretts irgendwie falsch ausgelegt.
Gruß
loderunner

Ich glaube, Du hast das Wort ‚Kriminalität‘ im Titel des
Bretts irgendwie falsch ausgelegt.

Zumal es Kriminalistik heisst…

Gruss Ivo

Hi!

Als mindestens zweimalige Leidtragende eines abgefahrenen Spiegels (wir haben schon immer versucht, in der Siedlung abseits der Hauptstraße zu parken, aber da war halt nicht immer frei :frowning: ): Wie wär’s, wenn Du Deine Freundin an den Ort des Geschehens zurückschickst und und sie versucht, das Auto wiederzufinden - so sie sich denn genauer an selbiges erinnert - um sich dann mit dem Besitzer in Verbindung zu setzen?

Das zumindest wäre eine Lösung, über die ich mich damals super gefreut hätte - leider ist das aber nie passiert, auch kein Zettel an der Windschutzscheibe oder so - und auch die Polizei hat damals beim ersten Mal zwar den Vorgang aufgenommen, aber das war’s auch. Die Wahrscheinlichkeit, den Schuldigen einfach so zu finden ist recht klein, wenns eben keine hilfsbereiten Zeugen gibt.

Kari

Angenommen, meine Freundin hätte Auskunfssperre beim
Einwohnermeldeamt beantragt.

Das Einwohnermeldeamt spielt hierbei keine Rolle. Die Polizei verfügt über eigene Datenstationen.

Wie schnell oder langsam könnte die Polizei (angenommen es
wären Zeugen vorhanden, was aber nicht sicher wäre!), meine
Freundin als Halterin des Fahrzeuges in Erfahrung bringen und
vor ihrer Wohnung stehen? Oder wie wäre dann das Prozedere?
Wie schnell würde die Polizei tätig werden?

Wenn jemand sich das Kennzeichen gemerkt hat, dann ist es ein leichtes deine Freundin als Halterin zu identifizieren und dann würde sicherlich bald Post kommen.
Sollte deine Freundin wirklich ein schlechtes Gewissen haben, sollte sie sich freiwillig bei der Polizei melden und den Schaden begleichen.
Und in Zukunft, sollte sie des Öfteren Spiegel anderer Fahrzeuge abfahren, zumindest eine Nachricht mit Adresse oder Telefonnummer hinterlassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Angenommen, meine Freundin hätte …

  • ihren Mann umgelegt
  • kleine Jungs belästigt
  • Nachbars Auto geklaut
  • bei ebay beschissen
  • am Mittwoch in einer

nordrhein-westfälischen Großstadt einen Spiegel eines
parkenden Autos abfahren, ist dann aber weitergefahren

Machen wir uns doch nichts vor, das was deine Freundin da getan hat, ist eindeutig kriminell, denn unser Strafgesetzbuch belegt Verkehrsunfallflucht nun mal mit Strafe. Und sag jetzt nicht, dass man diese Sachen nicht vergleichen könnte, der Gesetzgeber hat schließlich bei den Strafen ausreichend differenziert. Und weder zum Mord, zur sexuellen Nötigung, zum Diebstahl, einem Betrug oder eben Verkehrsunfallflucht reicht daher der private erhobene Finger, sondern ein der Sache angemessener Umgang. Da nach Hinweisen zu fragen, wie man es anstellt nicht erwischt zu werden, ist 1. dreist und 2. blauäugig, zumal es hier sicher auch genug Leute gibt, die schon mal auf dem Schaden eines solchen Delikts (oft genug mehrfach) sitzen geblieben sind (ja, ich habe auch gerade mal wieder eine Beule in der Karre, die mir ein anonymer Mitmensch ins Blech gehauen hat).

Wenn ein Zeuge das Kennzeichen notiert hat, dann wird die Polizei in Kürze vor der Tür stehen, und daran ändert eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt gar nichts, da dies mit der Sache überhaupt nichts zu tun hat, und so eine Sperre natürlich auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vollkommen witzlos ist (wäre ja auch noch schöner). Um also der Gefahr von 30 Tagessätzen oder mehr zu entgehen, wäre jetzt eine schleunige Selbstanzeige sicher eine Überlegung wert. Dann schläft es sich wieder beruhigter.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

Und in Zukunft, sollte sie des Öfteren Spiegel anderer
Fahrzeuge abfahren, zumindest eine Nachricht mit Adresse oder
Telefonnummer hinterlassen. Dann ist man auf der sicheren
Seite.

Hallo Nicole,
ich will mich ja nicht mit Dir streiten, aber auch dann ist es eine Fahrerflucht.
Grüße
Almut

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Hallo,

das es unter Juristen keinsefalls einhellige Meinung ist, dass Verkehrsunfallflucht ein Offizialdelikt sein sollte, ist dir aber bekannt oder?

Gruß
Werner

Hoi Annerose!

Angenommen, meine Freundin hätte am Mittwoch in einer
nordrhein-westfälischen Großstadt einen Spiegel eines
parkenden Autos abfahren, ist dann aber weitergefahren

dann frag sie doch einfach mal, was sie sich wünschen würde… wenn ihr jemand den Spiegel abfährt!!!

Gruss
Ulli

Na und?
Servus!

das es unter Juristen keinsefalls einhellige Meinung ist, dass
Verkehrsunfallflucht ein Offizialdelikt sein sollte, ist dir
aber bekannt oder?

Wie ist hinter den Sinn dieses Einwurfes zu kommen? Es ist ein Offizialdelikt, und das ist verdammt gut so. Sagt ein Jurist, der schon mindestens drei Rückspiegel nachgekauft hat.

Angesichts der Tatsache, dass es eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge gibt, bewerte ich das geschilderte Verhalten als extrem asozial.

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Hallo annerose,

nun wir haben zwei Möglichkeiten

  1. die Freundin wird nie als Unfallverursacherin gefunden
  2. über Lackspuren, Kennzeichen, Zeugen oder was auch immer wird sie gefunden

zu 1) Dann ist für diese Freundin alles gut. Du schreibst ja, dass ihrem Spiegel nix passiert ist. Trotzdem müsste diese Freundin natürlich mit dem schlechten Gewissen bei jedem Türklingeln leben. Und eventuell wäre es eine gar nicht dumme Idee sich in die Situation des Geschädigten zu versetzen.

zu 2) Die Kacke ist am Dampfen. Was genau für Konsequenzen drohen weiss ich nicht sicher - jedoch reden wir hier von einer anderen Preisklasse als von „Spiegelreparatur bezahlen“

Nimmt sich Deine Freundin nun Deine tadelnden Worte zu Herzen, kann man ihr nur zu folgendem raten:
Gehe auf die nächste Polizeiwache. Begib Dich direkt dort hin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht 4000 Euro ein. Und gehe heute noch! Nicht erst am Montag. Und nimm Führerschein, Fahrzeugdokumente und Auto mit!
Dann erzählt Deine Freundin wahrheitsgemäss was passiert ist und warum in Dreiteufelsnamen sie sich erst jetzt meldet. Und dann hört sie sich die verdiente Standpauke des netten Polizisten an. Keine Ausreden! Keine Lügen - das macht’s alles nur noch schlimmer! Reue ist das einzige was ihren Kopf noch retten kann.
Wahrscheinlich hat ihr Unfallgegner die Sache schon angezeigt und es lässt sich recht leicht nachvollziehen wer das ist, so dass sie fix dran gehen kann den Schaden zu begleichen…

*wink*

Petzi

Sofort zur Polizei gehen und die Sache melden - das ist das Einzige, was sie tun sollte! Man sollte sich nicht der Verantwortung entziehen und dann auch noch darauf hoffen, vielleicht nicht erwischt zu werden!
Ich spreche aus eigener Erfahrung… allerdings hatte ich mich direkt vor Ort gekümmert,aber den Fehler gemacht, nicht sofort die Polizei zu holen. Das hätte deine Freundin tun sollen… Leider wurde dann von der Gegenseite eine Falschaussage gemacht, und ich habe dafür eine recht hohe Summe gezahlt, denn es gab keine Zeugen, und wenn erstmal sowas wie Fahrerflucht in der Luft hängt, sieht es schon arg aus.
Gruß - iceage

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Hallo,

das es unter Juristen keinsefalls einhellige Meinung ist, dass
Verkehrsunfallflucht ein Offizialdelikt sein sollte, ist dir
aber bekannt oder?

Und dir sollte bekannt sein, dass es bei zwei Juristen immer drei Meinungen gibt, dies aber nun mal nichts daran ändert, dass man sich so lange an Gesetze halten muss, wie sie gültiges Recht sind :wink:

Und bei der Verkehrsunfallfucht gibt es sogar noch einiges Spannende mehr zu wissen. Z.B. dass dieses Delikt vom hochverehrten Herrn Freissler, ja, dem vom Volksgerichtshof, nebst einiger anderer Spezialdelikte in Bezug auf den Schutz des Autolenkers und zur „Ausmerzung des ungeeigneten Kraftfahrers“ ersonnen wurde, was zwei spannende Fragen aufwirft:

  1. Ist ein Gesetz deshalb schlecht, weil es von den falschen Leuten erstmals eingeführt wurde, und müsste man die Verkehrsunfallflucht nicht schon allein deshalb aus dem StGB streichen?

  2. Oder könnte es sein, dass angesichts der Tatsache, dass man ziemlich rigoros nach 45 aus obigem Grund den Rasenmäher zum Einsatz gebracht hat, es vielleicht besonders gute Gründe gegeben haben mag, dass ausgerechnet diese Vorschrift uns erhalten geblieben ist?

Gruß vom Wiz

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Hallo Nicole,
ich will mich ja nicht mit Dir streiten, aber auch dann ist es
eine Fahrerflucht.
Grüße
Almut

Hallo Almut!
Nein ist es nicht… zumindest nicht in diesem Sinne. Sie flieht ja nicht. Klar könnte sie auch die Polizei verständigen, aber wenn sie ihre korrekten Daten angibt und hinterlässt wird man sie deshalb nicht belangen.

Gruß Nicole

Hallo Nicole,

ich habe mir deine Visitenkarte angesehen und mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass du Polizistin bist und sogar „angehende Kriminalkommissarin“. Das ist wirklich krass, weil du ja offenbar schon Probleme hast, StGB-Normen zu lesen. § 142 I Nr. 1 StGB ist doch eindeutig, wenn er sagt: „…durch seine Anwesenheit…“

Du solltest das lieber noch mal nacharbeiten, ehe du hier erzählst, das sei „keine Unfallflucht“ oder „jedenfalls nicht in dem Sinne“. Es ist eben ein tatbestandsmäßiges Verhalten i.S.v. § 142 StGB, und ehrlich gesagt: Eine Kriminalkommissarin sollte das wissen!

Levay

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Hallo!

Jetzt wahrscheinlich schon etwas zu spät, aber für’s nächste mal…Wenn man innerhalb von 24 Stunden die Polizei aufsucht und es sich nur um einen verhältnismäßig geringen schaden gehandelt hat, kommt man nachher billiger davon.

Gruß,

Florian.

Hallo Levay,

Den Tatbestand erfüllt es sehr wohl. Aber eben auf Grund meiner Berufserfahrung weiß ich sehr gut, wie so etwas gehandhabt wird.
Wenn jemand sein Zettelchen hinterlässt, ist es in meiner gesamten Laufbahn noch kein EINZIGES mal vorgekommen, dass Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet wird. Zumal in solchen Fällen, die Polizei meist komplett aus dem Spiel bleibt.
Ich habe der Sicherheit wegen bei meinen Kollegen der Verkehrspolizei nachgefragt und diese haben diesen Tatbestand sowie die Handlungsweise bestätigt. Denn: Wieso sollte jemand die Polizei rufen, wenn ich die Person erreichen kann?

Ich bi defintiv keine Juristin, aber ich kenne die Praxis und die Praxis richtet sich nicht immer nach den genauen Gesetzestext, sondern auch nach zwischenmenschlichen „Gesetzen“.

die Praxis richtet sich nicht immer nach den genauen
Gesetzestext, sondern auch nach zwischenmenschlichen
„Gesetzen“.

Ich machs mal kurz:

In der Praxis ist es windig (zettel weht weg) oder es regnet (zettel wird unlesbar), oder irgendjemand nimmt ihn mit, oder der Zettel ist wegen Handschrift unlesbar, oder, oder, oder… oder der Zeuge ruft die Polizei wenn obwohl da ein Zettel ist und die besinnen sich auf 163 StPO…
Und wie Du selbst sagst - hier liegt tatbestandsmaessig die VU - Flucht vor - so vom Gesetzgeber wohl wegen der vielen Unsicherheiten so vorgesehen - also ist die Zettelgeschichte zumindest ein ausserordentlich schlechter Ratschlag, den ein Polizist nicht geben sollte.

DM

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Ich machs mal kurz:

In der Praxis ist es windig (zettel weht weg) oder es regnet
(zettel wird unlesbar), oder irgendjemand nimmt ihn mit, oder
der Zettel ist wegen Handschrift unlesbar, oder, oder, oder…
oder der Zeuge ruft die Polizei wenn obwohl da ein Zettel ist
und die besinnen sich auf 163 StPO…

Das ganze hat auch was mit logischem Menschenverstand zu tun. Bei Windstärke 8 und Dauerregen, wäre das wohl eine deutlich schlechte Lösung, dass sehe ich ein.
Aber wenn wegen jedem Kratzer, die Polizei gerufen werden würde, na dann Gute Nacht! Schlechter Rat hin oder her. Es ist nunmal so, dass es so gehandhabt wird und wenn man meinen anderen Text ließt, habe ich der Autorin auf ihre Frage hin geantwortet, dass ich es für ratsam erachten würde, wenn ihre Freundin am besten zur Polizei gehen würde!
MFG

Schön und gut, aber du hast weiter oben behauptet, es handle sich um keine Fahrerflucht. Das ist allenfalls insofern richtig, als der Tatbestand so nicht heißt. Wenn die Polizei das in der Praxis nicht oder nicht so streng verfolgt, wenn gewisse Umstände vorliegen, ist das halt so. An der Strafbarkeit ändert das gar nichts. Wenn du hier nun behauptest, die Tat sei nicht strafbar, dann lädst du geradezu dazu ein, diese (Straf-)Tat zu begehen. Und das finde ich nicht richtig.

Levay