Fahrerflucht

Dann verweise ich hiermit auf § 142 (3)u. (4)

„Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.“

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

In dem Fall der Autorin wird das zwar nichts mehr bringen, da vermutlich schon viel zu viel Zeit vergangen ist und diese Angaben unverzüglich gemacht werden müssten.
Dann rate ich hiermit in Zukunft bei einer solchen Sache, wenn man nicht warten kann. Zettel hinlegen (damit der Geschädigte gleich Bescheid weiß, NICHT bei Regen und Windstärke 8) und sich auf der Polizeidienststelle melden!

Sind die Herren hiermit auch rechtl. einverstanden?

Dann verweise ich hiermit auf § 142 (3)u. (4)

Der kann aber so alleine nicht stehen…sonst ist er missverstaendlich:

§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

  1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
  2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

In dem Fall der Autorin wird das zwar nichts mehr bringen, da
vermutlich schon viel zu viel Zeit vergangen ist

Nein nicht nur deshalb - sie haette vor Ort eine angemessene Zeit warten muessen. Die laenge einer angemessen Zeit ist je nach Schadenshoehe und aeusserer Umstaende (z.B. Wetter) Unterschiedlich.
Im Ausgangsfall wurde aber offensichtlich ueberhaupt nicht gewartet um einen Feststellungsinteressierten zu erreichen.
Daher ist Abs. 2 und 3 im Prinzip auch irrelevant.

und diese
Angaben unverzüglich gemacht werden müssten.
Dann rate ich hiermit in Zukunft bei einer solchen Sache, wenn
man nicht warten kann.

Man MUSS warten - es sei denn es liegen rechtfertigungs oder entschuldigungsgruende vor.

Zettel hinlegen (damit der Geschädigte
gleich Bescheid weiß, NICHT bei Regen und Windstärke 8) und
sich auf der Polizeidienststelle melden!

Das wuerde ich ausschliesslich raten, wenn man kein Handy dabei hat, kein Mensch mit Handy in der Naehe ist, keine anderes telefon in der Naehe ist etc. und dann UNVERZUEGLICH zur Polizei.
Ansonsten wuerde ich raten Polizei rufen, auch wenn es nur ein Kratzer ist, denn der Aerger den man nachher mit der Sache hat ist kein Kratzer wert.

DM

Ich wollte nur die Moralische Keule die hier ein wenig weit ausgeschwungen wurde etwas kürzen.

Ofizialdelikte sind üblicherweise solche, die die Sicherheit und öffentliche Ordnung in besonderer Weise gefährden.
Wenn keine personenschäden vorliegen geht es hier aber um ganz banale Sachbeschädigung.
Wo liegt hier das besondere öffentliche Interesse?

Wenn ich die Autotür meines Nebenmannes mit den Füßen einbeule wird die Polizei das nur nach Anzeige Verfolgen (ich vermute auch mit gutem Grund), obwohl hier ja Vorsatz volliegt. Wenn aber mein Sohn seine Tür aufreißt und das Nachbarauto anditscht, ohne das ich das bemerke, werde ich von Staats wegen verfolgt.

Ich hoffe es wird deutlich, dass es da ein gewisses Missverhältnis in der Reaktion gibt.
Es ist aber geltendes Recht und damit zu beachten.
Nur die Agitiertheit sollte man eingepackt lassen.

Gruß
Werner

Hi,

Sorry, wenn ich mich hier einmische, aber Rudi Carell, den ja wohl jeder kennt, hat im Parkhaus eines Kölner Hotels ein Auto geschrammt und seine Visitenkarte hinterlassen. Der Geschädigte hat ihn wegen Fahrerflucht angezeigt und letztendlich hat die Staatsanwaltschaft Köln einen Strafbefehl über 5000€ erlassen.
Soviel zum Thema, daß es keinen Interessiert, wenn die Adressdaten hinterlassen werden.

Gruß
Sticky

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Nicole,

ich werde das Gefühl nicht los, dass du dich zum ersten Mal mit dieser Strafnorm beschäftigst. Anders ist dein erneuter Fehltritt kaum erklärbar. Trotzdem finde ich es beunruhigend, dass Polizisten - angehende Kriminalbeamte! - solche Schwierigkeiten haben, die Basics einer Strafnorm zu verstehen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du dich noch am Anfang deiner Ausbildung befindest oder so. Wenn ich mich irren sollte, korrigiere mich bitte NICHT, sonst gerät mein Weltbild und mein Vertrauen in deutsche Ermittlungsbehörden aus den Fugen. Ich (nicht als angehender Jurist, sondern als Staatsbürger) erwarte von unseren Polizisten sehr viel mehr.

§ 142 III bezieht sich jedenfalls auf die Fälle, in denen sich jemand berechtigt oder entschuldigt oder nach Ablauf der Wartezeit vom Unfallort entfernt hat. Lies erst § 142 II und dann § 142 III! Übrigens sind die ersten beiden Absätze eigenständige Tatbestände, die man schon auseinanderhalten muss.

Was § 142 IV angeht: Die Norm rechtfertigt und entschuldigt nicht. Würde sie das nämlich, stünden dem Gericht die Strafmilderung und das Absehen von Strafe ja nicht mehr zur Verfügung, weil der Täter sowieso straflos wäre. Es ist eben, das sagt schon der Wortlaut, eine Kann-Vorschrift.

Levay

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Hallo Werner,

ich halte § 142 StGB insgesamt für verunglückt. Deiner Logik kann ich aber nicht folgen. Du ziehst einen Vergleich mit einem Fall, in dem es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt und sagst dann, dass also auch die Unfallflucht keines sein sollte. Man könnte aber genauso gut umgekehrt fragen: Wieso ist der andere Fall nicht sachgerechter Weise auch ein Offizialdelikt?

Na ja, Hauptgrund für meine Nachricht an dich ist, dass ich die Gelegenheit nutzen wollte, in meine Lieblings- und Heimatstadt zu grüßen, was ich hiermit tu!

Levay

Hallo,

mir gefällt es hier auch gut.

Aber wenn du meine Schlussfolgerung, umkehren willst musst du immer noch die Frage beantworten wo im falle einer einfachen Sachbeschädigung das gesteigerte öffentliche Interesse liegt.

Warum sollte also die Polizei jemanden ohne Anzeige verfolgen, der eine Blume im Vorgarten seines Nachbarn zertrampelt hat?
(Wie sie es tut, wenn er mit dem Auto drüber gefahren ist)

Gruß
Werner

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du dich noch am
Anfang deiner Ausbildung befindest oder so. Wenn ich mich
irren sollte, korrigiere mich bitte NICHT, sonst gerät mein
Weltbild und mein Vertrauen in deutsche Ermittlungsbehörden
aus den Fugen. Ich (nicht als angehender Jurist, sondern als
Staatsbürger) erwarte von unseren Polizisten sehr viel mehr.

Ich übe diesen Beruf nun schon seit einigen Jahren aus. Das musste jetzt mal gesagt werde. Es tut mir unendlich leid, dass ein angehender Jurist, der sich in seinem Leben wahrscheinlich niemals irren wird, nun in seinem Weltbild total erschüttert ist. Polizisten und auch KRIMINALBEAMTE sind im Gegensatz zu dir als angehenden Juristen, nicht fehlerfrei und können sich auch mal irren. Irren ist halt leider menschlich.
Verzeih mir meine hochtrabenden Worte, aber so viel Hochmut wie in deinen Worten ist mir selten untergekommen. Und auf soetwas reagieren kleine, minderwertige und ungebildete Kriminalbeamte, sehr empfindlich.

Ich habe keine Probleme damit korrigiert zu werden, aber wenn jemand sich so aufbläst wie du Levay, sorry, aber das ist unter aller Kanone!
AMEN!

Ratschläge als solche…
Hallo Nicole,

offensichtlich bist du dir in keinster Weise über deine Wirkung bewusst.

Da gibt es eine Almut, die eine völlig richtige Aussage trifft.
Du kommst an und stellst diese als falsch hin - mit deinem beruflichen Hintergrund in der Vika. So was hat sehr schnell Gewicht und alle Welt hier staunt, aber wenn es eine Frau vom Fach sagt, muss es ja stimmen…

Zum Glück kommt da ein engagierter Jurist daher und macht auf den Fehler deinerseits aufmerksam.

Du verteidigst deine Aussage auch noch mit einem weiteren Schnellschuss deinerseits.

Davon will zum Glück weder Levay noch dirk etwas wissen, um den interessierten User nicht mit völlig falschen Fakten aus der Diskussion zu entlassen.

Unter aller Kanone ist hier nur eines - die Mischung aus Rechthaberei und beleidigter Leberwurst die du hier von dir gibst…

Dir sollte schon klar sein, dass die Meinung eines Polizisten zu so einem Thema ein anderes Gewicht hat als die landläufige Laienmeinung. Daher sollte man hier keine unüberlegten Äusserungen vornehmen.
Und in anbetracht der Sachlage war es unüberlegt in Kombination mit fragwürdigem Beharren darauf.

Gruss Ivo

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Hallo,

also jetzt interessiert mich’s doch: was tu ich denn jetzt konkret, wenn mir sowas passiert? Ist mir zum Glück noch nicht, deshalb die Frage. Also angenommen ich verkratze beim ausparken ein Auto in einem Hotelparkhaus.

a) ich habe viel Zeit
–> Polizei rufen, denke ich. Was machen die, wenn ich die Situation erkläre: kommen die? Nehmen die meine Daten am Telefon auf und sagen mir, dass ich einen Zettel hinterlassen soll?

b) ich habe keine Zeit (und bin bereit, den Schaden zu bezahlen)
–> Polizei rufen?
–> Zettel hinterlassen?
–> beides? Aber wenn die Polizei kommen sollte, kann ich meinen Termin (oder was auch immer als nächstes auf meinem Kalender steht), wohl vergessen, oder?

Im Fall b) nehmen wir einfach einmal an, dass das erreichen des Termins finanziell deutlich mehr wert ist, als das Bezahlen des Schadens. Aber ich hab ja kein Interesse daran, irgendwelche Dinge zu tun, die rechtlich nicht ok sind bzw. mir später rechtliche Probleme bereiten könnten.

Also was macht man? Ich hätte wie Rudi Carrell wohl auch meine ViKa hinterlassen (bei Dauerregen vielleicht in einer Plastiktüte), mit einer entsprechenden Notiz natürlich.

Viele Grüße

Dennis

Unter aller Kanone ist hier nur eines - die Mischung aus
Rechthaberei und beleidigter Leberwurst die du hier von dir
gibst…

Rechthaberei? Ich habe doch bereits gesagt, dass ich mich geirrt habe. Verstehe nicht, was das jetzt mit Rechthaberei zu tun hat.
Beleidigte Leberwurst? Auch nicht, fühle mich in keinster Weise beleidgt. Es ging mir soeben nur um die Tatsache, dass Levay sich mir gegenüber so geäußert hat, als wenn er allwissend ist und Polizisten keine Fehler machen dürfen, das ging mir gegen den Strich. Sicherlich ist mir bekannt, dass meine falsche Aussage eine negative Wirkung haben könnte, jedoch wurde ich bereits ja von Dirk und Levay korrigiert.
Wie bereits erwähnt, ich habe kein Problem damit korrigiert zu werden, denn aus Fehlern lernt man bekannterweise. Aber es kommt auf die Art und Weise an, wie man korrigiert.

Dir sollte schon klar sein, dass die Meinung eines Polizisten
zu so einem Thema ein anderes Gewicht hat als die landläufige
Laienmeinung. Daher sollte man hier keine unüberlegten
Äusserungen vornehmen.
Und in anbetracht der Sachlage war es unüberlegt in
Kombination mit fragwürdigem Beharren darauf.

Korrekt. Ich befand mich ein Stück weit auf dem Holzweg, da ich nur weiß, wie das Ganze bei unserer zuständigen Stelle gehandhabt wird. Man möge mir diese Fehleinschätzung nachsehen.

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Ich verschieb mal den Maßstab:
Ein bezüglich eines „schwereren“ Delikts (nehmen wir mal Raub oder Mord oder was auch immer) Tatverdächtiger erscheint
nicht zum anberaumten Termin, weil er gerade keine Zeit hat- der Urlaub war ja schon gebucht oder er hat ein wichtiges Geschäft abzuwickeln.

Gestehst Du ihm das zu?
Ab wann ist denn das zur Verfügung halten ernstgemeint?
Entweder behandeln wir alle gleich oder es bedürfe einer anderen Gesetzesdefinition.

Die lautet für diesen Fall

____
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

  1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
  2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, …
____

Das hinterlassen von Zetteln/ Visitenkarten etc. ist keine zulässige Benachrichtigung, da sie von Personen entfernt oder durch witterungsbedingungen dem Empfänger nicht sicher zugestellt werden kann.

Fazit:
Es interessiert nicht, ob Du Zeit dafür hast oder nicht- Du hast den Geschädigten und/oder die Polizeidienststelle zu informieren. Alles andere ist unzulässig.

Nehmen die meine Daten am
Telefon auf und sagen mir, dass ich einen Zettel hinterlassen
soll?

Klar und dann treten alle irgendwo irgendwem in die Karre rufen auf der Dienststelle an und geben sich als der verhasste Nachbar aus, um dem mal ein bißchen Feuer unter Hintern zu machen. Irgendwie müssen Deine Daten schon verifiziert werden oder?
So geht’s also nicht.

Also was macht man? Ich hätte wie Rudi Carrell wohl auch meine
ViKa hinterlassen (bei Dauerregen vielleicht in einer
Plastiktüte), mit einer entsprechenden Notiz natürlich.

Und Du wärst keineswegs davor gefeit, dass irgendein ignoranter Radfahrer Deine Plastiktüte über den Sattel seines da drüben abgestellten Rades stülpt, um 3 Stunden später mit trocknem Hintern nach Haus zu radeln.

also was tun?
Rechtzeitig los fahren und wenn möglich keine Beschädigungen verursachen. Wenn doch Polizeidienststelle benachrichtigen und Deinen Termin „informieren“ und versuchen zu verschieben.
Verständnis dafür aufbringen dass Deine persönlichen Belange den gesellschaftlichen Interessen, zu denen auch die Strafverfolgung gehört, aus gutem Grund unterzuordnen sind.

Hallo Bleifrosch,

vielen Dank für Deine informative Antwort!

Verständnis dafür aufbringen dass Deine persönlichen Belange
den gesellschaftlichen Interessen, zu denen auch die
Strafverfolgung gehört, aus gutem Grund unterzuordnen sind.

Natürlich, ich versteh ja, worauf Du hinaus willst. Mir ging es ja auch mehr um den Fall, wo ein hypothetischer Termin keine persönlichen Belange betrifft sondern gesellschaftliche Interessen (= teurer als ein paar tausend Euro für die Lackierung des Autos) – man denke an Politiker.

Jetzt weiß ich Bescheid.

Viele Grüße, danke,

Dennis

Hallo!

Wenn ich mich
irren sollte, korrigiere mich bitte NICHT, sonst gerät mein
Weltbild und mein Vertrauen in deutsche Ermittlungsbehörden
aus den Fugen. Ich (nicht als angehender Jurist, sondern als
Staatsbürger) erwarte von unseren Polizisten sehr viel mehr.

Aus der Praxiserfahrung sage ich dir, dass du deine Erwartungen nicht zu hoch schrauben solltest. Dies war zumindest eine harte Erfahrung, die ich gemacht habe:wink: Ich denke, das wird in Deutschland nicht viel anders sein als bei uns (soweit ich mit der deutschen Verwaltung zu tun hatte, habe ich jedenfalls nicht den Eindruck, dass das anders ist)

Bei allem was man so organisatorisch in den Bereich der Staatsgewalt „Verwaltung“ unterordnen kann trifft man überdurchschnittlich oft auf vollkommene juristische Inkompetenz gerade dort, wo man juristische Kompetenz erwarten würde und eigentlich auch notwendig wäre, also gerade in der ersten Instanz. Da erlassen Leute Bescheide, die weder das Materiengesetz geschweige denn das Verwaltungsverfahren auch nur ansatzweise beherrschen - irgendeine rechtliche Diskussion ist dann sowieso sinnlos, weil man dann auf die unbestreitbare Gegenbegründung stößt: Wir haben das immer schon so gemacht und wenn du dann noch als Rechtsvertreter intervenierst, ist das allenfalls verdächtig.

Also ich wollte mal einer Verwaltungsbehörde erklären, dass der Unterhaltsanspruch eine zivilrechtliche Frage ist, die als Vorfrage im Verwaltungsverfahren durch die Verwaltungsbehörde selbstständig zu prüfen ist (die Fremdenbehörde hatte nämlich in einem Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels abstruse Vorstellungen davon, von welchem Unterhalt auszugehen ist). Die einfache Antwort der Behörde: „Wir sind eine Verwaltungsbehörde, daher gilt bei uns das ABGB nicht. Deswegen haben wir eigene Vorschriften.“ Das kam aber nicht von irgendeiner Person, sondern von der, die die Bescheide unterschreibt.

Ein anderes Amt teilte mir dafür mit, dass sie als Verwaltungsbehörde keine zivilrechtlichen Vorfragen lösen - die Antwort war tatsächlich richtig, sie lösten tatsächlich keine zivilrechtlichen Vorfragen - sie hätten es aber nach dem Gesetz tun sollen:wink:

Juristische Kreativität kommt allerdings dann vor, wenn es Gründe zu suchen gilt, weshalb der Sachbearbeiter gerade nicht zuständig ist oder aber wenn es darum geht, einem Antragsteller etwas zu verwehren, was ihm eigentlich zusteht, das ihm der zuständige aber nicht geben will. Da erfand zum Beispiel doch glatt ein Amtsleiter eine Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (die nicht im BGBl kundgemacht wurde), um eine Begründung dafür zu haben, dass die Akteneinsicht gerade jetzt nicht möglich ist.

Da ist die Polizei teilweise auch sehr kreativ, Offizialdelikte zu Privatanklagedelikten umzudefinieren, wenn es darum geht, irgendwann in der Nacht zu Unzeiten eine Anzeige in den Computer tippen zu müssen. Oder eine Ruhestörung wird da in der Nacht auch ganz schnell mal zum „ausschließlich zivilrechtlichen Problem.“

Der Grundsatz der „Arbeitsschonendsten Gesetzesinterpretation“ ist überhaupt einer der wichtigsten Interpretationsgrundsätze in der Verwaltung - da darf man sogar contra legem interpretieren!

Andererseits muss man natürlich Erfolge hervorheben, ohne lächerlich zu wirken: da berichtet dann eine Polizeiinspektion irgendwo in Hintertupfing an die Staatsanwaltschaft, dass sie einen Drogenring ausgehoben hat, weil sie eine (!) Person mit ein paar Ecstasy Tabletten erwischen konnte (ich hatte das Vergnügen diesen Drogenring zu verteidigen).

Dafür sagte ein Polizist, der einem Verdächtigen ein Schweizer Taschenmesser abgenommen hatte, in einer meiner letzten Verhandlungen als Zeuge voller Stolz (ungefragt) aus: „Also wissen Sie Frau Vorsitzende, ich bin seit zwanzig Jahren Polizist. Ich weiß daher, was ein Messer ist.“ - dieser Aussage wäre sicher Glauben geschenkt worden, leider war sie für das Verfahren nicht relevant.

In einer anderen Hauptverhandlung konnte ein Polizist als Zeuge dafür den Angeklagten vollkommen eindeutig als denjenigen identifizieren, der in einem Geschäft etwas gestohlen hat. Allerdings hatte der gleiche Polizist den Angeklagten eine Stunde vorher selbst verhaftet. Wie jemand, der zum Tatzeitpunkt in Haft saß die Tat begangen haben konnte, konnte er dann doch nicht so ganz aufklären:wink:

Die möglicherweise Betroffenen mögen mir dieses Posting nicht böse nehmen, das ist natürlich übertrieben und ich bin nunmal ein Fan von Ironie. Ich weiß schon auch, dass in der Verwaltung auch sehr gute Leute arbeiten, die selbst überhaupt nichts davon haben, dass andere ihre Arbeit nicht so gut machen. Mir ist auch bewusst, dass der Personalmangel ein Problem ist.

Trotzdem ist keine dieser Geschichten erfunden und ich hätte noch einige mehr auf Lager:smile:

Gruß
Tom

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*lach*

Naja für den Fall, dass der Kanzler-Chauffeur samt Kanzler auf dem Weg zu einer rasend wichtigen Unterschrift irgendwo nen Kratzer verursacht oder aber ein Feuerwehrmann im Bereitschaftsalarm in Gasse X nen Spiegel mitnimmt hält das Gesetz ja den Absatz 2 bereit, der einräumt, dass es entschuldigende Gründe gibt und dann eine nachträgliche Feststellung zu ermöglichen ist. Die entschuldigenden Gründe unterliegen aber einem gewissen Ermessensspielraum.

Wer im Glashaus sitzt…
… ich denke gerade Anwaelte, STA und Richter sind die allerletzten die mit dem Finger auf irgendeine andere Berufssparte zeigen sollten…

Also komm mal runter von Deinem hohen Ross!!!

DM

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… ich denke gerade Anwaelte, STA und Richter sind die
allerletzten die mit dem Finger auf irgendeine andere
Berufssparte zeigen sollten…

Kannst du das auch begründen? Die „allerletzten“… aha.

Nimmst du dich ernst mit solchen Aussagen?

Levay

Also wenn ich das so lese bin ich der Meinung, schaffen wir die Exekutive einfach ab und überlassen die Aufgaben der Polizei und der anderen ausführenden Behörden den Juristen, die sowieso alles wissen!

Mal im Ernst, ihr Juristen habt Ahnung von der Theorie, kennt die Gesetze in und auswendig, aber von der Praxis, wie es draußen abgeht, habt ihr keine Ahnung.
Ihr seid nicht diejenigen, die täglich an der Front sind, Gewaltopfer betreuen, Verkehrsunfallopfer sehen müssen, Streife fahren - um nur drei der unendlich vielen Facetten der Polizeiarbeit anzudeuten.
Ihr habt keine Ahnung was es manchmal bedeutet Polizist zu sein, aber eines könnt ihr: Hochtrabende Worte schwingen und sich selbst für ganz toll halten! Man sollte euch da mal raus schicken, nur für einen Tag. Ihr würdet nie wieder so hochmütigen Blödsinn daherschwatzen!
Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln…

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Mal im Ernst, ihr Juristen habt Ahnung von der Theorie, kennt
die Gesetze in und auswendig, aber von der Praxis, wie es
draußen abgeht, habt ihr keine Ahnung.

Genau. Weil Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte ja nur theoretisch arbeiten und niemals praktische Fälle. Eine dümmere Polemik fiel dir wohl nicht ein, oder?

Ihr seid nicht diejenigen, die täglich an der Front sind,
Gewaltopfer betreuen, Verkehrsunfallopfer sehen müssen,
Streife fahren - um nur drei der unendlich vielen Facetten
der Polizeiarbeit anzudeuten.

Hat Tom die Arbeit von Polizei schlecht geredet? Nein? Eben. Ich übrigens auch nicht. Ich habe Respekt vor der Arbeit. Ich verstehe nur nicht, wieso du umgekehrt offenbar überhaupt keinen Respekt hast.

Ihr habt keine Ahnung was es manchmal bedeutet Polizist zu
sein, aber eines könnt ihr: Hochtrabende Worte schwingen und
sich selbst für ganz toll halten! Man sollte euch da mal raus
schicken, nur für einen Tag. Ihr würdet nie wieder so
hochmütigen Blödsinn daherschwatzen!

Äh, liebe Nicole, viele Rechtsreferendare machen Streifenfahrten der Polizei mit. Sie sind also „wenigstens einmal“ dabei gewesen und können das sehr wohl beurteilen.

Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln…

Ja, aber das kannst du nur über andere. Nicht über dich. DU bist ja so toll, DU bist ja Polizistin, DU hast von allem mehr Ahnung. Wenn man sich dazu mal den Ausgangsfall ansieht: Du hast ja behauptet, es liege keine Straftat vor. So, und wer erhebt Anklage? Ein Jurist. Und dem Staatsanwalt ist es völlig egal, ob DU der Meinung bist, das sei keine Fahrerflucht, weil du ja so furchtbar praktisch und der arme Staatsanwalt so furchtbar theoretisch ist.

Du bist respektlos und, wie ich langsam finde, ziemlich albern.

Levay

Genau. Weil Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte ja nur
theoretisch arbeiten und niemals praktische Fälle. Eine
dümmere Polemik fiel dir wohl nicht ein, oder?

War auch falsch ausgedrückt. Mein Fehler. War eher darauf bezogen, dass Juristen die Arbeit der Polizei zwar fortführen, aber eben nicht diese Arbeit „auf der Straße“ machen.

Hat Tom die Arbeit von Polizei schlecht geredet? Nein? Eben.
Ich übrigens auch nicht. Ich habe Respekt vor der Arbeit. Ich
verstehe nur nicht, wieso du umgekehrt offenbar überhaupt
keinen Respekt hast.

Ich habe sehr wohl Respekt. Nur kommt es mir hier langsam so vor, als wenn sich hier einige Juristen anhand ihrer Wortwahl für etwas besseres halten. Und grundsätzlich habe ich definitiv nichts gegen Juristen, da ich in meiner Familie und im Bekanntenkreis selbt einige habe!

Äh, liebe Nicole, viele Rechtsreferendare machen
Streifenfahrten der Polizei mit. Sie sind also „wenigstens
einmal“ dabei gewesen und können das sehr wohl beurteilen.

Äh lieber Levay…eine Streifenfahrt mitmachen. Weil man auch nach einer Streifenfahrt komplett über die Polizeiarbeit und den Alltag informiert ist und das als Rechtsreferendar dann schon beurteilen kann, wofür es bei der Polizei eine ganze Ausbildung gibt.

Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln…

Ja, aber das kannst du nur über andere. Nicht über dich. DU
bist ja so toll, DU bist ja Polizistin, DU hast von allem mehr
Ahnung.

Das habe ich nie behauptet. Schuster bleib bei deinen Leisten. Es steht mir grundsätzlich nicht zu die Arbeit eines Juristen zu beurteilen (auch wenn ich das hier indirekt mache) ebenso wie der Jurist meine Arbeit nicht zu beurteilen bzw. verurteilen hat. Nur Fehler können beide machen, und das sollte der einem dem anderen auch zugestehen.

Wenn man sich dazu mal den Ausgangsfall ansieht: Du
hast ja behauptet, es liege keine Straftat vor. So, und wer
erhebt Anklage? Ein Jurist. Und dem Staatsanwalt ist es völlig
egal, ob DU der Meinung bist, das sei keine Fahrerflucht, weil
du ja so furchtbar praktisch und der arme Staatsanwalt so
furchtbar theoretisch ist.

So und wer sagt jetzt dass der Staatsanwalt wirklich Recht hat?

Du bist respektlos und, wie ich langsam finde, ziemlich
albern.

Das einzige was ich hier albern finde ist, dass du es dir hier ziemlich frei herausnimmst, andere Leute zu verurteilen und in ein Schema reinzupressen.

Nicole

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