Fahrerflucht

Hallo!

Also wenn ich das so lese bin ich der Meinung, schaffen wir
die Exekutive einfach ab und überlassen die Aufgaben der
Polizei und der anderen ausführenden Behörden den Juristen,
die sowieso alles wissen!

Also ich hab bewusst übertrieben, so wie ich geschrieben habe, obwohl das wirklich alles nicht erfunden ist. Im Übrigen ist die Exekutive unabdingbare Voraussetzung für ein funktionierendes Rechtswesen. Das stelle ich ausdrücklich klar.

Mal im Ernst, ihr Juristen habt Ahnung von der Theorie, kennt
die Gesetze in und auswendig, aber von der Praxis, wie es
draußen abgeht, habt ihr keine Ahnung.

Das ist Polemik, wurde aber eh schon geschrieben. Außerdem ist es ein Scheinargument - die Exekutive hat nunmal Gesetze zu vollziehen und nicht zu beurteilen, ob die Gesetze ihnen gefallen oder nicht und das ist auch gut so. Logische Folge daraus ist aber, dass die Exekutive ihre Arbeit dann nicht richtig machen kann, wenn sie die Gesetze, die sie vollziehen soll, selbst nicht kennt und genau das ist überhaupt kein nur theoretisches Problem, das ist ein Problem, dass den praktischen Alltag der Bürger betrifft. Im Grunde genommen sollte das System idealerweise so funktionieren, dass der Rechtsunterworfene den rechtsstaatlichen Rechtsschutz gegen die Verwaltung möglichst gar nicht in Anspruch nehmen muss - davon sind wir aber leider meilenweit entfernt

Wenn jemand seinen Aufenthaltstitel nicht in erster Instanz bekommt, nur weil der Sachbearbeiter das Gesetz noch nie gelesen hat - glaubst du das lässt den Betroffenen ruhig schlafen?

Oder auch folgender Fall, den ich nämlich in der Rechtspraxis (!) erlebt habe: unser Mandant verursachte einen Parkschaden, ging sofort zur Polizei, um dort den Unfall anzuzeigen. Dort wurde ihm die Auskunft erteilt, es genügt der Zettel hinter der Windschutzscheibe und das ganze ist dann eine reine Versicherungssache - in der Praxis genüge das (der Polizist wollte sich offensichtlich die Arbeit nicht antun eine Anzeige zu tippen). Unser Mandant hinterlegte einen Zettel hinter die Windschutzscheibe. Ein Passant, der zufällig vorbeiging und beobachtete, dass jemand einen Zettel hinter die Windschutzscheibe legt, erstattete noch am gleichen Tag schriftlich bei der Behörde eine Anzeige wegen Fahrerflucht (ist bei uns eine Verwaltungsübertretung) und erhielt prompt von der Bundespolizeidirektion eine Strafverfügung. Auch das ist keine Theorie - alles Rechtspraxis und eine rechtsstaatliche Katastrophe.

Ihr seid nicht diejenigen, die täglich an der Front sind,
Gewaltopfer betreuen, Verkehrsunfallopfer sehen müssen,
Streife fahren - um nur drei der unendlich vielen Facetten
der Polizeiarbeit anzudeuten.

Das geht völlig am Thema vorbei. Ich weiß, dass die Polizei eine sehr schwierige und wichtige Aufgabe hat und es oft an Personal, Ausrüstung und Ausbildung fehlt.

Ihr habt keine Ahnung was es manchmal bedeutet Polizist zu
sein, aber eines könnt ihr: Hochtrabende Worte schwingen und
sich selbst für ganz toll halten! Man sollte euch da mal raus
schicken, nur für einen Tag. Ihr würdet nie wieder so
hochmütigen Blödsinn daherschwatzen!
Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln…

Das geht auch völlig am Thema vorbei.

Gruß
Tom

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Hallo!

Ein Passant, der zufällig vorbeiging und
beobachtete, dass jemand einen Zettel hinter die
Windschutzscheibe legt, erstattete noch am gleichen Tag
schriftlich bei der Behörde eine Anzeige wegen Fahrerflucht
(ist bei uns eine Verwaltungsübertretung) und erhielt prompt
von der Bundespolizeidirektion eine Strafverfügung.

Die Strafverfügung erhielt natürlich der Unfallverursacher, nicht der Passant:wink:

Ich könnte mittlerweile ein Buch schreiben über solche Geschichten, dabei mach ich das ja noch gar nicht so lang:wink:

Gruß
Tom

… ich denke gerade Anwaelte, STA und Richter sind die
allerletzten die mit dem Finger auf irgendeine andere
Berufssparte zeigen sollten…

Kannst du das auch begründen? Die „allerletzten“… aha.

Wollen wir jetzt anfangen alle moeglichen Faelle aus dem Internet rauszusuchen in denen es „Justizpannen“ gab.
Oder in denen Leute vor Gericht durch Anwaelte schlecht vertreten wurden?
Ich denke das koennen wir uns ersparen…
Und all diese Juristen haben Jahrelang studiert und Aktenberge Zeit sich mit dem Fall zu befassen.

Aber was solls - alle machen nun mal Fehler. Solche herablassenden Aussagen von Tom sind deshalb absolut unangebracht. Gerade als Jurist sollte man erstmal vor der Tuere des eigenen Berufsstandes kehren, bevor man sich ueber andere auslaesst.

Nimmst du dich ernst mit solchen Aussagen?

Ja allerdings.

DM

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Hallo!

Kannst du das auch begründen? Die „allerletzten“… aha.

Wollen wir jetzt anfangen alle moeglichen Faelle aus dem
Internet rauszusuchen in denen es „Justizpannen“ gab.

Also das was ich geschrieben habe ist nicht aus dem Internet. Außerdem ist es ein Unterschied ob ein Fehler passiert oder ob Inkompetenz gegeben ist. Wenn ein Behördenmitarbeiter, der Bescheide erlässt, den Unterschied zwischen Haupt- und Vorfrage nicht kennt, dann ist das keine Panne, sondern der ist dort fehl am Platz. Wenn das nur vereinzelt vorkommen würde, würde ich mich auch nicht so darüber ärgern, es kommt aber leider häufig vor. Das ganze wird verschärft dadurch, dass die Parteien im Verwaltungsverfahren in der Regel unvertreten sind. Das Gesetz sieht daher eine umfassende Anleitungspflicht der Behörde vor und gestaltet daher das Verwaltungsverfahrensgesetz relativ einfach und bürgernahe. Wenn das aber in der Praxis nicht umgesetzt wird ist das ein Problem. Es gibt so viele rechtswidrige Bescheide, die nur deswegen so zustandegekommen sind, weil die Partei auf Grund einer unrichtigen Anleitung durch die Behörde nicht anders gehandelt hat - praktisch kann man sich oft nicht wehren, denn der unbedarfte Bürger weiß ja nicht, dass er verlangen sollte, dass die Anleitung der Behörde protokolliert wird.

Oder in denen Leute vor Gericht durch Anwaelte schlecht
vertreten wurden?

Das soll natürlich auch nicht sein und kommt vor. Ich bin übrigens der letzte der so tut, als ob es in den eigenen Reihen nicht schwarze Schafe gebe. In den eigenen Reihen regt es mich am meisten auf, wenn so etwas vorkommt. Das tut aber auch hier nichts zur Sache.

Ich denke das koennen wir uns ersparen…
Und all diese Juristen haben Jahrelang studiert und Aktenberge
Zeit sich mit dem Fall zu befassen.

Ach so wirklich? Da würde ich mich freuen wenn das so wäre. Fristen geben eigentlich entweder das Gesetz oder aber Richter und Behörden vor, doch nicht die Anwälte.

Aber was solls - alle machen nun mal Fehler. Solche
herablassenden Aussagen von Tom sind deshalb absolut
unangebracht. Gerade als Jurist sollte man erstmal vor der
Tuere des eigenen Berufsstandes kehren, bevor man sich ueber
andere auslaesst.

Wenn du von solchen Dingen nicht betroffen bist, kannst du leicht reden. Diejenigen, die von solchen Dingen betroffen sind oder betroffen waren reden sich nicht so leicht. Die kommen dann auch nicht zu dir, sondern zu mir und wenn ich feststellen muss, dass eine Sache, die für einen Betroffenen eine enorme Bedeutung hat, nicht daran scheitert, dass sie rechtlich oder tatsächlich schwierig ist, sondern nur einfach daran, weil die entscheidenden Personen inkompetent sind, dann ärgert mich das und wie gesagt: es ist aber leider kein Einzelfall und wenn man mal persönlich betroffen ist, dann ist das nicht so lustig. Außerdem habe ich nur meinen ganz persönlichen Eindruck (der sich aber mit dem Eindruck vieler in der Praxis tätiger Menschen deckt) geschildert, nämlich dass Inkompetenz überdurchschnittlich häufig oft in der Verwaltung (im Vergleich etwa zum Gericht) vorkommt.

Dass es auch hervorragende Mitarbeiter in der Verwaltung gibt, habe ich übrigens auch gesagt - ich bin da durchaus nicht einseitig. Ich weiß auch, dass der Staat hervorragende Mitarbeiter in der Verwaltung viel zu wenig fördert - die sind im Endeffekt die Blöden.

Gruß
Tom

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Hi
also, ab zur Polizei und Selbstanzeige machen
(möglicherweise wird schon nach ihr gefahndet).
Finden wird man sie sowieso. Nur wie lange
und wie umständlich das wird, kommt auf die
Fahrerin an. Zu rechnen ist dann damit, dass
sie die Kosten des gesamten Verfahrens zahlen
muss.
Um ne Anzeige wird sie nicht rumkommen. Es
liegt also an ihr, ob die Sache teuer oder
relativ glimpflich vonstatten geht.
Gruß
D

Hallo!

also, ab zur Polizei und Selbstanzeige machen
(möglicherweise wird schon nach ihr gefahndet).
Finden wird man sie sowieso.

Wenn es denn nur so wäre, dass jeder, der das Fahrzeug eines anderen beschädigt, gefunden wird…
Die Wahrscheinlichkeit, gerade bei solchen Spiegelabfahr-Geschichten erwischt zu werden, ist verschwindend gering. Die Leute sehen sowieso nichts, schon gar nicht ein Kennzeichen eines fahrenden Autos.
Die Polizei kriegt den Hintern bei der Fahndung oftmals nicht ausreichend hoch.
Als bei uns letztes Jahr 130 Autos mit einem Gesamtschaden von ca. 250.000 € in einer Nacht beschädigt worden sind, wurde auch niemand gefunden. Anstatt die vielleicht 50-80 in Frage kommenden Jugendlichen im Stadtteil massiv zu filzen, passierte nichts und nach 10 Monaten kam die Info über die Einstellung des Verfahrens.
Naja, man hat auch genug damit zu tun, die Bürger mit Radarfallen zu kriminalisieren…

Somit kann man der Geschichte wohl ganz gelassen entgegensehen, wenngleich ich es allein schon aus moralischen Gründen für selbstverständlich halte, sich zu melden, wenn man das Eigentum anderer beschädigt hat.

Allein schon die Formulierung der Frage hier schürt in mir die Hoffnung, dass die Verursacherin einen saftigen juristischen Denkzettel erhält. Das aber nur am Rande.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Mal im Ernst, ihr Juristen habt Ahnung von der Theorie, kennt
die Gesetze in und auswendig, aber von der Praxis, wie es
draußen abgeht, habt ihr keine Ahnung.

Ich denke, diese Diskussion wäre nicht entstanden, wenn man sich vielleicht bei der Wortwahl ein wenig gemäßigt hätte :wink:
Ich erwarte von einem Polizeibeamten nicht, dass er genau weiß, was nun ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist, was ein räuberischer Diebstahl genau ist, was eine gefährliche Körperverletzung ausmacht. Grob kann er das beurteilen und das reicht ja auch. Er sollte aber wissen, dass er eben viele Dinge einfach nicht abschließend und mit Sicherheit beurteilen kann. Sonst wäre er ja auch kein Polizist, sondern Jurist in grüner Uniform.
Ich habe in den vergangenen Wochen immer wieder Akten auf dem Tisch gehabt, in denen eben die Polizei einen Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Nötigung und Bedrohung als räuberischen Diebstahl angesehen hat - ist ja auch ein ziemlich ähnliches Bild gewesen, nur dass das eine in dem Fall ein Verbrechen ist und im vorliegenden Fall auch ein besonders schwerer Fall. Da kommt man schonmal von einer Straferwartung von mindestens sechs Monaten auf eine solche von mindestens drei Jahren - kleiner Unterschied.
Dann gibt es Fälle, in denen jemandem mit dem Turnschuh von hinten in die Kniekehle getreten wird - die Polizei hört nur Schuh und Tritt und meint irgendwie immer: gefährliche Körperverletzung. Das ist schon etwas weniger nachvollziehbar.
Aber: Abgesehen davon, dass die PKS eben deswegen unbrauchbar ist, macht doch am Ende der StA die Anklage. Und wenn der dann aus einer gef. KV eine einfache macht, ist doch alles wieder im Lot.
Der eine sollte einsehen, dass er bei der Arbeit auf der Straße sicherlich gute Arbeit macht, die aber im Amtszimmer nach ein wenig nachdenken mit etwas mehr Fachwissen anders zu beurteilen ist, der andere sollte einsehen, dass Polizeibeamte eben Polizeibeamte sind, keine Juristen. Und beide sollten für Kritik offens ein.
Wobei allerdings die Position „In den Büchern so, im realen Leben aber vollkommen anders“ nun eher unbrauchbar ist - denn die Gesetze werden nicht nach der Auffassung von Polizeibeamten ausgelegt, sondern nach der Auffassung von Juristen, insbesondere von Richtern, die das eben nicht auf der Straße tun, sondern im warmen Kämmerlein. Dass dei Verwaltung Gesetze schlicht nicht oder falsch anwendet, legitimiert diese Art der Rechtsanwendung noch lange nicht.

Gruß,

Florian.

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