Folgende Situation:
Ich parke mein Auto ein. Zu gleicher Zeit stürzt auf der anderen Fahrbahnseite ein Fahrradfahrer. Er meinte ich hätte ihn durch mein Parkmanöver „erschreckt“ und begann mich wüst zu beschimpfen. Da ich aber nicht mal ansatzweise auf der Gegenfahrbahn war, sah ich keinen Zusammenhang mit seinem Sturz (er war offenbar in die Straßenbahnschienen gekommen), ließ mich nicht weiter als „Idiot“ beschimpen und ging.
Später zeigte er mich wegen des angeblich von mir verschuldeten Unfalls + Fahrerflucht an.
Glücklicherweise gibt es Zeugen, die eine Unfallschuld meinerseits verneinten, so daß das auch fallengelassen wurde. Bleibt der Vorwurf der Unfallflucht. Er behauptete in der Anzeige, mich zum Bleiben aufgefordert zu haben, was definitiv nicht stimmt, aber von mir nicht bewiesen werden kann.
Nun habe ich gelesen, daß jeder MÖGLICHE Unfallbeteiligte zum Bleiben verpflichtet ist. Was aber, wenn man am Unfall keine Schuld trägt, subjektiv der Meinung war, NICHT BETEILIGT zu sein und auch von niemandem aufgefordert wurde, zu bleiben oder seine Personalien zu nennen. Zumal von einer Verschleierungsabsicht schon deshalb nicht ausgegangen werden kann, weil ich mein Auto ja um Ort des geschehens parkte und dort beließ. Nur so konnte er ja meine Nummer abschreiben und mich überhaupt anzeigen.
Habe ich trotz des fallengelassenen Vorwurfs der Unfallverursachung hier ein Problem wegen „Unfallflucht“?
André