Fahrgast öffnet Tür, wer haftet?

Moin, ich bin Taxifahrer und hatte letztens mit Kollegen eine Diskussion. Angenommen, ich befördere mehrere Fahrgäste und komme am Ziel an. Der vorn sitzende würde bezahlen, ich wäre in diesem Moment darauf konzentriert. In diesem Moment würde der hinter mir sitzende seine Tür öffnen und einen Unfall mit Radfahrer/anderem KfZ verursachen. Wie wäre hier die Schuldfrage zu beantworten? Natürlich habe ich eine Sorgfaltspflicht, meiner tatsächlichen Einflussnahme auf Fahrgäste sind aber auch Grenzen gesetzt, da ich lediglich Dienstleister bin und nicht deren Kompaniechef.

Danke!

Hallo,

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Taxituer.php

Gruß

Nostra

hallo

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Taxituer.php

zitat daraus:

Die von einem Taxifahrer unterlassene Sicherung Dritter vor Gefahren kann nur dann dessen selbständige Haftung begründen, wenn er nach dem Grundgedanken der Verkehrssicherungspflichten selbst - durch positives Tun - eine Gefahr geschaffen oder erhöht hätte, die ihn zum Eingreifen zwang.
was könnte das zb sein ?
halb auf einem fahrradweg zum stehen kommen oder ähnliches ?
müsste er dann also auf diesen fahrradweg hinweisen ?

dank und gruss

1 Like

Vielen Dank!

Ich muss von vorn herein einen Platz wählen, der ein möglichst geringes Risiko bietet. Das lässt sich innerhalb der Stadt auch nicht immer realisieren.