Hallo,
nehmen wir an, eine Person X hat ein Vorstellungsgespräch beim Unternehmen A. Nehmen wir weiter an das dieses Unternehmen nun Person X auch einstellen möchte. Person X möchte die Stelle aber nicht annehmen, da es noch andere Angebote erhalten hat.
Müsste in einem solchen Fall Unternehmen A dennoch die Fahrkosten erstatten?
Grüße
Walter
Müsste in einem solchen Fall Unternehmen A dennoch die Fahrkosten erstatten?
Normalerweise wird die Fahrtkostenerstattung vor dem Gesprächstermin vereinbart, also lange bevor eine Entscheidung feststeht. Kürzlich wurde hier eine ähnliche Frage besprochen, mit dem Ergebnis, dass wenn ein Unternehmen zum Vorstellunsgespräch einlädt und die Fahrtkostenübernahme nicht ausdrücklich ablehnt, immer mit der Erstattung gerechnet werden kann.
Hallo,
ich finde das Thema hier leider nicht. Können Sie evtl. mit einem Link helfen? Das Unternehmen weigert sich die Kosten zu übernehmen.
Grüße
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Hallo,
ich finde das Thema hier leider nicht. Können Sie evtl. mit
einem Link helfen? Das Unternehmen weigert sich die Kosten zu
übernehmen.
Herr Google weiß alles: http://www.google.de/search?num=30&hl=de&newwindow=1…
2 Klicks und 3 Sekunden reichen.
Gruß
S.J.
Hallo,
danke für den Link. Ich habe jedoch bereits über Google gesucht gehabt und sämtliche Seiten durchgelesen. Ich habe jedoch nichts dazu gefunden, was ist, wenn z.B. ein Arbeitnehmer A nach dem Gespräch eine Zusage von Firma B erhält, aber A nicht möchte und der Firma B absagt. Stehen dann die Kosten dennoch zu?
Grüße
Herr Google weiß alles:
http://www.google.de/search?num=30&hl=de&newwindow=1…
2 Klicks und 3 Sekunden reichen.
Hallo,
es würde keine Rolle spielen, wer was möchte und wer nicht.
Arbeitgeber lädt ein und lehnt Kostenerstattung nicht von vorne herein ab, muss er bezahlen, egal ob Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht.
Grüße
Didi