Fahrrad fahren in einer Großstadt

Hallo!

Da ich vor kurzem von einem kleinen Dorf in eine Großstadt gezogen bin und da ich sehr viele Fahrräder herumfahren, stellt sich für mich die wahrscheinlich dumme Frage, ob Radfahrer, wenn es kein Radweg gibt, die normalen Fahrstreifen der Autos benutzen sollen, müssen oder dürfen. Konkret geht es da auch um das Abbiegen. Ordnen sich Fahrräder zum Beispiel dann auch in die linke Abbiegespur ein, wenn sie an einer Ampel links abbiegen wollen? Oder muss man das Fahrrad dann über die Fußgänger-Ampel schieben?
Bei uns im Dorf, fahren die Fahrräder wie sie wollen, dort stört es niemanden. Hier ist es schon kriminell, wenn man 5 Meter mit dem Rad auf dem Bürgersteig fährt…

Also meines Erachtens, verhalten sich Fahrräder, wenn es keine Fahrradwege gibt, wie Autos, d.h. auch die Fahrräder biegen zum Beispiel mit Hilfe der Linksabbiegerspur nach links ab und schieben das Fahrrad nicht über zwei Fußgänger-Ampeln…

Könnt ihr mir das bestätigen? Sollte es hierzu ein Gesetz geben, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir dieses nennen könntet, damit ich endlich mal Klarheit in den Fahrradverkehr bekomme :frowning:.

Hi
Ich halte es so, nur so bin ich kalkulierbar für Andere.
HH

Wie hälst du es? Abbiegespur oder „über-die-Fußgänger-Ampel-schieben“?

Für weitere Antworten bzgl. Gesetze bin ich dankbar!

Hallo,

in der StVo läßt sich nachlesen, bei welchen Vorschriften Fahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gemeint sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html

Bspw. zum Thema abbiegen:
§ 9
Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.
(…)

Gruß,
Christian

Radfahrer, die nach links abbiegen wollen,

brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn
hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand
aus überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die
Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden,
so haben Radfahrer diesen zu folgen.

Also man brauch sich nicht einordnen, aber verboten ist es wohl nicht!

Den Satz „Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren“ verstehe ich nicht…
Man fährt also erst über die Kreuzung und muss dann an der gegenüberliegenden Straßenseite über die Fußgänger-Ampel fahren (bzw. schieben wenn es die Verkehrslage erfordert), wobie ich natürlich erstmal warten muss, da die Fußgänger ja gerade rot haben?
Oder wie verstehe ich den Satz richtig?

Hallo,

Also man brauch sich nicht einordnen, aber verboten ist es
wohl nicht!

genau, aber wenn sie sich einordnen, dann auf der Abbiegerspur ganz rechts.

Den Satz „Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder
Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren“ verstehe
ich nicht…
Man fährt also erst über die Kreuzung und muss dann an der
gegenüberliegenden Straßenseite über die Fußgänger-Ampel
fahren (bzw. schieben wenn es die Verkehrslage erfordert),
wobie ich natürlich erstmal warten muss, da die Fußgänger ja
gerade rot haben?
Oder wie verstehe ich den Satz richtig?

Das hast schon ganz richtig verstanden. Man mutiert also sozusagen kurzfristig zum Fußgänger und wird dann auf der anderen Seite wieder zum Radfahrer. Absteigen ist übrigens Pflicht, wenn sich neben dem Fußgängerüberweg nicht gerade zufällig auch ein Radfahrerüberweg befindet. Die übliche Praxis, die Kreuzung zu überqueren und dann in einem eleganten Schwung den Fußgängerüberweg zu nutzen, um dann nahtlos auf der Straße weiterzufahren, ist also eigentlich nicht erlaubt.

Gruß,
Christian

Ich habe aber immer noch nicht verstanden, warum man sich als Radfahrer nicht wie ein Motorroller-Fahrer, Autofahrer, etc. verhalten darf. Man hat doch auch ein Fahrzeug!

Im Gesetzestext heißt es, dass man sich NICHT einordnen BRAUCHT und dass man die Fahrbahn hinter der Kreuzung (oder Einmündung) vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren KANN.
Daraus resultiert aber doch, dass man sich einordnen könnte und dies keinen Verstoß darstellen würde…

Dann noch zu diesem Abschnitt von Christian:

Man mutiert also
sozusagen kurzfristig zum Fußgänger und wird dann auf der
anderen Seite wieder zum Radfahrer. Absteigen ist übrigens
Pflicht, wenn sich neben dem Fußgängerüberweg nicht gerade
zufällig auch ein Radfahrerüberweg befindet. Die übliche Praxis,
die Kreuzung zu überqueren und dann in einem eleganten Schwung
den Fußgängerüberweg zu nutzen, um dann nahtlos auf der Straße
weiterzufahren, ist also eigentlich nicht erlaubt.

Man mutiert doch nicht erst zum Fußgänger und wird dann auf der anderen Seite wieder zum Radfahrer! Man überquert doch als Radfahrer die Kreuzung, steigt dann ab, wartet bis die Fußgänger-Ampel grün wird, schiebt das Fahrrad über die Straße, und fährt dann in die ursprüngliche linke Straße wieder rein…
Also ist man doch erstmal Radfahrer, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe :-/.

Und das mit dem eleganten Schwung kann doch auch so nicht sein… Die Fußgängerampel, die man mit diesem „Manöver“ überqueren will, ist doch zu dem Zeitpunkt rot, oder?

Sorry, für diese ausschweifenden Erläuterungen, aber ich möchte den Gesetzestext nur verstehen :frowning:.

Danke für eure Mühe!

Ich habe aber immer noch nicht verstanden, warum man sich als
Radfahrer nicht wie ein Motorroller-Fahrer, Autofahrer, etc.
verhalten darf. Man hat doch auch ein Fahrzeug!

Ja, sag ich doch. Der einzige Unterschied ist, daß man sich auf der Abbiegespur rechts einordnen muß.

Im Gesetzestext heißt es, dass man sich NICHT einordnen
BRAUCHT und dass man die Fahrbahn hinter der Kreuzung (oder
Einmündung) vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren KANN.
Daraus resultiert aber doch, dass man sich einordnen könnte
und dies keinen Verstoß darstellen würde…

Genau.

Man mutiert doch nicht erst zum Fußgänger und wird dann auf
der anderen Seite wieder zum Radfahrer! Man überquert doch als
Radfahrer die Kreuzung, steigt dann ab, wartet bis die
Fußgänger-Ampel grün wird, schiebt das Fahrrad über die
Straße, und fährt dann in die ursprüngliche linke Straße
wieder rein…

Genau.

Also ist man doch erstmal Radfahrer, wenn ich das jetzt
richtig verstanden habe :-/.

Ein Radfahrer, der sein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger.

Und das mit dem eleganten Schwung kann doch auch so nicht
sein… Die Fußgängerampel, die man mit diesem „Manöver“
überqueren will, ist doch zu dem Zeitpunkt rot, oder?

Muß nicht zwangsläufig nicht mehr so sein. Ein Radfahrer braucht länger als ein KfZ, um eine Kreuzung zu überqueren. Bis dahin kann zumindest die ursprüngliche Ampel gelb oder rot sein. Wenn Du glaubst, daß Radfahrer nicht bei rot eine Fußgängerübergang überqueren, bist Du echt neu in der Großstadt :wink:

Gruß,
Christian

Korrektur

Und das mit dem eleganten Schwung kann doch auch so nicht
sein… Die Fußgängerampel, die man mit diesem „Manöver“
überqueren will, ist doch zu dem Zeitpunkt rot, oder?

Muß nicht zwangsläufig nicht noch so sein. Ein Radfahrer
braucht länger als ein KfZ, um eine Kreuzung zu überqueren.

Ich habe aber immer noch nicht verstanden, warum man sich als
Radfahrer nicht wie ein Motorroller-Fahrer, Autofahrer, etc.
verhalten darf. Man hat doch auch ein Fahrzeug!

Ja, sag ich doch. Der einzige Unterschied ist, daß man sich
auf der Abbiegespur rechts einordnen muß.

Ah jetzt check ich das :wink: also rechts in der linken Abbiegespur!!! Genau das meinte ich jedenfalls. Ich hab dich bzw den Gesetzestext so verstanden, dass man sich, wenn man sich einordnet nur in die rechte Abbiegespur einordnen darf…

Im Gesetzestext heißt es, dass man sich NICHT einordnen
BRAUCHT und dass man die Fahrbahn hinter der Kreuzung (oder
Einmündung) vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren KANN.
Daraus resultiert aber doch, dass man sich einordnen könnte
und dies keinen Verstoß darstellen würde…

Genau.

Ja, verstanden :smile:

Man mutiert doch nicht erst zum Fußgänger und wird dann auf
der anderen Seite wieder zum Radfahrer! Man überquert doch als
Radfahrer die Kreuzung, steigt dann ab, wartet bis die
Fußgänger-Ampel grün wird, schiebt das Fahrrad über die
Straße, und fährt dann in die ursprüngliche linke Straße
wieder rein…

Genau.

Ok!

Also ist man doch erstmal Radfahrer, wenn ich das jetzt
richtig verstanden habe :-/.

Ein Radfahrer, der sein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger.

Jaja, aber man überquert die Kreuzung als Radfahrer, weil man doch „die Fahrbahn hinter der Kreuzung“ überquert?!!
Also Radfahrer - Fußgänger (mit Rad) - Radfahrer

Und das mit dem eleganten Schwung kann doch auch so nicht
sein… Die Fußgängerampel, die man mit diesem „Manöver“
überqueren will, ist doch zu dem Zeitpunkt rot, oder?

Muß nicht zwangsläufig nicht mehr so sein. Ein Radfahrer
braucht länger als ein KfZ, um eine Kreuzung zu überqueren.
Bis dahin kann zumindest die ursprüngliche Ampel gelb oder rot
sein. Wenn Du glaubst, daß Radfahrer nicht bei rot eine
Fußgängerübergang überqueren, bist Du echt neu in der
Großstadt :wink:

Das mit der Ampel mag stimmen… Und neu bin ich hier und solche blöden breiten Straßen mit vielen Autos nicht gewöhnt :frowning:.

Deswegen danke für deine Hilfe.

P.S.: Schreib bitte eben noch, ob ich den ersten Punkt jetzt richtig gecheckt habe…

Ja, sag ich doch. Der einzige Unterschied ist, daß man sich
auf der Abbiegespur rechts einordnen muß.

Ah jetzt check ich das :wink: also rechts in der linken
Abbiegespur?!?!?!

Genau.

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist.

Genau das meinte ich jedenfalls. Ich hab
dich bzw den Gesetzestext so verstanden, dass man sich, wenn
man sich einordnet nur in die rechte Abbiegespur einordnen
darf…

Zitat: „an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge“.

Also ist man doch erstmal Radfahrer, wenn ich das jetzt
richtig verstanden habe :-/.

Ein Radfahrer, der sein Fahrrad schiebt, ist ein Fußgänger.

Jaja, aber man überquert die Kreuzung als Radfahrer, weil man
doch „die Fahrbahn hinter der Kreuzung“ überquert?!!
Also Radfahrer - Fußgänger (mit Rad) - Radfahrer

Genau.

sein. Wenn Du glaubst, daß Radfahrer nicht bei rot eine
Fußgängerübergang überqueren, bist Du echt neu in der
Großstadt :wink:

Das mit der Ampel mag stimmen… Und neu bin ich hier und
solche blöden breiten Straßen mit vielen Autos nicht gewöhnt

-(.

Gewöhne Dich lieber daran, sonst lesen wir demnächst von Dir im Brett Medizin.

Gruß,
Christian

Ok, danke!

Aber mach mir bitte keine Angst :wink:.

Hi!

Mein ganzes Leben in Österreich verbrachte ich als Radfahrerin. Ich weiß nicht ob meine Stadt als „Großstadt“ gilt, aber ich hielt das Radfahren exakt gleich wie das Autofahren, d.h. ich verhielt mich nach den üblichen Verkehrsregeln, mit Ausnahme der mehrspurigen Einbahnen, wo ich immer rechts blieb (und natürlich den Radfahrerprivilegien wie extra Spuren gegen die Einbahn, Radwege, usw.)

Links abbiegen auf einer mehrspurigen ungeregelten Kreuzung hielt ich wie ein Auto, nämlich ganz normal. Ich stand mit dem Rad mitten auf der Kreuzung und wartete den Gegenverkehr ab, während links und rechts und vorne und hinten Autos an mir vorbeibrausten. Daran fand ich überhaupt nichts, das ist völlig normal. Wenn man geübter Radfahrer ist, ist da nichts dabei. Nur ungeübte kriegen da Schweißausbrüche.

Ich finde es ist LEBENSGEFÄHRLICH mitten auf der Straßen abzubremsen, sich plötzlich auf den Gesteig zu verdrücken und über den Zebrastreifen zu gehen. Entweder man radelt auf dem Gehsteig oder auf der Fahrbahn - dann ist man als Radfahrer aber ein vollständiger Verkehrsteilnehmer auf einem Fahrzeug!

Gruß
datafox

Ich habe aber immer noch nicht verstanden, warum man sich als
Radfahrer nicht wie ein Motorroller-Fahrer, Autofahrer, etc.
verhalten darf. Man hat doch auch ein Fahrzeug!

Man darf, aber man MUSS nicht. (Damit alte Omas nicht einen Herzanfall kriegen, wenn sie beim Linksabbiegen mitten auf der Kreuzung warten müssen, dürfen sie das Rad über den Zebrastreifen schieben.)

Gruß
datafox

Servus!

ob
Radfahrer, wenn es kein Radweg gibt, die normalen Fahrstreifen
der Autos benutzen sollen, müssen oder dürfen.

Was sind „normale Fahrstreifen für Autos“? Wenn sie nicht durch das Schild „Kraftfahrstraße“ oder „Autobahn“ ausgewiesen sind, gelten die Fahrspuren für alle Fahrzeuge, müssen und dürfen von allen Fahrzeugen benutzt werden.

Hallo!

mit Ausnahme der mehrspurigen Einbahnen, wo
ich immer rechts blieb (und natürlich den Radfahrerprivilegien
wie extra Spuren gegen die Einbahn, Radwege, usw.)

Das ist im Übrigen auch so vorgeschrieben. Freie Fahrstreifenwahl gilt für Radfahrer nicht.

Gruß
Tom

Hallo Christian,

Also man brauch sich nicht einordnen, aber verboten ist es
wohl nicht!

genau, aber wenn sie sich einordnen, dann auf der Abbiegerspur
ganz rechts.

wobei aber der Sicherheitsabstand zur rechts liegenden Fahrspur nicht übersehen werden darf. In der Praxis ist im allgemeinen ein Überholen eines Radfahrers durch einen Autofahrer bei Einhaltung der notwendigen Sicherheitsabstände nicht möglich.

Wenn es zwei Abbiegespuren für eine Richtung gibt, ist natürlich die rechte zu wählen.

Gruß, Karin

Hallo Milka,

Da ich vor kurzem von einem kleinen Dorf in eine Großstadt
Hier ist es schon kriminell, wenn man 5
Meter mit dem Rad auf dem Bürgersteig fährt…

da gehört ein Radfahrer auch auf keinen Fall hin. Eine kleine Übersicht zum Thema findest Du unter:

http://www.adfc-bayern.de/a_wo_radeln.htm

Viele Grüße und viele Kilometer noch mit dem Rad,

Karin

Hi!

Ich finde es ist LEBENSGEFÄHRLICH mitten auf der Straßen
abzubremsen, sich plötzlich auf den Gesteig zu verdrücken und
über den Zebrastreifen zu gehen. Entweder man radelt auf dem
Gehsteig oder auf der Fahrbahn - dann ist man als Radfahrer
aber ein vollständiger Verkehrsteilnehmer auf einem Fahrzeug!

Also du meinst, dass es lebensgefährlich ist, wenn man über die Straße fährt und dann das Fahrrad über die gegenüberliegende Fußgängerampel schiebt?

Und auf dem Gehweg darf man ja nur als Kind radeln…

Hallo!

Also du meinst, dass es lebensgefährlich ist, wenn man über
die Straße fährt und dann das Fahrrad über die
gegenüberliegende Fußgängerampel schiebt?

Ich denke auch nicht unbedingt, dass es lebensgefährlich ist, wenn man anhält und dann die Fußgängerampel benutzt. Ich denke aber, dass es unnötig ist. Ich denke, der springende Punkt im Posting vorher war, dass man sich als Radler eben den Platz nehmen soll, den man benötigt und sich als vollwertiger Verkehrsteilnehmer fühlen darf und fühlen soll.

Ich kann ja mal ein wenig plaudern, wie ich das so halte. Auch wenn’s dann schon ziemlich unrechtlich wird :wink:

Ich jedenfalls sehe nicht ein, dass ich mich, weil ich links abbiegen will, plötzlich an einer Fußfängerampel anstelle.
Im Zweifel habe ich es auch nicht weniger eilig, als der Autofahrer hinter mit. Der im übrigen gibt, wenn ich mich zum linksabbiegen einordne, egal, ob er ebenfalls links will oder weiter geradeaus, in aller Regel eh keinen Pfifferling darauf, den Seitenabstand einzuhalten und mich in Ruhe abbiegen zu lassen.
Und weil ich dann gewohnt bin, mit weniger als 50 cm Abstand überholt zu werden, halte ich es halt so, dass ich mich auf schmalen Straßen so einordne, dass eben niemand mehr auf die dumme Idee kommt, an mir vorbei zu fahren.
Ebenso sehe ich es nicht ein, an parkenden Autos mit weniger Abstand vorbeizufahren als ich das mit dem Auto tun würde.
Ach so: Einer neuen Studie zufolge lebt man in der Stadt mit Helm unsicherer als ohne. Autofahrer, die Radfahrer mit Helm vor sich haben, überholen häufiger mit weniger Abstand, weil sie den Fahrer für geübt halten und so nicht mit Schlenkern etc. rechnen, was wiederum dazu führt, dass der Helm in der Tat häufiger „zum Einsatz“ kommt.
Jetzt aber genug der Plauderei.
Ich muss sagen, dass ich bei meinem Weg zur Arbeit die erste Hälfte, bei der ich eher ländlich unterwegs bin, der zweiten Hälfte, die trotz Radweg sau-stressig ist (Rechtsabbieger, falsch fahrende Radler, Omas, Opas, Ignoranten,Radwegzuparker - Stadt halt) vorziehe.

Gruß,

Florian.

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