Fahrradfahrer und Rotlicht

Liebe Experten,

bei Fahrradampeln gibt es ja kein Gelblicht und somit auch keine „Vorbereitung“ des Rotlichts.
Dadurch ergibt sich doch ein Bereich, in dem ein Radfahrer nicht mehr bremsen kann, wenn er die Ampel passiert, an der es gerade rot wird. Könnte so ein Radler theoretisch dafür belangt werden?

Gruß
Alexander

ich vermute mal, auch hier gilt die Regel: länger als 1 Sekunde Rot…

Hallöchen,

ich gebe auch ein bisschen Senf dazu. Die Regel mit 1 Sekunde halte ich für nicht anwendbar. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, wie man unter Einbeziehung einer entsprechenden Reaktions-Zeitspanne innerhalb einer Sekunde bei fahrradtypischen Geschwindigkeiten zum Stehen kommen soll…
Reine Fahrradampeln haben aber eigentlich immer auch ein gelbes Lichtsignal, meist dauert das aber auch nur 1 Sekunde lang bis Rot kommt. Vermutlich gibt es zu dieser Sache keine feste Regelung.

MfG Marius

Moin,

Jedenfalls kann ich mir nicht
vorstellen, wie man […] innerhalb einer Sekunde bei
fahrradtypischen Geschwindigkeiten zum Stehen kommen soll…

Jetzt kann man sich darüber streiten, was „fahrradtypische Geschwindigkeiten“ sein sollen. Da scheiden sich ja die Geister. Der Radrennfahrer wird da andere Vorstellungen haben, als die Mutti mit Kinderwagen, die zwar auf dem Gehweg läuft, aber doch eben in nur 50cm Abstand neben dem Radweg.

Ich meine, dass man schon mehr als ein Hobby-Radfahrer sein muss, um nicht in einer Sekunde zum Stehen kommen zu können. Und ob das an der Stelle eine angemessene Geschwindigkeit ist, kommt in einem Rotlichtverstoßfall sicher auch noch hinzu…

Okay, keine Rechtsantwort.

Trotzdem liebe Grüße,
-Efchen

Ich dachte, die 1-Sekunden Regel hätte nur etwas mit der Höhe der Strafe zu tun. Ein Rotlichtverstoß liegt doch auch vor, wenn man innerhalb der ersten Sekunde über die rote Ampel fährt, oder?
Außerdem habe ich mal nachgerechnet: Ein Radfahrer, der mit 25 km/h unterwegs ist bewegt sich in einer Sekunde 7 Meter weit. Innerhalb dieser 7 m zum Stillstand zu kommen halte ich für sportlich.

Gruß
Alexander

Außerdem habe ich mal nachgerechnet: Ein Radfahrer, der mit 25
km/h unterwegs ist bewegt sich in einer Sekunde 7 Meter weit.
Innerhalb dieser 7 m zum Stillstand zu kommen halte ich für
sportlich.

isses auch. aber:

die ampel springt ja nicht urplötzlich um. der auf die ampel zufahrende radfahrer sieht sie ja schon 'ne weile früher. und er sieht auch, dass sie schon die ganze zeit grün zeigt. dann könnte man evt. damit rechnen, dass die ampel demnächst umspringen mag? dann könnte man ja etwas langsamer an die ampel heranfahren und nicht mit „ich geb gas, denn ich schaff das noch!“. bevor jemand über das radfahrer"feindliche" meckert: gilt für autofahrer absolut genauso. gelb wird ja mittlerweile schon komplett zu grün dazu gezählt…

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Moin,

Ich dachte, die 1-Sekunden Regel hätte nur etwas mit der Höhe
der Strafe zu tun. Ein Rotlichtverstoß liegt doch auch vor,
wenn man innerhalb der ersten Sekunde über die rote Ampel
fährt, oder?

Gratuliere, Du hast gerade die eigentliche Frage im OP wiederholt!
SCNR :smile:

Außerdem habe ich mal nachgerechnet: Ein Radfahrer, der mit 25
km/h unterwegs ist bewegt sich in einer Sekunde 7 Meter weit.
Innerhalb dieser 7 m zum Stillstand zu kommen halte ich für
sportlich.

Auch das Fahren mit 25 km/h halte ich schon für sportlich und auf einem oft nur vielleicht 3m breiten Areal, das sich Radfahrer und Fußgänger teilen - auch wenn sie als getrennte Wege ausgeschildert sind -, finde ich 25 km/h schon etwas zu viel. Denn wenn ein Fußgänger, z.B. ein KIND, auf den Radweg springt, muss der Radfahrer ja AUCH sofort anhalten können!

Liebste Grüße,
-Efchen

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Hallo,
rein praktisch hat man ja mit den Ampeln für die Autofahrer schon einen Hinweis, was kommt und die sind ja bei einer typischen Kreuzung schon ein paar Meter vor der Haltelinie für die Radfahrer. Wenn die schon gelb wird (wobei die Radfahrerampel in der Regel da schon rot ist oder gleichzeitig schaltet), sollten die Warnglocken läuten.

Cu Rene

Ich wollte eigentlich keine Diskussion über die Richtgeschwindigkeit auf Radwegen lostreten.
Deshalb formuliere ich die Frage neu:
Angenommen, ein Radfahrer, der sich mit moderater Geschwindigkeit (und Helm!, bevor das auch noch eine Diskussion gibt) auf eine Ampel zubewegt (die Ampel ist eine, die für Radfahrer das Lichtzeichen in der Fußgängerampel integriert hat), sieht, kurz bevor er die Querstraße erreicht, dass die Ampel auf rot umschaltet. Die Kombination aus seiner Geschwindigkeit und der Entfernung lassen es nicht mehr zu, dass er rechtzeitig zum stehen kommt. Würde sich dieser Radfahrer (rein akademisch, juristisch) strafbar machen?

@ efchen: Was heißt denn: „Gratuliere, Du hast gerade die eigentliche Frage im OP wiederholt! SCNR:smile:“

Hallo René
Ich bin überzeugt, dass es deutlich mehr unsynchronisierte als synchronisierte Apelanlagen gibt.
Dabei findet man alle Variationen von FG/RF deutlich spaeter als Hauptampel bis deutlich frueher einschliesslich voellig unabhaengiger Schaltung.

Gruss
Rochus

Die Kombination aus seiner
Geschwindigkeit und der Entfernung lassen es nicht mehr zu,
dass er rechtzeitig zum stehen kommt. Würde sich dieser
Radfahrer (rein akademisch, juristisch) strafbar machen?

Hallo, ob mit oder ohne Helm, nein.

Ein Vorwurf wäre zu machen wenn er es darauf anlegen würde es gerade noch zu schaffen und deshalb die Geschwindigkeit erhöht.

Analogie zum Kfz-Gelblicht. Wer bei Gelb über die Ampel fährt, obwohl er hätte anhalten können, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Kann er nicht anhalten darf er bei Gelb durch. Schlechte Karten hat er wenn er bei Gelb noch beschleunigt, statt zu bremsen.

Dazu kommt noch wie beim Kfz die Schwere, über und unter einer Sekunde.

Gruß

Nostra

Hallo,

Ich wollte eigentlich keine Diskussion über die
Richtgeschwindigkeit auf Radwegen lostreten.

Nö, das nicht, ich würde mich nur nicht wundern, wenn die Frage nach der Geschwindigkeit hier relevant ist. Immerhin weiß ein Radfahrer, dass es bei seinen Ampeln keine Gelbphase gibt.

Wenn er zu schnell unterwegs ist, kann er nicht mehr anhalten. Es gibt ja auch irgendwo in der StVO einen Passus, nachdem man eine angemessene Geschwindigkeit haben muss, um z.B. anhalten zu können, wenn der Vordermann bremst. Bei Ampeln ist es ja so, dass die Gelbphase der erlaubten Höchstgeschwindigkeit angepasst ist, so dass es zumindest bei Autofahrern eigentlich keinen Grund gibt, nicht zum Stehen kommen zu können.

Ich denke (aber ich weiß das nicht), dass die Vermutung mit der einen Sekunde (ähnlich bei Autofahrern) sich hier am sinnvollsten anhört.
Aber wenn Du es genau wissen willst, dann sollten wir zwei hier aufhören zu diskutieren, denn ich kann das nicht verbindlich sagen.

@ efchen: Was heißt denn: „Gratuliere, Du hast gerade die
eigentliche Frage im OP wiederholt! SCNR:smile:“

Das sollte das heißen, was da steht - weil ich nicht gesehen habe, dass Du der OP *selbst bist* Man erkennt hier beim Lesen die Namen kaum und im Prinzip sind mir die Namen auch egal, daher habe ich das einfach übersehen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Moin,

rein praktisch hat man ja mit den Ampeln für die Autofahrer
schon einen Hinweis

Darauf sollte man sich nicht verlassen.

die sind ja bei einer
typischen Kreuzung schon ein paar Meter vor der Haltelinie für
die Radfahrer.

Auch das ist nicht die Regel. Es gibt genug Stellen, wo die Haltelinie für Radfahrer auf gleicher Höhe ist wie die für Autofahrer oder sogar weiter vorne. Radfahrer vergessen nämlich auch gerne, dass sie nicht immer erst da anhalten müssen, wo die Fußgänger stehen bleiben.

Wenn die schon gelb wird (wobei die
Radfahrerampel in der Regel da schon rot ist

Das mag bei Dir die Regel sein. Verlassen kann man sich da nicht drauf. Insbesondere bei reinen Abbiegerampeln, wo die Radfahrer und Fußgänger Rot haben müssen.

sollten die Warnglocken läuten.

Aber vom Prinzip hast Du Recht, die Warnglocken müssen schon läuten, wenn eine Ampel in Sichtweite kommt. Wenn da ein Radfahrer mit 30 km/h auf die Ampel (ohne Gelbphase) zubrettert, macht der IMHO etwas grundlegend falsch.

Viele Grüße,
-Efchen

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Hallo,
es gibt ein Urteil vom OLG Hamm zum Rotlichtverstoß (von Kfz) allgemein:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3428.php
Demnach muss man beim Verstoß mit berücksichtigen, wie schnell gefahren werden darf, wie lang die Gelbphase war,…
„Nur bei Kenntnis dieser Umstände läßt sich nämlich entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen ist, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben.“

Wenn es nun (wie oft bei einer Radfahrerampel) gar kein Gelblicht gibt, muss man analog zu den Überlegungen oben berücksichtigen, ob der Radfahrer anhalten hätte können oder nicht. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung, eine Regelung in Form einer bestimmten ‚Kulanzzeit‘ kann es hier imho nicht geben. Dazu sind die Fahrräder und ihre Fahrer denn doch zu verschieden.
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,

Jedenfalls kann ich mir nicht
vorstellen, wie man unter Einbeziehung einer entsprechenden
Reaktions-Zeitspanne innerhalb einer Sekunde bei
fahrradtypischen Geschwindigkeiten zum Stehen kommen soll…

nunja, so eine Ampel taucht selten aus dem nichts auf. Als Radfahrer sieht man die Ampel also durchaus, wann man noch ein Stück weiter weg ist. Wenn diese Ampel jetzt schon lnger grün ist, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sie bald auf rot umspringt, dementsprechend kann man als Fahrradfahrer auch schon etwas langsamer werden, um ggf. schnell bremsen zu können.

viele Grüße
Felix

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Hallo Alexander,

bei Fahrradampeln gibt es ja kein Gelblicht und somit auch
keine „Vorbereitung“ des Rotlichts.
Dadurch ergibt sich doch ein Bereich, in dem ein Radfahrer
nicht mehr bremsen kann, wenn er die Ampel passiert, an der es
gerade rot wird. Könnte so ein Radler theoretisch dafür
belangt werden?

ja, aber wohl erst, wenn die lästige Physik überwunden wird.
Wenn man von einer Vorbremszeit analog der beim KFZ ausgeht, dann könnte man pauschal jeden Radfahrer mit V > 25kn/h 7 Meter vor der Bordsteinkante anhalten. Gesteht man dem Radfahrer eine Vorbremszeit* von 1s zu, so legt er in dieser Zeit fast exakt diese 7 m zurück, von da an wird gebremst. Je nach Bremsanlage und „beherztheit“ der Bremsung würde dieser erst auf der anderen Straßenseite zum stehen kommen.
Das gilt natürlich nicht nur für „Schnellfahrer“. Bei 15 km/h beträgt der Weg 4,17 m.
Eine Sekunde bleibt eine Sekunde, da kann es auch als Fußgänger knapp werden.

Gruß

osmodius

* http://de.wikipedia.org/wiki/Reaktion_%28Verkehrsges…

Da wäre es noch besser, wenn man wie in A. die Ampeln beim Ende der Grünphase blinken lassen würde.

ja, der radfahrer ist ebenso wie der autofahrer angehalten, an der ampel bremsbereit zu sein um bei rotlicht sofort anhalten zu können.

mfg

na das sind ja dann alles rennfahrer, die sich da im stadtgebiet auf dem radweg bewegen. insbesondere an der ampelkreuzung sollte eine angemessene fahrweise beherzigt werden, insbesondere auch, weil sich da fußgänger aufhalten können, die dann gnadenlos niedergebügelt werden, wenn die geschwindigkeit unangemessen ist.
mfg

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leidige diskussion…
sollte sich nicht jeder so bewegen, dass niemand zu schaden kommt?!
mit 25 oder 30 km/h auf dem radweg in der stadt auf eine ampel zu zu fahren halte ich für unverantwortlich. die risiken eines unfalls sind sehr hoch, insbesondere auch, weil es an einer ampel immer unterschiedliche verkehrsteilnehmer gibt.
sicherlichkann jeder auf sein „recht“ pochen, aber genau das ist ja das gefährliche in so einer situation. wenn jeder verkehrsteilnehmer sich auch nur um 10 - 20 % zurücknehmen würde, wäre das eine ware wohltat im heutigen straßenverkehr.
statt dessen wird oftmal rücksichtslos sein recht durchgesetzt, koste es was es wolle.
also sollte es an jeder ampel etwas verhaltener zugehen, damit es zu keinen unfällen kommen kann, ggf. auch rechtzeitig vom rad steigen, wäre doch auch eine möglichkeit der stressbewältigung.
mfg
mpu24

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