Fahrräder im Hausflur

Hallo, ich habe ein Frage,

Also, es handelt sich um eine Wohnungseigentum-Gemeinschaft. Die Wohnungen sind größtenteils vermietet.
Nun hat es sich in der letzten Zeit so eingeschlichen, dass die Mieter ihre Fahrräder im Hausflur stehen lassen, sodass sich die BSR ( Müllentsorger) bereits beschwert, die Tonnen nicht mehr abholen zu können, da die Fahrräder teilweise bis zu 2/3 der Flurbreite einnehmen. Dazu sei gesagt, es existiert ein Fahrradkeller, der ist zwar nicht besonders groß, aber zur Not könnten die Fahrräder auch im Kellergang stehen, es ist eine kleine WEG und der eigentliche Keller ist immer verschlossen.

Nun wurde beschlossen, dass die Fahrräder nicht mehr im Eingangsbereich des Hauses stehen sollen, es wurde bereits ein Aushang gemacht, die Mieter wurden angeschrieben, es wurde eine Frist gesetzt, die Fahrräder im Keller zu verstauen. Leider hat es nicht ganz so gut funktioniert,- einige Mieter meinen, ihre Fahrräder trotz allem noch im Gang stehen lassen zu müssen.
Nun kam von einem Miteigentümer der Vorschlag, ein erneutes Anschreiben, und einen neuen Aushang an alle Mieter mit der Ankündigung, die Fahrräder, die sich nach wie vor noch im Hausflur befinden würden in Zukunft auf die Straße zu stellen.
Ich habe da irgendwie bedenken, ob das rechtlich überhaupt zulässig wäre.

Wie immer wäre ich für Hilfe Dankbar.

Bürger 79

Was soll daran bedenklich sein?
Man nimmt ein langes Radschloss oder Kette, stellt die Räder vors Haus und schließt die alle zusammen an. Dann wird sehr schnell klar wer von den Mietern oder Eigentümern so dickfällig ist.
Rein rechtlich kann die HV sogar, per Aushang ankündigen, die Räder nach einer gemnannten Frist als Sperrmüll entsorgen wenn sie immer noch da stehen. Die behindern ja nicht nur die BSR sondern auch den Rettungsweg. ramses90

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Ach was?!?
Klar kann sie. Wenn sie die damit verbundene Schadensersatzpflicht in Kauf nimmt.

Das Problem ist nicht nur die BSR und die Laune irgendwelcher anderer Wohnungseigentümer, sondern das größte und gefährlichste Problem ist der Brandschutz. Fluchtwege sind freizuhalten. Wenn etwas passiert, ist in jedem Fall auch der Eigentümer des Fahrrads haftbar. Aber darauf sollte man es ja nicht ankommen lassen.

Hilfe gibt die jeweilige Bauordnung, Landesrecht. Nur auf die Straße stellen ist halt nicht. Wegstellen und irgendwo unter Verschluss bringen, geht sehr wohl.

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Auf die Fluchtwege wurde ja schon hingewiesen. Deswegen muss die (wie auch immer geartete) Hausverwaltung aktiv werden.

IMHO reicht es schon die Fahrräder gut sichbar mit einem separaten Schloss abzuschließen inkl. einem Zettel, wo und wann der Schlüssel abgeholt werden kann.

Zuvor mit einem Aushang ankündigen (bestenfalls da, wo auch die Fahrräder abgestellt werden und dort belassen, bis das Problem behoben ist). Immer bedenken, dass auch Besucher ihr Fahrrad dazustellen könnten.

Ach was,
wer nimmt denn an, dass die dann umgehgend geklaut werden und wer hat was von auf die Strasse stellen geschrieben? Ich jedenfalls nicht. ramses90

Die Schadensersatzpflicht könnte schon entstehen, wenn jemand mangels Fahrrad nicht zur Arbeit gehen könnte.
Nur so ein Gedanke …

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Ich.

Es kommt natürlich auch auf die Gegend an, und ob man gerade Glück oder Pech hat. Aber Fahrräder, die nachts draußen stehen, haben eine sehr große Wahrscheinlichkeit geklaut zu werden.

Auch ein Gedanke …
Nehmen wir mal an, da parkt einer sein Auto irgendwo, wo es nicht hingehört. Und nun wir es abgeschleppt und anderswo hingebracht.
Entsteht da auch eine Schadenersatzpflicht, wenn diese Person nicht pünktlich zur Arbeit kommt?
Was meinst Du?

Genau an den Fall des abgeschleppten Autos denke ich. Weil ich mir unsicher bin, habe ich im Konjunktiv geschrieben.
Aber es gibt so etwas wie eine Pflicht zur Schadenminimierung und die Verhältnismäßigkeit. Und wenn das Anketten eines falsch abgestellten Fahrzeugs unverhältnismäßig ist (also: von einem Gericht als solches angesehen wird), dann ist der Anketter, der sich total im Recht sieht, schadenersatzpflichtig.

Ist das Anketten eines Fahrrades in dieser Situation verhältnismäßig - vor allem, wenn dem Eigentümer der Schlüssel nicht direkt übergeben wird (was witzlos wäre)? (Das Verschieben in den Kellerflur, wie ebenfalls vorgeschlagen, halte ich für angemessen, aber das Anketten und damit temporär unbrauchbar machen sehe ich anders.)

Nicht immer ist das Abschleppen eines falsch geparkten Autos verhältnismäßig. Nicht umsonst gibt es, wenn niemand durch das Auto gefährdet ist, eher einen Strafzettel als ein Abschleppen.

Wir suchen hier nach Gründen, warum die Fahrräder dort nicht sein dürfen. Und da steht „Fluchtweg“ zur Diskussion. Damit dürfte ein entfernen verhältnismässig sein, ein Anketten eher nicht, da sich dadurch am Fluchtweg nichts verändert, er wäre nach wie vor nur eingeschränkt nutzbar. (In meinem Beispiel wurde das Auto auch entfernt und nicht angekettet.)

Wohin entfernen? In einen Lagerraum?

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Ich finde, man könnte auch jedem Mieter einen Zettel in den Briefkasten werfen. Aushänge werden nicht immer wahrgenommen, besonders wenn - in diesem Fall - jemand sein Fahrrad mehrere Tage nicht benutzt.

Strafrechtlich sind wir da schnell im Bereich der Nötigung und zivilrechtlich noch schneller bei der Besitzstörung, die natürlich eine Schadenersatzpflicht nach sich zieht, sofern denn ein Schaden entsteht.

Um die möglichen Folgen zu vermeiden, muß da ganz sauber mit Brandschutz argumentiert, auf richtigem Wege und mit ausreichenden Fristen angekündigt werden.

Tatsache ist aber auch, daß - sofern der Brandschutz wirklich tangiert ist (!) - da gehandelt werden muß und zwar unverzüglich. Sofern die Hausverwaltung im Bilde ist (wovon ich ausgehe), muß die eigentlich umgehend loslegen.

@Buerger79
Das grundsätzliche Problem ist, daß ein Beschluß der Eigentümerversammlung auf die Mieter nicht unmittelbar wirkt, d.h. die Eigentümer/Vermieter müssen versuchen, die Mieter zu überzeugen, den beschlossenen Regelungen nachzukommen. Das dürfte in der Praxis aber schwer durchzusetzen sein, wenn die Regelung bzw. des Abstellens der Fahrräder nicht schon in den Mietverträgen explizit geregelt ist („zum Abstellen von Fahrrädern steht auch den Mietern ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller zur Verfügung“ vs. „für das Abstellen der Fahrräder sowie anderen Fahr- und Spielgeräten ist der gemeinsame Fahrradkeller zu verwenden. Das Abstellen von Fahrrädern, anderen Spiel- und Fahrgeräten und sowie anderem Hausrat (unter anderem, aber nicht abschließend Kinderwagen, Rollatoren, Schränken, Kisten, Koffern usw. im Hausflur oder Kellervorräumen ist ausdrücklich nicht gestattet.“ Letzteres hat wohl kaum jemand in den Vertrag geschrieben.

Insofern führt m.E. der einzig zielführende Weg über den Brandschutz. Die Frage ist, ob man den gehen können. Um das beurteilen zu können, fehlen mir die Informationen.

Gruß
C.

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Und dann noch idealerweise nur an den Vorderrädern… Sry, wenn das keine Schrotträder-weil-sowas-klaut-keiner sind, geht das gar nicht. Zudem ich auch in einem Hausflur, zu dem jeder Zutritt hat, ein Schloss anbringen würde (offen gesagt würde ich in einem solchen Fall mein Rad sogar am Treppengeländer oder ähnlichem anschließen). Zu schnell werden wichtige Komponenten oder der Lack beschädigt, dann wünsche ich viel Spaß mit der Haftung.

Disclaimer: ich weiß, dass nicht jeder so pingelig mit seinen Fahrrädern ist wie ich, aber die waren auch teuer (und stehen deshalb in meiner Wohnung und im Keller - in letzterem ab- und angeschlossen weil nur ein Kellerabteil - verteilt).

Imho sind die ersten Schritte ein Aushang mit Begründung warum und natürlich reden.

Das muss auch nicht drinstehen, da nur das vermietet wurde und genutzt werden darf, was im Vertrag steht.

Für die Räder etc. im Flur wird übrigens auch keine Miete gezahlt.

Was im Mietvertrag steht, was genutzt werden darf und was vermietet ist, sind drei völlig verschiedene Paar Schuhe. Oder glaubst Du ernsthaft, daß ein Mieter von der Haus- zu seiner Wohnungstür fliegen muß, nur weil der Flur nicht explizit als zu nutzender Raum im Vertrag steht? Oder daß der Wasch- oder Fahrradkeller an den Mieter vermietet ist, wenn explizit im Mietvertrag steht, daß er genutzt werden darf?

Darf ich an der Stelle die Bitte wiederholen, daß man sich freundlicherweise nur zu Themen äußert, bei denen man sich auskennt? Nur, weil man im Internet die Möglichkeit hat, sich zu einem Thema, einem Produkt oder einer Dienstleistung zu äußern, muß man davon nicht unbedingt Gebrauch machen. In den allermeisten Fällen ist es tatsächlich besser, den ersten Impuls, in die Tasten zu hauen, einfach zu ignorieren und sich stattdessen einen Kaffee zu machen, die Zeitung zu lesen oder einfach stumpf aus dem Fenster zu sehen. Das ist um die Jahreszeit tatsächlich gar nicht mal uninteressant, weil derzeit viele Jungvögel flügge werden.

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Bitte Text komplett wahrnehmen. Ich hatte bewusst darauf hingewiesen, dass nicht nur die Bewohner davon betroffen sein können. Zudem würde das „persönliche Anschreiben“ anscheinend schon umgesetzt und es hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass solche Anschreiben oft ignoriert werden oder der Empfänger sich gar nicht angesprochen fühlt (zu abstrakt). Jenachdem wie häufig von dem Versender Briefe mit „reglementierendem Inhalt“ kommen, wird sowas ggf. auch gar nicht mehr geöffnet. Deswegen halte ich Kontextnähe für den zielführerenden Weg. Wenn man dann nach zwei Wochen nach dem Aushang beginnt, das umzusetzen, ist die Nicht-Kenntnisnahme Problem des Empfängers.

U. a. deswegen gibt es im Vorfeld ja ein Schreiben … welches aber - je nach konkreter Situation - nicht unbedingt notwendig ist.

Ja, und ich hatte „auch“ geschrieben, also zusätzlich zum Aushang.
Und ich würde das auch nicht in ein Kuvert stecken. Muss doch nicht mit der Post verschickt werden, oder?

Es geht doch ohne große Probleme beides.

vielen Dank für die vielen Antworten.

Es wurde bereits ein Aushang angebracht, alle Mieter haben zusätzlich eine Mail erhalten.
Und es sind bereits Schilder „Fahrradabstellen verboten“ und „Fluchtwegschilder“ bestellt, da es sich um einen Fluchtweg handelt, denn nur so kommt man aus dem Haus.

nochmal vielen Dank
Bürger 79