Hallo, ich habe ein Frage,
Also, es handelt sich um eine Wohnungseigentum-Gemeinschaft. Die Wohnungen sind größtenteils vermietet.
Nun hat es sich in der letzten Zeit so eingeschlichen, dass die Mieter ihre Fahrräder im Hausflur stehen lassen, sodass sich die BSR ( Müllentsorger) bereits beschwert, die Tonnen nicht mehr abholen zu können, da die Fahrräder teilweise bis zu 2/3 der Flurbreite einnehmen. Dazu sei gesagt, es existiert ein Fahrradkeller, der ist zwar nicht besonders groß, aber zur Not könnten die Fahrräder auch im Kellergang stehen, es ist eine kleine WEG und der eigentliche Keller ist immer verschlossen.
Nun wurde beschlossen, dass die Fahrräder nicht mehr im Eingangsbereich des Hauses stehen sollen, es wurde bereits ein Aushang gemacht, die Mieter wurden angeschrieben, es wurde eine Frist gesetzt, die Fahrräder im Keller zu verstauen. Leider hat es nicht ganz so gut funktioniert,- einige Mieter meinen, ihre Fahrräder trotz allem noch im Gang stehen lassen zu müssen.
Nun kam von einem Miteigentümer der Vorschlag, ein erneutes Anschreiben, und einen neuen Aushang an alle Mieter mit der Ankündigung, die Fahrräder, die sich nach wie vor noch im Hausflur befinden würden in Zukunft auf die Straße zu stellen.
Ich habe da irgendwie bedenken, ob das rechtlich überhaupt zulässig wäre.
Wie immer wäre ich für Hilfe Dankbar.
Bürger 79