Fahrt zum Krankenhaus?

Hallo
Was ist wenn man ins nächst gelegene Krankenhaus ,stadionär muss,und hat
keine möglichkeit alleine dort hinzukommen,kann man vom Krankenhausabgeholt werden?
Gruß

Servus,

nein, die Krankenhäuser machen das nicht.

Wenn die dringende medizinische Notwendigkeit eines Liegendtransports bescheinigt wird („Transportschein“), kann man die Fahrt von einem Anbieter von Krankentransporten machen lassen (ggf. über Rettungsleitstelle). Für so einen Transport wird eine Eigenbeteiligung zwischen 5 und 10 € verlangt.

In der Regel sind nächstgelegene Krankenhäuser aber recht gut an das Bus- oder Straßenbahnnetz angeschlossen.

Schöne Grüße

MM

Das Krankenhaus selbst ist normalerweise kein Transportunternehmen.
Man kann Verwandte oder Bekannte fragen oder evtl. mit einem Taxi oder Patientenfahrdienst fahren.

Beatrix

Beim Hausarzt nachfragen, ob er einen Transportschein ausstellt. Dann Taxiunternehmen finden, die einen Vertrag mit den Krankenkassen haben. Die bringen einen dann. Hilfreich wäre es, vorab die Kostenübernahme mit der Krankenkasse abzuklären.

Lies mal hier rein und spricht mit Deiner Krankenkasse:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/fahrkosten_krankentransport/fahrkosten_krankentransport.jsp

Ja, das ist der „Transportschein“, von dem wir geschrieben haben.

Schöne Grüße

MM

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Ich kenne Krankenhäuser, die haben einen eigenen Transportdienst. Aber natürlich braucht der Patient trotzdem einen Transportschein und auch die Selbstbeteiligung ist die selbe.

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Hallo,
Fahrkosten zum nächsten oder übernächsten Krankenhaus, welches die Erkrankung behandeln kann, werden, unter Abzug eines Eigenanteils (maximal 10,00 € pro Fahrt), von der Kasse bei stationärer Behandlung übernommen - für öffentliches Verkehrsmittel oder den Privat PKW muss keine ärztliche Verordnung ausgestellt werden (Kasse hat Aufnahme und Entlassungsanzeige vorliegen). Für Taxi oder gar Krankenwagen bedarf es allerdings einer solchen Verordnung - wobei sich der Arzt dabei an die Krankentransportrichtlinien halten muss.
Bei ambulanter Behandlung werden grundsätzlich keine Fahrkosten übernommen, Ausnahme bei Pflegestufe II und Behindertenausweis mit dem Vermerk AG oder HI. Hier muss die Genehmigung der Kasse aber vorher eingeholt werden (Vorlage der ärztlichen Verordnung)
Gruss
Czauderna