Fahrtenbuch / Ein-Prozent-Regel

Hallo nochmal,

eine Farge zu diesem Thema:
Ist man eine gewisse Zeit an die EIn-Prozent-Regel gebunden, wenn man sich für diese entscheidet?
Oder kann man am Ende jeden Jahres entscheiden, ob man die Ein-Prozent-Regel anwendet oder den Anteil der Privatfahrten exakt mit Hilfe eines Fahrtenbuches ermittelt?

Das Führen des Fahrtenbuches ist natürlich Voraussetzung :smile:

Danke und liebe Grüße
Nadine

Hallo!

Man kann nicht ständig zwischen 1%-Regelung und Fahrtenbuch wechseln, man könnte seinen privatanteil dadurch „optimieren“.

Man kann zu Beginn eines jeden Jahres und bei WEchsel des Fahrzeug immer neu entscheiden. D.h. immer dan ist ein Wechsel von Fahrtenbuch zu 1%, oder umgekehrt, möglich.

Gruß

Jörg

Hallo, nochmal kurz zum Verständnis: man entscheidet doch sicherlich am ENDE jedes Jahres was man machen möchte und kann so zumindest selber sozuagen eine „Günstigerprüfung“ vornehmen?
Mich irritiert das du schriebst zu Beginn eines Jahres.
Wenn man das im Voraus entscheiden müsste, wem sollte man das mitteilen, reicht es nicht sich zu entscheiden wenn man die Steuererkklärung macht?
Danke und Gruß
Granini

Hallo!

Ich ging in meiner Antwort davon aus, dass das Fahrzeug zwingend Betriebsvermögen ist, also über 50% zu betrieblichen Zwecken genutzt wird.

Ich muss mich zu Beginn des Jahres entscheiden, entweder fang ich an ein Fahrtenbuch zu führen, oder ich lasse es bleiben, dann habe ich die 1% Regel.

Sicherlich kann ich das Fahrtenbuch irgendwann im April in den Müll werfen weil ich keine Lust mehr habe, dann habe ich von Beginn des Jahres an die 1%-Regelung.

Ich darf nur nicht während des Jahres wechseln, z.B. dass ich von Januar bis April Fahrtenbuch schreibe, im Mai und Juni mach ich aber dann die 1% Regelung weil ich dort mit dem Auto in Urlaub gefahren bin, und ab Juli dann wieder Fahrtenbuch. So war das gemeint.

Gruß

Jörg

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Ah, genau das mit dem „in den Müll werfen“ meinte ich.

Vielen vielen Dank, jetzt habe selbst ich es endlich verstanden! :smile:

Gruß
Granini