Fahrtkosten für Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Leute :smile:

Seit dem 01.10. befinde ich mich in einer beruflichen Rehamaßnahme, welche 11 Monate geht.

Geld hat mir das Jobcenter bisher noch nicht überwiesen.

Kann mir jemand mit den Fahrtkosten weiterhelfen? Die Maßnahme ist in Duisburg, ca. 58 Kilometer von meinem Wohnort weg. Eine Verbindung mit öfftl. Verkehrsmitteln wäre laut § unzumutbar, da ich über 2,5 Stunden unterwegs wäre.

Also fahre ich mit dem eigenen PKW. Nun habe ich gelesen, dass das Fahrtgeld pro Kilometer gewährt wird, allerdings nur bis zu einer Summe von 130€/Monat. Da komme ich gerade mal eine Woche mit aus :frowning: Kann mir jemand den Fahrtkostenparagraphen sagen? Ich find den Auszug nicht mehr.

DANKE

[MOD]@Antworter: Einschätzung bzgl. FAQ:1129
Hi@all!

Ich weiß jetzt nicht, ob noch keine Antwort gekommen ist,a) weil wirklich niemand die Antwort kennt oder aber b) weil der/die Wissende/n nur deshalb nicht antworten, weil er/sie (verständlicherweise) keine Lust hat/haben, eine Antwort zu posten in der Befürchtung, dass diese im Zuge der Umsetzung von FAQ:1129 ohnehin gelöscht würde;
aber falls b), hier der Hinweis von mir:

Kann mir jemand den Fahrtkostenparagraphen sagen? Ich find den Auszug nicht mehr.

Solange sich die Antwort wirklich auf die bloße Nennung (und ggf. Verlinkung) des Paragraphen beschränkt, würde ich hier (mit etwas Bauchgrummeln) keinen Konflikt mit FAQ:1129 annehmen, sprich: Eine Löschung ist erstmal nicht zu befürchten (weder des UPs noch der Antwort).

MfG
MOD Jadzia

Na, wenn die Jadzia es erlaubt… ;o)
Hallo

§ 16 Abs 1 Satz 2 SGB II iVm § 83 SGB III und § 5 Abs 1 BRKG

Nun habe ich gelesen, dass das Fahrtgeld pro Kilometer gewährt wird,
allerdings nur bis zu einer Summe von 130€/Monat.

Falsch gelesen. :wink:

130 Euro pro Tag

Monatlich maximal 476 Euro.

Siehe auch: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Cont…

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antwort. Gibts das auch für ALG II Empfänger? Wird Fahrtgeld nur für eine Strecke oder für Hin- und Rückfahrt gezahlt??

Hallo

Gibts das auch für ALG II Empfänger?

Das war die Antwort für den ALG II - Bezug…

Wird Fahrtgeld nur für eine Strecke
oder für Hin- und Rückfahrt gezahlt??

Ist den Links bzw den Gesetzen (www.gesetze-im-internet.de ) zu entnehmen. Jadzia hat die Fiktions-Tür ja nur für die Angabe der gesetzlichen Grundlagen geöffnet.

Gruß,
LeoLo

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§ 5 Wegstreckenentschädigung
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. Die oberste Bundesbehörde kann den Höchstbetrag auf 150 Euro festsetzen, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.

Und hier steht es wieder mit den 130€ :frowning:

Und wo steht das Wort Monat?

Gruß,
LeoLo