stellt sich fuer mich die Frage, ob der gezeigte „Betrunkene“ auch
anders bestraft werden könnte.
Laut Wiki ist ein Fahrverbot eine Strafe im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges. Ein Fahrad ist nun kein Kfz und zudem besitzt der „Betrunkene“ ja nicht mal eine Fahrerlaubnis.
Kann also hier ein Fahradfahrverbot verhängt werden?
Oder gibt es hilfsweise so etwas wie ein „Strassennutzungsverbot“?
Der Betrunke könnte ja anstatt des Fahrrades auch besoffen zu Fuss von links nach rechts auf der Strasse unterwegs sein (obwohl der Gezeigte diesbezueglich trainiert aussieht) oder er könnte alternativ auf einem Pferd sitzen …
Es würde mich doch extrem wundern, wenn es so etwas geben würde. Ein solches Strassennutzungsverbot hieße dann ja z.B auch, dass er nicht mal die Strasse überqueren dürfte, um nach Hause zu kommen oder um zum Arzt etc zu gelangen. Und sogesehen dürfte er dann auch nicht mal mit dem Taxi nach Hause, sondern müßte für immer in der Kneipe übernachten.
Hi
ein Straßennutzungsverbot gibt es nicht.
Allerdings ist es durchaus möglich, einem „Intensivmitalkoholimblutfarradfahrer“ zu untersagen Fahrzeuge (also auch ein Fahrrad) im öffentlichen Verkehr zu fahren.
Dann vergiss mal nicht einen unverantwortlichen Tier / Herdenführer…
Und Diverse andereDelikte, die in irgendeiner Weise dem Verkehrsgeschehen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft gefährlich werden könnten.
z.B. hast Du u.a. auch schon von den " Späßen " mit den sogenannten Laserpointern gelesen ?
Soviel dazu… aber warum sollte eine regionale Behörde nicht auch allgemein mal die Benutzung eines Verkehrsweges aufgrund akuter Gefährdung untersagen können ?
Z.B. Tagebruch, akute Steinschlaggefahr, Leckagen in Versorgungsleitungen… ( u.a. Gasaustritt )…
Und damit wäre keine allgemeine Untersagung der Benutzung bestimmter Straßen verbunden ?
Wollen wir noch Fahrzeugtypen zur Straßengattung ergänzen ?
( Ein krasses Beispiel : Fahrrad auf der Autobahn… )
( Noch ein krassen…Auto auf dem Gleis der Bahn… )
( Schilder pölen voll im Wahn … )
Reimt sich, aber ist alles im Sinne des Threads voller Ernst.
Reimt sich, aber ist alles im Sinne des Threads voller Ernst.
Voller Ernst?? ist hier per FAQ 1129 sowieso nicht zugelassen, es sei denn der im Film dargestellte hiesse „Ernst“…
In meinen Beispielen ging es um einen betrunkenen Nutzer einer Strasse; um sie mit deinen Beispielen zu ergaenzen muesste man schreiben „Betrunkener Fahrradfahrer auf der Autobahn, Betrunkener im Auto auf dem Gleis …“
Und die eigentliche Frage war eigentlich die nach der gesetztlichen Grundlage für ein derartig ausgesprochenes Verbot.
Muss ich jetzt nicht verstehen? oder?
MW war hier nicht nach einem Verkehrsverbot gefragt, dass durch Beschilderung angeordnet werden muss, sondern nach einem persönlichen Verbot, die Straße zu benutzen. Da ist meine Antwort korrekt: das gibt es nicht. Man kann auch nicht einer einzelnen Person verbieten „Die Bahnhofsstraße, die Parkstraße und die Schlossallee“ zu benutzen.