Falschaussagen des Jugendamtes

Liebe Leser,

mal angenommen, Fam. X. hat 2 Pflegekinder aufgenommen und stand wegen Zuständigkeitsgerangel im Spannungsverhältnis 3er Jugendämter. Nach fast 3 Jahren wurde das Pflegschaftsverhältnis wegen angeblich beabsichtigter Rückführung an die leibl. Mutter aufgelöst. Es gab kurz zuvor einen Vorfall, wobei das jüngere Kind (5 J.)vor dem abendlichen Händewaschen unbemerkt an eine ABC-Salbe gelangte, was in Verbindung mit dem warmen Wasser ein Bläschen hervorrief. War nach 5 Tagen komplett verheilt. Angeblich gab es auch einen anonymen Anruf bei der Polizei wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Das z. d. Zeitpunkt handelnde JA war erst ein viertel Jahr zuständig, kannte weder Häuslichkeit noch Kinder.

Gegen Frau X. wurde 1 Jahr nach der Herausnahme ein Ermittlungsverfahren angeschoben wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (absichtliche Verbrühung der Kinderhände). Das Ermittlungsverfahren basierte auf einem von der Tante der Kinder gemeldeten Vorfall, der über ein halbes Jahr nach der Herausnahme der Kinder aus der Fam. X. stattgefunden haben soll. Das interessiert niemanden.
Frau X. ist weder von der Polizei noch vom Staatsanwalt befragt worden. Die Ermittlungsakte wurde der Frau X. vom Strafverteidiger nur auszugsweise vorgelesen. Die ABC-Salbe fehlt darin. Nach einer Befragung der Kinder (nunmehr 6 und 8 Jahre alt) wurde das Verfahren eingestellt gegen Zahlung von 500€ an einen gemeinnützigen Verein eingestellt. Es schloss sich eine Schmerzensgeldforderung durch den neuen Vormund mit gleicher Anschuldigung an. Frau X. nahm Fachanwalt und erhielt die Ermittlungsakte in Kopie. Darin werden nachweislich Falschaussagen durch JA-Mitarbeiter getätigt und Fam. X. wird unglaublicher Dinge beschuldigt, die sich jedoch bei komplexer Betrachtung des Falles als unrichtig erweisen. Angeblich zeigte sich eine massive Überforderung der Pflegeeltern, was den Pflegschaftsabbruch notwendig machte. Vertrauliche Daten der Fam.X. wurden an Dritte (z.B. Tante) weitergegeben, obwohl es sich nachweislich um eine Incognotopflege mit Auskunftssperre handelte. Gutachten und Entwicklungsberichte, die den Kindern eine sehr gute Entwicklung und sich langsam entwickelnde psychische Stabilität bestätigten, fehlten in der Akte, ebenso Befragungen aus dem Umfeld, weil sie eben nicht stattgefunden haben. Ein Hinweis auf die ABC-Salbe fehlt, ebenso der angebliche Anruf bei der Polizei.

Frau X. erhoffte sich Rehabilitation. Fachanwalt sieht das problematisch, kaum zu erreichen. Schmerzensgeld in geringer Summe (300€), da das Kind an die Salbe gelangte, sei gerechtfertigt. Wegen der gewünschten Rehabilitation wäre ein neues Verfahren nötig, welches Fam.X. sich nicht leisten kann. Rechtsschutz deckt nicht: Familiensache. Nun erhielt Fam.X. von der Gegenseite ein Schreiben, welches ausdrückt, dass die gezahlte Summe für die bisherigen Schäden beim Kind entrichtet wurden. Für immaterielle Schäden über das 18te Lebensjahr hinaus kann eine solche Bescheinigung nicht erbracht werden.
Fam.X. erkämpfte Gespräch beim JA, zwei Zeugen dabei. Frau X. schickte vorab eine Stellungnahme, in der sie sich zu allen kritikwürdigen Punkten der Ermittlungakte dezidiert äußerte. Ja-Chef und Leiterin sozialer Dienst wussten von den Verfahren angeblich nichts, stellten sich aber hinter die Mitarbeiter: die hätten ja nicht unter Eid ausgesagt. Man räumte teilweise Verschulden bei der Umsetzung der Herausnahme ein,die nicht wegen der Bläschen an der Kinderhand erfolgte,wie betont wurde. Eine Einsicht in die JA-Akte nach Antrag wurde unter Zeugen versprochen.
Antrag wurde jedoch 8 Wochen nach Antragstellung wegen Schutz Dritter formlos abgelehnt. Rechtskräftiger Bescheid ist angefordert, steht aber noch aus. Was aber ist mit dem Schutz der Fam.X.?
Fam. X. erwägt eine Dienstaufsichtsbeschwerde (wirklich fff?)wegen Falschaussage im Amt zu stellen - oder sogar eine Strafanzeige wegen Falschaussage im Amt und evtl. Aktenmanipulation. Was kann sich daraus entwickeln für Fam.X., die nicht noch mehr Geld und Nerven verlieren möchte, aber das Unrecht aufdecken möchte. Hat irgendetwas Aussicht auf Erfolg gegenüber so einem mächtigen Gegner?

Welchen Rat könnt ihr geben?

Lieben Gruß
Goline

Hallo,
laut recht ist eine Falschaussage Verboten nach dem STGB. Wenn Fam. X nachweisen kann das es eine Falschaussage war (z.B. durch Zeugen die das gegenteil behaupten) würde das Jugendamt eine Dienst aufsichtsbeschwerde durch das zuständige AG erhalten.

Hallo,

die wenigsten User hier werden diesen Artikel vollständig durchlesen und wenn man dann noch liest, dass ein Fachanwalt eingeschalter wurde erhebt sich die Frage, was die Laien hier in diesem Forum mit solch einem „kurzen Auszug“ aus dem Alltagsleben der Pflegemutter antworten sollten.

Der Fachanwalt kennt doch die Zuständige und Ermittlungen vollständig und wenn man dem Anwalt die Fähigkeit, die Angelegenheit durchzuführen, nicht zutraut, sollte man einen anderen Rechtsanwalt beauftragen.

Generell kann gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes "Dienst"Aufsichtsbeschwerde eingelegt werden, hierzu bedarf es keiner Fristen; auch ein Strafantrag an die Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Jugendamtes ist immer möglich; das kann man selber schriftlich oder über den Anwalt erledigen lassen.

Schönen Tag noch.

Liebe Leser,

Dies war kein Auszug aus dem Alltagsleben der Fam.X, sondern ein knapper Abriss der Geschehnisse, welche doch unabdingbar sind zu wissen, wenn der Fall beurteilt werden soll.

Anwalt wechseln hört sich ja so einfach an, Kosten für den vorigen sind angefallen. Ein anderer machts auch nicht umsonst. Fam.X sucht nach einer Möglichkeit, dem JA wirksam entgegen zu treten und hofft eine übergeordnete Stelle zu finden, die dem JA mal objektiv auf die Finger guckt. Es gibt aber keine Fachaufsichtsbehörde. Definitiv ein Mangel.