Strafanzeige gegen Jugendamt?

Liebe Leser,

mal angenommen, Fam. X. hat 2 Pflegekinder aufgenommen und stand wegen Zuständigkeitsgerangel im Spannungsverhältnis 3er Jugendämter. Für das ältere Kind war die Familie bereits die 5., für das jüngere die 3. Stelle. Beide bindungs- und distanzlos, emotional gestört.
Dennoch gelang bei allen Schwierigkeiten eine sehr gute Intergration und liebevolles Miteinander.
Nach fast 3 Jahren wurde das Pflegschaftsverhältnis plötzlich wegen angeblich beabsichtigter Rückführung an die leibl. Mutter aufgelöst, die Kinder zunächst in eine Erziehungsstelle gegeben. Das z. d. Zeitpunkt handelnde JA war erst ein viertel Jahr zuständig, kannte weder Häuslichkeit noch Kinder.

Es gab kurz zuvor einen Vorfall, wobei das jüngere Kind (5 J.)vor dem abendlichen Händewaschen unbemerkt an eine Wärme-Salbe gelangte, was in Verbindung mit dem warmen Wasser ein Bläschen hervorrief. War nach 5 Tagen komplett verheilt. Angeblich gab es auch einen anonymen Anruf deshalb bei der Polizei wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

Mutter wollte die Kinder nicht, die Kinder leben noch immer in Erziehungsstelle.

Gegen Frau X. wurde 1 Jahr nach der Herausnahme ein Ermittlungsverfahren angeschoben wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (absichtliche Verbrühung der Kinderhände). Das Ermittlungsverfahren basierte auf einem von der Tante der Kinder gemeldeten Vorfall, der über ein halbes Jahr nach der Herausnahme der Kinder aus der Fam. X. stattgefunden haben soll. Das interessiert niemanden.
Frau X. ist weder von der Polizei noch vom Staatsanwalt befragt worden. Die Ermittlungsakte wurde der Frau X. vom Strafverteidiger nur auszugsweise vorgelesen. Die ABC-Salbe fehlt darin. Nach einer Befragung der Kinder (nunmehr 6 und 8 Jahre alt) wurde das Verfahren eingestellt gegen Zahlung von 500€ an einen gemeinnützigen Verein eingestellt. Es schloss sich eine Schmerzensgeldforderung durch den neuen Vormund mit gleicher Anschuldigung an. Frau X. nahm Fachanwalt und erhielt die Ermittlungsakte in Kopie. Darin werden nachweislich Falschaussagen durch JA-Mitarbeiter getätigt und Fam. X. wird unglaublicher Dinge beschuldigt, die sich jedoch bei komplexer Betrachtung des Falles nachweislich als unrichtig erweisen. Angeblich zeigte sich eine massive Überforderung der Pflegeeltern, was den Pflegschaftsabbruch notwendig machte. Vertrauliche Daten der Fam.X. wurden an Dritte (z.B. Tante) weitergegeben, obwohl es sich nachweislich um eine Incognotopflege mit Auskunftssperre handelte. Gutachten und Entwicklungsberichte, die den Kindern eine sehr gute Entwicklung und sich langsam entwickelnde psychische Stabilität bestätigten, fehlten in der Akte, ebenso Befragungen aus dem Umfeld, weil sie eben nicht stattgefunden haben. Ein Hinweis auf die Wärme-Salbe fehlt, ebenso der angebliche Anruf bei der Polizei. Auch ist es laut Ermittlungsakte erwiesen, dass den Kindern in der jetzigen Erziehungestelle suggeriert wird, es sei ihnen bei Fam. X nicht gut gegangen.

Frau X. erhoffte sich Rehabilitation. Fachanwalt sieht das problematisch, kaum zu erreichen. Schmerzensgeld in geringer Summe (300€), da das Kind an die Salbe gelangte, sei gerechtfertigt. Wegen der gewünschten Rehabilitation wäre ein neues Verfahren nötig, welches Fam.X. sich nicht leisten kann. Rechtsschutz deckt nicht: Familiensache. Nun erhielt Fam.X. von der Gegenseite ein Schreiben, welches ausdrückt, dass die gezahlte Summe für die bisherigen Schäden beim Kind entrichtet wurden. Für immaterielle Schäden über das 18te Lebensjahr hinaus kann eine solche Bescheinigung nicht erbracht werden. Freibrief für alle psychischen Probleme künftig?

Fam.X. erkämpfte Gespräch beim JA, zwei Zeugen dabei. Frau X. schickte vorab eine Stellungnahme, in der sie sich zu allen kritikwürdigen Punkten der Ermittlungakte dezidiert äußerte. Ja-Chef und Leiterin sozialer Dienst wussten von den Verfahren angeblich nichts, stellten sich aber hinter die Mitarbeiter: die hätten ja nicht unter Eid ausgesagt. Man räumte teilweise Verschulden bei der Umsetzung der Herausnahme ein,die nicht wegen der Bläschen an der Kinderhand erfolgte,wie betont wurde. Eine Einsicht in die JA-Akte nach Antrag wurde unter Zeugen versprochen.
Antrag wurde jedoch 8 Wochen nach Antragstellung wegen Schutz Dritter formlos abgelehnt. Rechtskräftiger Bescheid ist angefordert, steht aber noch aus. Was aber ist mit dem Schutz der Fam.X. und ihrem Recht?

Fam. X. erwägt eine Dienstaufsichtsbeschwerde (wirklich fff?)wegen Falschaussage im Amt zu stellen - oder sogar eine Strafanzeige wegen Falschaussage im Amt und evtl. Aktenmanipulation. Was kann sich daraus entwickeln für Fam.X., die nicht noch mehr Geld und Nerven verlieren möchte, so aber auch nicht einfach klein beigeben kann und das Unrecht aufdecken möchte. Hat irgendetwas Aussicht auf Erfolg gegenüber so einem mächtigen Gegner?

Lieben Gruß
Goline

DOPPELPOSTING !!!

Naja, Goline,

natürlich kann man versuchen gegen das Jugendamt vorzugehen. Ich frage mich nur gegen was hier vorgegangen werden soll. Offenbar geht es nur um die vermeintliche Rufschädigung. Die Kinder interessieren nicht wirklich, oder?

Alles in allem dürfte da dann nicht viel bei herauskommen, wenn die Argumente so sind, wie in diesem Posting.

Gruß!

Horst

Um die Kinder ging es Fam.X nach deren Herausnahme. Mit viel Herzschmerz, Wut und Trauer. Ohne Erfolg. Das zuvor betreuende JA hat auch erfolglos versucht zu helfen. Dort brachte man aber in Erfahrung, dass der Landkreis die Kosten für 2 Kinder los sei, da der Wohnort der leib. Mutter Betreuungskosten in einer Erziehungstelle übernimmt, Pflegeeltern aber nicht, das zahlt der Landkreis der PE. Rechte haben Pflegeeltern kaum gehabt vor 2 Jahren.

Und ja, mittlerweile geht es der Fam.X um Rufschädigung und darum, endlich zur Ruhe zu kommen. Ist das so verwerflich?

Goline

Nichts ist verwerflich, was zu Recht beanstandet wird.

In der Schilderung des Falles kommt nur leider nicht so recht rüber, wer hier wem Unrecht getan hat. Auch darf man nicht völlig außer Acht lassen, dass in den Medien immer wieder die Angestellten des Jugendamtes verantwortlich gemacht werden, wenn dann doch etwas passiert.

Deren Sensibilität ist also nachvollziehbar und wohl auch notwendig.

Gruß!

Horst

Jepp. Und zwar Brett ‚Ämter & Behörden allgemein‘,
… wenn auch unter leicht verändertem Titel: /t/falschaussagen-des-jugendamtes/6468607

Gruß
Jadzia Dax

Gut, wer hat wem Unrecht getan?
Ein 5j. Kind kam leider unbemerkt und unerlaubt an eine Wärmesalbe (ABC-Salbe) und zog sich in Verbindung mit warmem Wasser beim Händewaschen ein kleines Bläschen an einem Fingerglied zu. Pflegeeltern schilderten Vorfall dem JA genau. Kurz darauf wurden das Kind und seine Schwester aus der Pflegefamilie genommen, angeblich weil die Rückführung zur Mutter geplant war und die Kinder von der Familie aufgrund zu fester Bindung entwöhnt werden sollten. Zwischenaufenthalt der Kinder erfolgte in einer Erziehungestelle.
Die Rückführung scheiterte an der Mutter.
Um die Herausnahme dennoch zu rechtfertigen, denn die Kosten für beide Kinder hatte nun das Amt am Wohnort der Mutter zu tragen, suchte das JA nach möglichen Gründen. So wurden gegenüber Dritten vertrauliche Daten (Auskunftssperre, da Incognitopflege)weitergegeben und geäußert, dass Fam.X die Kinder verbrüht hätte - und somit ein Ermittlungsverfahren wegen Misshandlung angeschoben. Dieses wurde eingestellt. Eine Schmerzensgeldforderung folgte auch noch. Den Akten war zu entnehmen, dass nachweislich Falschaussagen durch JA-Mitarbeiter zu dem führten, dass Fam.X solchen und weiteren Anschuldigungen ausgesetzt war. Wie kann von Überforderung un Unfähigkeit die Rede sein, wenn Gutachten und Entwicklungberichte über Jahre hinweg das Gegenteil beweisen?
Fam.X wurde durch ein JA Unrecht getan durch Falschaussagen, Verleumdungen, Zurückhalten von die Fam.X. entlastenden Informationen. Den Kindern wurde durch die übereilte Herausnahme und Kontaktsperre mit Fam.X Unrecht getan. Den Kindern wird seit 2 Jahren nachweislich suggeriert, es sei ihnen bei Fam.X nicht gut getan, ohne das Fam.X zu den Vorwürfen Stellung nehmen kann. Daraus könnten sich somit weitere rechtliche Forderungen ergeben, wenn sich Fam.X hier nicht endlich zur Wehr setzt.
Also bitte, Fam.X hat schon zu viel durch, aber Recht haben und Recht kriegen sind ja bekanntlich zweierlei Schuhe. Und wirklich, Fam.X reiht sich ein in eine lange Liste sog. JA-Opfer, auch wenn es nicht bei allen JÄ solche Probleme gibt.

Nun nochmal die Frage: Welcher Weg wäre der geeignetere: Dienstaufsichtsbeschwerde, obwohl es keine Fachaufsicht gibt - oder Strafanzeige wegen Falschaussage u.a. im Amt. Was könnte sich für Fam.X daraus entwickeln, wenn das JA alle Register zieht, um mit weißer Weste dazustehen?

Goline