Liebe Leser,
mal angenommen, Fam. X. hat 2 Pflegekinder aufgenommen und stand wegen Zuständigkeitsgerangel im Spannungsverhältnis 3er Jugendämter. Für das ältere Kind war die Familie bereits die 5., für das jüngere die 3. Stelle. Beide bindungs- und distanzlos, emotional gestört.
Dennoch gelang bei allen Schwierigkeiten eine sehr gute Intergration und liebevolles Miteinander.
Nach fast 3 Jahren wurde das Pflegschaftsverhältnis plötzlich wegen angeblich beabsichtigter Rückführung an die leibl. Mutter aufgelöst, die Kinder zunächst in eine Erziehungsstelle gegeben. Das z. d. Zeitpunkt handelnde JA war erst ein viertel Jahr zuständig, kannte weder Häuslichkeit noch Kinder.
Es gab kurz zuvor einen Vorfall, wobei das jüngere Kind (5 J.)vor dem abendlichen Händewaschen unbemerkt an eine Wärme-Salbe gelangte, was in Verbindung mit dem warmen Wasser ein Bläschen hervorrief. War nach 5 Tagen komplett verheilt. Angeblich gab es auch einen anonymen Anruf deshalb bei der Polizei wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
Mutter wollte die Kinder nicht, die Kinder leben noch immer in Erziehungsstelle.
Gegen Frau X. wurde 1 Jahr nach der Herausnahme ein Ermittlungsverfahren angeschoben wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (absichtliche Verbrühung der Kinderhände). Das Ermittlungsverfahren basierte auf einem von der Tante der Kinder gemeldeten Vorfall, der über ein halbes Jahr nach der Herausnahme der Kinder aus der Fam. X. stattgefunden haben soll. Das interessiert niemanden.
Frau X. ist weder von der Polizei noch vom Staatsanwalt befragt worden. Die Ermittlungsakte wurde der Frau X. vom Strafverteidiger nur auszugsweise vorgelesen. Die ABC-Salbe fehlt darin. Nach einer Befragung der Kinder (nunmehr 6 und 8 Jahre alt) wurde das Verfahren eingestellt gegen Zahlung von 500€ an einen gemeinnützigen Verein eingestellt. Es schloss sich eine Schmerzensgeldforderung durch den neuen Vormund mit gleicher Anschuldigung an. Frau X. nahm Fachanwalt und erhielt die Ermittlungsakte in Kopie. Darin werden nachweislich Falschaussagen durch JA-Mitarbeiter getätigt und Fam. X. wird unglaublicher Dinge beschuldigt, die sich jedoch bei komplexer Betrachtung des Falles nachweislich als unrichtig erweisen. Angeblich zeigte sich eine massive Überforderung der Pflegeeltern, was den Pflegschaftsabbruch notwendig machte. Vertrauliche Daten der Fam.X. wurden an Dritte (z.B. Tante) weitergegeben, obwohl es sich nachweislich um eine Incognotopflege mit Auskunftssperre handelte. Gutachten und Entwicklungsberichte, die den Kindern eine sehr gute Entwicklung und sich langsam entwickelnde psychische Stabilität bestätigten, fehlten in der Akte, ebenso Befragungen aus dem Umfeld, weil sie eben nicht stattgefunden haben. Ein Hinweis auf die Wärme-Salbe fehlt, ebenso der angebliche Anruf bei der Polizei. Auch ist es laut Ermittlungsakte erwiesen, dass den Kindern in der jetzigen Erziehungestelle suggeriert wird, es sei ihnen bei Fam. X nicht gut gegangen.
Frau X. erhoffte sich Rehabilitation. Fachanwalt sieht das problematisch, kaum zu erreichen. Schmerzensgeld in geringer Summe (300€), da das Kind an die Salbe gelangte, sei gerechtfertigt. Wegen der gewünschten Rehabilitation wäre ein neues Verfahren nötig, welches Fam.X. sich nicht leisten kann. Rechtsschutz deckt nicht: Familiensache. Nun erhielt Fam.X. von der Gegenseite ein Schreiben, welches ausdrückt, dass die gezahlte Summe für die bisherigen Schäden beim Kind entrichtet wurden. Für immaterielle Schäden über das 18te Lebensjahr hinaus kann eine solche Bescheinigung nicht erbracht werden. Freibrief für alle psychischen Probleme künftig?
Fam.X. erkämpfte Gespräch beim JA, zwei Zeugen dabei. Frau X. schickte vorab eine Stellungnahme, in der sie sich zu allen kritikwürdigen Punkten der Ermittlungakte dezidiert äußerte. Ja-Chef und Leiterin sozialer Dienst wussten von den Verfahren angeblich nichts, stellten sich aber hinter die Mitarbeiter: die hätten ja nicht unter Eid ausgesagt. Man räumte teilweise Verschulden bei der Umsetzung der Herausnahme ein,die nicht wegen der Bläschen an der Kinderhand erfolgte,wie betont wurde. Eine Einsicht in die JA-Akte nach Antrag wurde unter Zeugen versprochen.
Antrag wurde jedoch 8 Wochen nach Antragstellung wegen Schutz Dritter formlos abgelehnt. Rechtskräftiger Bescheid ist angefordert, steht aber noch aus. Was aber ist mit dem Schutz der Fam.X. und ihrem Recht?
Fam. X. erwägt eine Dienstaufsichtsbeschwerde (wirklich fff?)wegen Falschaussage im Amt zu stellen - oder sogar eine Strafanzeige wegen Falschaussage im Amt und evtl. Aktenmanipulation. Was kann sich daraus entwickeln für Fam.X., die nicht noch mehr Geld und Nerven verlieren möchte, so aber auch nicht einfach klein beigeben kann und das Unrecht aufdecken möchte. Hat irgendetwas Aussicht auf Erfolg gegenüber so einem mächtigen Gegner?
Lieben Gruß
Goline