Falsche Auskunft über Beruf und Straftat

Hallo,

ein Mietinteressent erklärt dem Vermieter im Vorgespräch, dass er den Beruf eines xx ausübt. Nach dem Einzug stellt sich aber heraus, dass diese Angabe unzutreffend war. Außerdem wird er nach nur zwei Monaten von der Kripo abgeholt und der Vermieter erfährt auf Umwegen, dass er wegen Betrugs ein Jahr einsitzen muss und zudem neue Klagen wegen weiterer Betrugsfälle laufen, die er nach der Verurteilung gemacht hat. Während des Einsitzens bezahlt ein Freund des Mieters die Miete weiter, nach Absitzens der Strafe will der Mieter wieder einziehen.

Die Mietwohnung, um die es hier geht, befindet sich in einem Dreifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt. Bisher hat er immer Mieter gesucht und gefunden, mit denen er und der andere Mieter sich gut verstand. Es herrschte eine freundschaftliche und vertraute Atmosphäre im Haus. Dieser Mieter ist der erste Fehlgriff seit mehr als 20 Jahren.

Kann der Vermieter dem Mieter kündigen, weil er falsche Auskunft über seine Berufstätigkeit gegeben hat?

Kann er kündigen mit dem Argument, er wünscht keinen verurteilten Betrüger im Haus, gegen den zudem neue Verfahren wegen der gleichen Straftat laufen?

Oder was kann er sonst tun, um diesen unliebsamen Gesellen loszuwerden?

Grüße
Carsten

hallo,

Kann der Vermieter dem Mieter kündigen, weil er falsche
Auskunft über seine Berufstätigkeit gegeben hat?

imho nur dann, wenn die falsche berufsangabe zu einer täuschung über die wirtschaftliche leistungsfähigkeit geführt hat.

… scheint aber hier irrelevant, weil die miete sogar zu einer zeit gezahlt wird, wo eine leistungsfähigkeit bei den meisten menschen nicht mehr vorhanden wäre - insofern eigentlich ein traummieter. :wink:

Kann er kündigen mit dem Argument, er wünscht keinen
verurteilten Betrüger im Haus, gegen den zudem neue Verfahren
wegen der gleichen Straftat laufen?

imho nicht, denn das hieße zulassen, dass der mieter über seine verurteilung hinaus bestraft werden würde.

Oder was kann er sonst tun, um diesen unliebsamen Gesellen
loszuwerden?

ihn im gefängnis besuchen und sich ein vielleicht anderes bild von ihm machen.

lg dev

Der Mietvertrag sollte hier unbedingt angefochten werden. Wichtig ist, dass die Anfechtung UNVERZÜGLICH erfolgen muss.

Nach der Rechtsprechung kann hier der Vermieter wegen arglistischer Täuschung den Mietvertrag sowohl anfechten als auch eine fristlose Kündigung aussprechen. Es sollte unbedingt ein mietrechtlich erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden, am besten ein Fachanwalt für Mietrecht.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Erklärt der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages auf ausdrückliche Frage des Vermieters, Designer zu sein und gut zu verdienen, obwohl das tatsächlich nicht zutrifft, so kann der Vermieter den Mietvertrag erfolgreich anfechten, meinte das Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 17.09.1999; 29 C 739/99 = NZM 2000, 459. Auch falsche Angaben des Mieters über sein Einkommen in einer Selbstauskunft dass der Mieter in der von ihm bekundeten Hoffnung, seine Zeit als Sozialhilfeempfänger hinter sich lassen zu können diese Tatsache verdrängt, schließt Täuschungswillen und Täuschungsvorsatz nicht aus.

Die Gerichte entscheiden meist gegen den Vermieter, weil der Mieter (solange Miete gezahlt)in der schlechteren Position ist, ohne Wohnung.

Allerdings kann ein Mieter auch nach spätestens 2 Jahren ( mit Kind zumindest)mit Räumungsklage heraugeklagt werden.

Ausreichend Gründe sollten aber schon vorliegen. Ein Verstehen oder herzliches Klima sind im Haus keine Vorschrift !

Wer mag schon jeden Nachbarn ?!

Dann müsste man gleich Siedlungen bauen, mit nur 60-Jährigen oder mit dem Einkommen oder nur Mütter etc.

Randgruppen oder ein Glasscherbenviertel gibt es ja schon überall.
Allerdings muss sich ein Vermieter auch nicht wundern, denn ein Chef darf auch nicht nach Schwangerschaft fragen und darum geht es keinen etwas an, ob er durch Zuhälterei (völlig anonym und außerhalb der Whg)seine Miete bezahlt.

Geschieht jedem Vermieter recht, dass da geflunkert wird !
Kautionen sind genauso nicht gesetzlich verankert, sondern ein Druckmittel des Vermieters.

Ich behalte immer die letzten 2 Mieten ein und muss daher nicht auf die erlaubten 6 Monate Zurückzahlung warten.

Noch kein Mieter wusste vorher, ob er den richtigen Mieter erwischt hat.
Da nützen auch seine dummen Fragen nichts.
Er bekommt sein Geld. Basta !

Frech ist zudem, dass sich Vermieter einbilden, dass ein Harzt 4-Empfänger nicht würdig genug sei, denn ein Mieter kann plötzlich arbeitslos werden und dann bekommt der Vermieter auch die Miete vom Job-Center.

Sicherer als von der Arge bekommt keiner seine Miete heutzutage, aber warum stellen sich die meisten so an und vergeben ihre Whg nur an Arbeiter, die flunkern können und arbeitlos sind ?

Ich lache mir da bei so Mietnomaden ins Fäustchen, wenn ich höre, wie achtsam der Vermieter doch war und nur einen mit seriöser Arbeit einziehen ließ.

Hätte der Vermieter mehr auf den Mensch geachtet und auch über Harzt 4-Empfänger nichts einzuwenden gehabt, wäre da nicht zwingend ein Mietnomade entstanden.

Vorurteile holen einem immer ein !

Der private Whg-Markt nützt diese Wghs-Not schon aus. Der soziale Whgs-Bau wurde ja aus Kostengründen leider eingestellt, so dass manche oder alle auf den freien Markt angewiesen sind.

Darum belächle ich den einen oder anderen Reinfall mit flunkernden Mietern !

Mit offenen Karten kann man nicht immer spielen und sagen, dass man sein Geld so oder so verdient, oder von der Arge bekommt.

Das geht, verdammt nochmal keinen etwas an !

Punkt !

Marleen

Woher Du Deine Wahrheiten hast, entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich zitierte hier schon im Artikelbaum, dass weder der Chef nach Schwangerschaft fragen darf, noch die Selbstauskünfte oder das Druckmittel Kaution irgendwo erlaubt und gesetzlich verankert sind !

Die Gerichte entscheiden meist zu Gunsten des Schwächeren, dem Mieter, der ohne Whg auf der Straße säße.
Solange die Miete bezahlt ist, reichen Begründungen, wie Spannungen im Haus nicht aus.

Solange die Miete bezahlt wird,geht es den Vermieter einen feuchten Scheiß an, ob das Geld von Prostitution,Zuhältertei (außerhalb der Whg. natürlich) oder sogar vom Job-Center kommt !

Ich grinse, wenn ein Vermieter völlig seriöse Mieter meinte selkektiert haben zu können und der Mieter entpuppt sich als Mietnomade.

Mit offenen Karten kann man nicht immer spielen, wenn man auf den einzigen und freien Wohnungsmarkt angewiesen ist. Das nützen die Vermieter aus und sind noch so debil, weil sie keinen Harzt 4-Empfänger wollen, der aber am sichersten die Miete einbringt.

Schnell kann heute der beste Arbeiter arbeitslos werden und zum Harzt 4-Kandidat.

Fliegt der dann aus der Whg ?

Geschieht jedem recht, wenn er Vorurteile hat und beschissen wird !

Marleen

Hallo mauulb,

sorry wenn ich das so direkt schreibe, aber ich hab hier selten so einen Mist gelesen.

Die Gerichte entscheiden meist gegen den Vermieter, weil der
Mieter (solange Miete gezahlt)in der schlechteren Position
ist, ohne Wohnung.

ach ja?

Allerdings kann ein Mieter auch nach spätestens 2 Jahren (
mit Kind zumindest)mit Räumungsklage heraugeklagt werden.

na dann…

Ausreichend Gründe sollten aber schon vorliegen. Ein
Verstehen oder herzliches Klima sind im Haus keine Vorschrift

Manche sollen doch auf so eine absurde Idee kommen sich so etwas zu wünschen…

Wer mag schon jeden Nachbarn ?!

Dich als Nachbarn? Würd mir schwer fallen. Als Mieter? Ausgeschlossen!

Allerdings muss sich ein Vermieter auch nicht wundern, denn
ein Chef darf auch nicht nach Schwangerschaft fragen und darum
geht es keinen etwas an, ob er durch Zuhälterei (völlig anonym
und außerhalb der Whg)seine Miete bezahlt.

Na, der Vermieter darf sich schon über die Zahlungsfähigkeit seines Mieters erkundigen. Lügt der Mieter dabei, so liegt eine arglistische Täuschung vor: Kündigungsgrund!

Geschieht jedem Vermieter recht, dass da geflunkert wird !

Oh mein Gott…

Kautionen sind genauso nicht gesetzlich verankert, sondern ein
Druckmittel des Vermieters.

Schon mal den § 551 BGB gelesen?

Ich behalte immer die letzten 2 Mieten ein und muss daher
nicht auf die erlaubten 6 Monate Zurückzahlung warten.

Das ist vertragswidrig. Könnte man als Aufforderung verstehen. Wäre doch hier mal ein Löschgrund lieber MOD.

Da nützen auch seine dummen Fragen nichts.

Kopfschütteln…

Frech ist zudem, dass sich Vermieter einbilden, dass ein Harzt
4-Empfänger nicht würdig genug sei, denn ein Mieter kann
plötzlich arbeitslos werden und dann bekommt der Vermieter
auch die Miete vom Job-Center.

Na wer hat denn das behauptet?

Ich lache mir da bei so Mietnomaden ins Fäustchen, wenn ich
höre, wie achtsam der Vermieter doch war und nur einen mit
seriöser Arbeit einziehen ließ.

Hauptsache Du hast Deinen Spass…

Hätte der Vermieter mehr auf den Mensch geachtet…

dann würdest Du jetzt unter Brücke 3 Pfosten 4 wohnen.

Vorurteile holen einem immer ein !

Und solche Leute wie Du sind für diese Vorurteile maßgeblich verantwortlich.

Gruß

Joschi

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Außerdem wohnen wir nicht in der Schweiz, wo der Vermieter Türen und Fenster aushängen darf, um die Mieter zu vergraulen.

Da heißt es umgekehrt:

Wo kein Richter, da kein Kläger !

Marleen

Moin Joschi,
gib’s auf, es gibt Menschen, die lernen es nie. Auf Vermieter und auf Mieterseite. Dass unser System nur miteinander und nicht gegeneinander funktionieren kann hat sich noch nicht überall herumgesprochen.

vnA

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kommentiert wurden deine FALSCHEN Aussagen auch schon.

vnA

3 Like

Deine Auffassungen sind grundlegend falsch. Durch den aggressiven Vortrag werden sie auch nicht richtig.

Es geht hier um das Mietrecht. Der Vermieter darf Fragen zu Einkommen und Beruf stellen. Beantwortet der Mieter diese Fragen falsch, dann berechtigt das den Vermieter zur Anfechtung und evtl. auch zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Diese Ansicht steht übrigens im Einklang mit der Rechtsprechung.

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Es geht hier nicht um das Arbeitsrecht mit Fragen nach einer Schwangerschaft, es geht um das Mietrecht. Der Vermieter hat ein berechtgtes Interesse daran, zu erfahren, wieviel der Mieter verdient und welchen Beruf er ausübt.

Im übrigen wäre deine Auffassung auch im Arbeitsrecht Unfug. Denn im Arbeitsrecht darf der Arbeitgeber natürlich auch die Frage stellen, welchen Beruf der Bewerber ausgeübt hat und ob er z. B. vorbestraft ist, wenn es darum geht, einen Posten bei der Bank zu bekommen. Würde man deiner Aufffassung folgen, dann würde das bedeuten, dass jede wegen Diebstahl vorbestrafte Bäckereiverkäuferin sich bei einer Bank bewerben dürfe, dort behaupten könnte, sie hätte eine Ausbildung als Bankkauffrau und sie sei noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Wenn dir die hiesigen Gesetze und die Rechtsprechung nicht geläufig sind, dann solltest du hier nicht posten. Das ist hier kein Plauderbrettt.

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absolut OT
hast du Probleme mit ‚Bäckereiverkäuferin‘? :wink:)

vnA

Höre endlich auf solchen Unsinn zu erzählen!

Kautionen sind genauso nicht gesetzlich verankert, sondern ein
Druckmittel des Vermieters.

Auch wenn Du es noch hundertmal behauptest wird es nicht richtiger. Kautionen sind zulässig und wer als Vermieter keine verlangt, muß schön blöde sein.

Ich behalte immer die letzten 2 Mieten ein und muss daher
nicht auf die erlaubten 6 Monate Zurückzahlung warten.

Dann hattest Du bislang lediglich Glück, daß das nicht mit weiteren Kosten verbunden war. Wir haben Dir auch das schon mehrfach gesagt: wer so handelt geht ein erhebliches Kostenrisiko ein. Der VM kann wegen der fehlenden Miete sofort einen RA beauftragen, den der Mieter zahlt.

Frech ist zudem, dass sich Vermieter einbilden, dass ein Harzt
4-Empfänger nicht würdig genug sei, denn ein Mieter kann
plötzlich arbeitslos werden und dann bekommt der Vermieter
auch die Miete vom Job-Center.

Ob nun Vorurteil oder schlechte Erfahrung: es steht jedem VM frei sich seine Mieter selbst auszusuchen. Frech sind Deine dämlichen Aussagen hier.

Ich lache mir da bei so Mietnomaden ins Fäustchen, wenn ich
höre, wie achtsam der Vermieter doch war und nur einen mit
seriöser Arbeit einziehen ließ.

Ja, ja, Schadenfreude ist die schönste Freude. Ich frage mich aber welches Menschenbild Du hast. So viele falsche Vorurteile habe ich selten in so wenig Text gelesen.

Eines ist aber wirklich interessant: Warum hast Du hier: /t/mietkautionssparbuch–3/5545903/7

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nö … ich liebe sie und bin gerne zu Gast in meiner Bäckerei.

Darum belächle ich den einen oder anderen Reinfall mit
flunkernden Mietern !

Marleen

Ich weis nicht wie lustig Du es fändest Deine Wohnung für 0€ zu vermieten. Oder gar, einer von Mietnomaden zerstörte Wohnung Dein Eigen zu nennen.

Schöne Grüsse

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sorgen dafür, dass es immer weniger Mietwohnungen, und immer mehr Leerstände von günstigem Wohnraum gibt.

Wenn ich einmal einen Mieter mit deiner Einstellung hätte, dann wäre es nach seinem Auszug das letzte Mal, dass diese Wohnung vermietet wird. Alternativ würde ich lieber noch die Wohnung der Tochter unserer Freunde, die mal für ein paar Jahre in der Stadt studiert kostenlos! zur Verfügung stellen. Weil ich weiss, dass sie meine Wohnung pfleglich behandelt.

Wir können uns das Leben auch selber schwer machen.

Grüße Ute

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