Außerdem wohnen wir nicht in der Schweiz, wo der Vermieter Türen und Fenster aushängen darf, um die Mieter zu vergraulen.
Da heißt es umgekehrt:
Wo kein Richter, da kein Kläger !
Marleen
Außerdem wohnen wir nicht in der Schweiz, wo der Vermieter Türen und Fenster aushängen darf, um die Mieter zu vergraulen.
Da heißt es umgekehrt:
Wo kein Richter, da kein Kläger !
Marleen