Hallo,
ein Mietinteressent erklärt dem Vermieter im Vorgespräch, dass er den Beruf eines xx ausübt. Nach dem Einzug stellt sich aber heraus, dass diese Angabe unzutreffend war. Außerdem wird er nach nur zwei Monaten von der Kripo abgeholt und der Vermieter erfährt auf Umwegen, dass er wegen Betrugs ein Jahr einsitzen muss und zudem neue Klagen wegen weiterer Betrugsfälle laufen, die er nach der Verurteilung gemacht hat. Während des Einsitzens bezahlt ein Freund des Mieters die Miete weiter, nach Absitzens der Strafe will der Mieter wieder einziehen.
Die Mietwohnung, um die es hier geht, befindet sich in einem Dreifamilienhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt. Bisher hat er immer Mieter gesucht und gefunden, mit denen er und der andere Mieter sich gut verstand. Es herrschte eine freundschaftliche und vertraute Atmosphäre im Haus. Dieser Mieter ist der erste Fehlgriff seit mehr als 20 Jahren.
Kann der Vermieter dem Mieter kündigen, weil er falsche Auskunft über seine Berufstätigkeit gegeben hat?
Kann er kündigen mit dem Argument, er wünscht keinen verurteilten Betrüger im Haus, gegen den zudem neue Verfahren wegen der gleichen Straftat laufen?
Oder was kann er sonst tun, um diesen unliebsamen Gesellen loszuwerden?
Grüße
Carsten