Falsche Beschilderung?

Jetzt habe ich kürzlich mal die Susi (ich glaub, ich erzählte hier oder da von ihr) besucht. Sie wohnt in so einem klassischen Wohngebiet in einer 30er Zone. Eine der Straßen ist aus uns unbekannten Gründen eine „Spielstraße“
So, nun erzählte Susi, das sie die Beschilderung ziemlich Unfug findet. Konkret geht es dabei um das Vorfahrt-Achten-Zeichen hinter der Spielstraße. Gehört das denn nicht weg? Gehörte nicht eher hinter das Schild das den Beginn der 30er Zone darstellt das Verkehrszeichen das „Zeichen 301: Vorfahrt (nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung“?

Zur Verdeutlichung habe ich mal eine Skizze gemalt, bitte beachtet, dass ich die jeweils vorhandenen und an logischer Stelle angebrachten Schilder für „Ende Spielstraße“ und „Ende 30er Zone“ der Übersichtlichkeit halber weggelassen habe.

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Und die Zusatzfrage: sollte meine Vermutung (Beschilderung stimmt nicht) korrekt sein, an welche Behörde müsste sich die Susi wenden?

Doch,das ist so richtig.

Das ist eine 30er-Zone. Aber ein Teil ist abweichend Spielstraße wo eben nicht Tempo 30 gilt. Und deswegen muss am Übergang zur 30er-Zone ein „Vorfahrt achten“ stehen.

MfG
duck313

Das witzige ist aber,dass der von Hauptstraße kommende PKW nach „rechts vor links“-Regel der 30er-Zone vor der Einmündung Spielstraße wartet und den PKW dort ausfahren lässt. Komisch,wo der doch gerade „Vorfahrt“ gewähren soll nach Schild.
Dann müsste man ja vor Spielstraße die Regel noch mal ändern, Was für ein Wirrwar !

Normalerweise hat eine Spielstraße am Ende nur einen abgesenkten Bordstein und wird wie eine Grundstücksausfahrt behandelt - also ohne jegliche Berechtigung. Gilt das nicht mehr?

Das ist keine Spielstraße, sondern ein verkehrsberuhigter Bereich und dort gilt gem. § 10 StVO:
(1) Wer aus […] einem verkehrsberuhigten Bereich […] auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Und weiter:
(3) Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

So recht erkennen, warum hier eine besondere Klarstellung erforderlich sein sollte, kann ich allerdings nicht.

Aber noch einmal, weil es so oft verwechselt und bezeichnet wird: ein verkehrsberuhigter Bereich ist nicht das gleiche wie eine Spielstraße.

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Ich denke, das ist ein Ausdrucksproblem:

Als „Spielstraße“ wird meist umgangssprachlich der verkehrsberuhigte Bereich bezeichnet.

Wenn ich recht überlege, habe ich noch nie eine Spielstraße gesehen, aber zu diesen verkehrsberuhigten Bereichen sagen hier alle Leute „Spielstraße“.

Das nur zur Begriffsklärung.

Na ja, nicht verwechselt, sondern eben umgangssprachlich bezeichnet, wobei es mich interessieren würde, ob jemand hier eine echte Spielstraße kennt. Das würde ich mir gern bei StreetView bzw. in der Karten-App anschauen …

Darum hab ich das in Anführungsstrichen geschrieben. Aber Du hast selbstverständlich sooooo recht.

Ersteres ist in diesem Fall tatsächlich nicht der Fall.
Und wieso sollte zweiteres nicht gelten: genau das ist doch meine Frage.

In meinen Augen braucht’s das Vorfahrt-Achten-Schild (aka Zeichen 205) an dieser Stelle genau nicht. Dafür bräuchte es aber für ein in Süd-Nord-Richtung fahrendes Fahrzeug das Zeichen 301 (aka Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung)? Denn für jemanden aus dieser Richtung ist tatsächlich nicht zu erkennen, dass von rechts ne Spielstraße kommt. Das könnte man nur an den fehlenden Bodenmarkierungen (wie zur Hölle nennt man denn diese quadratischen Markierungen auf der Fahrbahn hinter der Zahl 30?) erkennen.

Ja und? Die Leute werfen auch leihen und mieten, Besitz und Eigentum und Masse und Gewicht durcheinander und das meist nicht, weil sie „sprachlich gerade irgendwie nicht aufgepasst“ haben, sondern weil sie oftmals den Unterschied nicht kennen bzw. nicht genau bezeichnen können und das gilt eben für Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich auch.

Ich hätte einige Fahrradstraßen zur Hand, aber eine dauerhafte Spielstraße kenne ich nicht, temporäre hingegen schon.

Gerade deswegen wies ich ja nicht Dich darauf hin.

Preisfrage: sind das echte Quadrate oder Haifischzähne?

Ansonsten ist es einfach eine Wartelinie. S. weiter unten hier auf der Seite:

Die gibt‘s bei uns schon länger, nur echte Spielstraßen sind mir noch nie begegnet.

Sieht eher mau aus, habe nochmal gegoogelt:

https://www.dkhw.de/schwerpunkte/spiel-und-bewegung/politische-arbeit/temporaere-spielstrassen/

Spielstraßen bereits in einigen Orten erfolgreich

In Bremen, Frankfurt am Main und London läuft das Spielen-auf-der-Straße-Konzept bereits sehr erfolgreich. Auch im hessischen Grießheim können seit 2002 Bürgerinnen und Bürger, eine Spielstraße auf Zeit beantragen, um für einige Stunden den Autoverkehr auszuschließen, sodass Kinder auf der Straße vor dem Haus ohne Angst vor Verkehr spielen können. In Stuttgart läuft seit Sommer 2018 in drei Straßen ein Spielstraßen-Pilotprojekt in Kooperation mit der Stadt und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Ich bin ab und zu in Bremen, nicht mal da habe ich eine gesehen, wahrscheinlich in den falschen Stadtteilen unterwegs gewesen. :sweat_smile:

Das ist dem Gesetzgeber egal. Vorfahrtszeichen sind in Tempo-30-Zonen tabu (dürfte in der Verwaltungsvorschrift zur StVO stehen) und dann bremsen die Leute halt grundlos.

Das ist genauso ein Quark wie die Tatsache, dass innerhalb von Parkplätzen keine Vorfahrtsregeln existieren (eine Parkfläche ist keine Straße, ohne Straße gibt’s keine Kreuzung, also auch keine Vorfahrtsregeln), während im verkehrsberuhigten Bereich (der ja eigentlich auch nicht „Straße“ ist) dann doch wieder rechts-vor-links gilt.

Hoffentlich haben alle am Verkehr Teilnehmenden (insbes. die noch nicht Heranwachsenden) eine Uhr und halten sich pünktlich daran.

Das ist nicht zwingend so.
Hier gibt es eine 30 Zone, in der eine Schule liegt. Die Straße die die Schulbusse zur Schule hin und wieder weg nehmen, ist an allen Kreuzungen/Einmündungen wo Rechts vor Links gelten würde mit Verkehrszeichen „Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung“ beschildert. So daß die Schulbusse ohne jedes mal zu bremsen durchfahren können.
Die Einrichtung einer 30 Zone da wurde schon vor langem gefordert, aber immer abgelehnt, eben weil das nicht möglich wäre. Aber dann gab es eine Änderung der Vorschrift, so daß diese Art der Beschilderung möglich wurde, und daraufhin wurde die 30er Zone eingerichtet.

Das sind tatsächlich echte richtige Quadrate, und auch keine Linie.

Aber ich bin mir nicht sicher, ob das in dem Fall irgendeinen Unterschied machen würde.

Danke, das ist zumindest mal eine mögliche Erklärung für diese komische Kreuzung. Aber vermutlich könnte man diese Vorschrift nicht irgendwo nachlesen, oder?

Vor allem da es ja wohl zumindest ein bekanntes Gegenbeispiel gibt.

Wäre also ne interessante Frage. Vielleicht war das früher mal nicht erlaubt und irgendwann stellte sich dann raus, dass man das einfach gelegentlich mal braucht? [Anmerkung: wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dies die einzige Spielstraße in einer 30er Zone ist, das Problem müsste es eigentlich häufiger geben.]

Und wenn ich mal spießig bin, finde ich generell

nicht soooo schlimm tragisch. Aber schlimmstenfalls ahnt der von Süd nach Nord geradeaus fahrende ja nicht, das der von rechts kommende keine Vorfahrt hat. (Ich als dort ortsunkundiger hätte die Spielstraße nicht als solche erkannt - das Schild kann man aufgrund von Gebüsch nicht sehen und der Bodenbelag ist in diesem Bereich nicht anders). Und dann stehen die da und jeder denkt „Warum fährt der Trottel nicht los“ und wuusch fahren dann beide los. Das scheint mir keine Frage des ob zu sein sondern nur des wann

Ja, wie gesagt, das ist dann die Wartelinie. Die durchgezogene Linie ist die Halt(e)linie, die gestrichelte Linie (bestehend aus Quadraten :stuck_out_tongue:) ist die Wartelinie. Schau dir mal meinen Link oben an.

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Aber selbstverständlich:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)