'falsche' MDK-Diagnose / Arbeitsversuch

Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir beim folgenden Fall ein bisschen weiter helfen.

Also, angenommen ein AN wird wegen Depressionen und Mobbing am Arbeitsplatz vom Hausarzt krank geschrieben. Nach ca. 3 Wochen erhält der AN ein Schreiben der Krankenkasse mit der Aufforderung sich vom MDK untersuchen zu lassen.
Die Ärztin des MDK kann die vom Hausarzt gestellte Diagnose nicht ganz bestätigen und schreibt den AN gesund, gibt allerdings den dringenden Rat, mit Attest vom Hausarzt beim AG zu kündigen.
Der AN fühlt sich vom MDK falsch diagnostiziert und auch der Hausarzt sieht das so, will aber kein Attest zwecks Kündigung ausstellen weil er befürchtet, dass das beim Arbeitsamt nicht anerkannt wird und der AN dann eine Sperre bekommt. Er schlägt vor, nach Auslauf der Arbeitsunfähigkeit einen Arbeitsversuch von 1 oder 2 Tagen zu unternehmen und würde dann, sollte der Versuch scheitern, den AN erneut krank schreiben.

Wie würde das in so einem Fall mit Entgeldfortzahlung durch den AG bzw. Krankengeld aussehen? Der AN war insgesamt 5 Wochen krank geschrieben. Würde er bei erneuter Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommen auch wenn der MDK vorher der Ansicht war, der AN sei gesund? Oder sollte der AN die Diagnose des MDK anfechten?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Hallo,
da es hier um einen fiktiven Fall geht kann ich auch eine klare Antwort geben. Die Handlungsweise des MDK ist schluessig und nachvollziehbar. Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit !!! Dies ist keine „Weisheit“ von mir, sondern allgemeine Auffassung des MDK. Probleme am Arbeitsplatz werden nicht dadurch gelöst dass der „Gemobbte“ der Arbeit fern bleibt - wenn man dies logisch weiterverfolgt, dann würde jeder Mobbing-Fall der durch Arbeitsunfähigkeit mit Sicherheit nicht gelöst wird, zur maximalen Krankengeldzahlung von 78 Wochen fuehren.
„Bin ich am Arbeitsplatz, werde ich gemobbt, bin ich arbeitsunfähig, findet kein Mobbing statt und mir geht es gut“
Oftmals werden psychosomatische Störungen als Folge des Mobbings angeführt, die dann auch einer entsprechenden Behandlung bedürfen. Im allgemeinen reicht da eine psychotherapeutische Behandlung aus, die aber selbst keine Arbeitsunfähigkeit auslöst - das kann im Einzelfall anders sein.
Die „Empfehlung“ des MDK an den AN. seine Tätigkeit zu kündigen halte ich nur dann für gerechtfertigt, wenn es dem AN: in Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Betriebsrat und ggf. seinem Psychologen nicht gelingt diese Mobbing-Situation vor Ort, also im Betrieb selbst zu klären.
Gruß
Czauderna

Hallo,

die Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich Lagerarbeiter wäre und es am Rücken hätte, weil der Job des Schleppens mich krank macht, würde ich doch auch Krankengeld bekommen. Wenn das hingegen psychisch ist, nicht?

Aber wie auch immer: Die Idee des Arztes ist nur eine Umgehung des vorgegebenen Verfahrens, wenn Arzt und MDK sich nicht einig sind. Da keine neue Erkrankung nach dem Arbeitsversuch vorliegt, sondern aus Sicht des Arztes immer noch dieselbe, darf der Arzt nicht erneut wegen derselben Krankheit krank schreiben. Das könnte den AN die Lohnfortzahlung und das Krankengeld kosten.

Wir hatten das Thema hier schon mal ausführlich:

/t/mdk-zweifelt-an-arbeitsunfaehigkeit/5598942/10

VG
EK

Hallo,

die Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich
Lagerarbeiter wäre und es am Rücken hätte, weil der Job des
Schleppens mich krank macht, würde ich doch auch Krankengeld
bekommen. Wenn das hingegen psychisch ist, nicht?

Hallo, wenn Du (nicht persönlich gemeint) keine Bretter mehr schleppen kannst, hast du es mit dem Rücken weil die Bretter dir geschadet haben, das haben sie aber nur getan weil es Gegenstände sind, die schwer sind - das werden sie auch immer bleiben.
Das heisst, durch die ärztliche Behandlung wird dein Rücken wieder fit und du kannst wieder Bretter schleppen, vielleicht aber nur noch eins und nicht mehr zwei wie bisher.
Wenn dir aber deine Kollegen jeden Tag mobben, dann trägtst du evtl. einen psychischen Schaden davon. Die Kollegen werden dich immer wieder mobben und wenn da keiner eingreift, dann kann dir auch nicht geholfen werden. Dein Problem liegt am Arbeitsplatz und nur dort kann es gelöst werden. Wenn du nicht dort ansetzt wird es nix.
Zur psychotherapeutischen Behandlung habe ich ja schon etwas geschrieben. Noch einmal, solche Fälle sind die Regel und die MDK`s argggumentieren grundsätzlich so wie in diesem Fall beschrieben.
Natürlich kann es auch im Einzelfall anders laufen.
Was den hier geschilderten Fall angeht, denke ich dass es ein der
„Normalfälle - Mobbing am Arbeitsplatz“ ist - aber letztendlich können dies nur die Beteiligten selbst wissen. Das die Betroffenen, also der Arbeitnehmer sich selbst für arbeitsunfähig halten ist dabei vollkommen normal.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

dann will ich mal ein anderes Beispiel bilden:

AN ist allergisch gegen bestimmte Ausdünstungen in bestimmten Farben, bedauerlicherweise ist sein Büro mit genau diesen Farben gestrichen.

Zu Haus geht es ihm prima, nur auf der Arbeit, da macht ihn der Aufenthalt krank.

Da würde der MDK dann auch Arbeitsfähigkeit attestieren?

VG
EK

Hallo,
mit Sicherheit ja weil es auch hier keine psychische Ursache gibt sondern eine organische. Es wäre allerdings den behandelnden Arzt mal intensiv zu befragen warum er seinem Patienten in diesem Falle nicht geraten hat beim Arbeitgeber vorstellig zu werden um an einen anderen Arbeitsplatz zu kommen oder gar den Betriebsrat oder die Berufsgenossenschaft eingeschaltet hat.
Selbstredend, wenn der Arzt eine Gesundheitsschädigung aufgrund von Einwirkungen von Chemikalien oder Farben oder sonstigen Umwelteinflüssen feststellt entscheidet er über die Arbeitsunfähigkeit,
er hat es ja auch beim „Mobbing“ getan - nur wenn die Sache dem MDK vorgelegt wird, dann gelten andere Masstäbe ( in der Regel).
Tut mir leid - ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern beziehe mich persönlich auf eine Veranstaltung beim MDK. für Krankenkassenmitarbeiter, wo das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ behandelt wurde.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

das ist ja kein Vorwurf, für mich ist der MDK eher eine Blackbox, von daher ist mir jede fundierte Info über den MDK recht.

Aber verstehen muss ich das nicht.

Ob ich nun wegen Angstneurose vor Kunden nicht als Verkäufer arbeiten kann, ob wegen meiner Kältempfindlichkeit der Job als Dachdecker nicht ausgeübt werden kann oder andere Einflüsse auf der Arbeit mich krank machen - für mich hätten diese Fälle alle klar Arbeitsunfähigkeit begründet.

Denn es ist ja auch in dem Mobbing-Fall nach meinem Verständnis nicht so, dass der AN zu Hause keine Angst vor dem Job hätte, d.h. erst wieder auf der Arbeit krank wird, sondern doch die ganze Zeit psychisch leidet.

Aber wie auch immer - vielen Dank.

VG
EK

Hallo Günter,

das ist ja kein Vorwurf, für mich ist der MDK eher eine
Blackbox, von daher ist mir jede fundierte Info über den MDK
recht.

Aber verstehen muss ich das nicht.

Ob ich nun wegen Angstneurose vor Kunden nicht als Verkäufer
arbeiten kann, ob wegen meiner Kältempfindlichkeit der Job als
Dachdecker nicht ausgeübt werden kann oder andere Einflüsse
auf der Arbeit mich krank machen - für mich hätten diese Fälle
alle klar Arbeitsunfähigkeit begründet.

Halt, stopp - Angstneurosen vor Kunden - das muss nun nicht etwas mit Mobbing zu tun haben, d.h. Angstneurosen können Mobbing auslösen. Hier besteht die Neurose als Grunderkrankung und eine Arbeitsunfähigkeit resultiert aus dieser Neurose. Dann ist diese Arbeitsunfähigkeit sehr wohl gerechtfertigt

Denn es ist ja auch in dem Mobbing-Fall nach meinem
Verständnis nicht so, dass der AN zu Hause keine Angst vor dem
Job hätte, d.h. erst wieder auf der Arbeit krank wird, sondern
doch die ganze Zeit psychisch leidet.

siehe oben - ja klar, wenn es so ist, da hast du schon recht
Das klassische Mobbing sieht meist etwas anders aus, da sind meist ganz banale Anlässe der Auslöser oder einfach nur Sympathie oder Antipathie, dazu noch etwas Rudelbildung im Kollegenkreis oder der Chef/Chefin hat jemanden auf dem Kiecker und schon gehts es los.

Aber wie auch immer - vielen Dank.

VG
EK

Gruß

Czauderna