Hallo,
die Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich Lagerarbeiter wäre und es am Rücken hätte, weil der Job des Schleppens mich krank macht, würde ich doch auch Krankengeld bekommen. Wenn das hingegen psychisch ist, nicht?
Aber wie auch immer: Die Idee des Arztes ist nur eine Umgehung des vorgegebenen Verfahrens, wenn Arzt und MDK sich nicht einig sind. Da keine neue Erkrankung nach dem Arbeitsversuch vorliegt, sondern aus Sicht des Arztes immer noch dieselbe, darf der Arzt nicht erneut wegen derselben Krankheit krank schreiben. Das könnte den AN die Lohnfortzahlung und das Krankengeld kosten.
Wir hatten das Thema hier schon mal ausführlich:
/t/mdk-zweifelt-an-arbeitsunfaehigkeit/5598942/10
VG
EK