Guten Tag,
Über eine Wohnungsbörse im Internet findet man eine schöne ca. 75 qm Wohnung findet, die einem gleich gefällt. Der Makler bericht dann noch dazu, dass er die Wohnung selber vermessen hat und zu es ja 75 qm Wohnfläche, aber wegen der Schrägen insgesamt 93 qm handele.
Kann man sich auf diese Aussage (steht auch im Expose und wurde im Internet mit 75 qm beworben) verlassen bzw. ist diese verbindlich?
Wenn man aufgrund dieser Daten die Wohnung dann kauft und anschließend feststellt, dass die Wohnung doch viel kleiner ist, als ursprünglich vom Makler angegeben worden ist(Insgesamt ca. 10 % kleiner).
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Ist das von Betrug oder ganz üblich die Wohnungen einfach mal zu „vergrößern“?
Kann man den Makler jetzt haftbar machen, ist das eine Täuschung oder gar Betrug vom Makler? Ist es rechtens die Courtage zu kürzen?
Gruß,
Snoozer79
Hallo
bis 10% ist lt. Mietrecht ok.
Haftbar kann man niemand machen, höchstens sich selbst den Vorwurf die Wohnung nicht mal nachgemessen zu haben.
Gruß
Moin,
wer hat denn die neue Fläche ermittelt und nach welcher Vorschrift?
Was steht im Kaufvertrag? Soviele Quadratmeter, oder diese Wohnung?
vnA
Hallo,
im Kaufvertrag wird etwas zur Fläche stehen. Da steht dann (meistens) dass zur Flächenberechung im Nachhinein keine Haftung übernommen wird. Das heisst: vorher messen und nachverhandeln oder nicht kaufen.
Es gilt: wie gesehen so gekauft.
Siehe hierzu: /t/hauskauf-fragen-zum-kaufvertragsentwurf/5247274
Haelge
Im Kaufvertrag stehen keine qm-Angaben.
Bei der Besichtigung wurde vom Makler extra hervorgehoben, dass er die Wohnung selber nochmal vermessen hat, da es vorher keine richtigen Angaben gab. Er drängte auch zu einem Entschluss, da es ja angeblich noch andere Interessenten gäbe und setze dann den Notarstermin sehr zeitnah an.
Daraufhin hab ich auch ein Exposee mit qm-Angaben für alle Räume bekommen (vorher im Internet wurde mit 75 qm geworben).
Kann ich dem Makler die 5-Stellige Courtage wegen der falschen Angaben kürzen bzw. streichen?
Im Kaufvertrag steht keine qm-Angabe, nur der Verweis auf die Teilungserklärung.
Der Makler hat extra hervorgehoben, dass er selber gemessen hat.
Gruß,
Snoozer
Moin,
meine Frage ist immer noch wer wie die qm ermittelt hat. Nicht die des Maklers, sondern die, die angeblich richtig sind.
vnA
Ich hab die Werte ermittelt. Kleines Beispiel: Gästezimmer: laut Expose 13,5 qm… gemessen: 3 meter x 4 meter = 12 qm. UNd das zieht sich durch die ganze Wohnung. Werde Dienstag mit der Verkäuferin zusammen nochmal messen, damit ich eine Zeugin hab.
Ich zweifele nicht an, dass du einen Zollstock benutzen kannst. (es gibt keine Räume mit den Maßen 4,00 m x 3,00 m)
Vor Gericht - und dahin wird es im Zweifelsfall kommen - sieht das schon anders aus. Da wird erst mal ein Gutachten gefordert. Dann ein Gegengutachten. Dann steht im Exposee irgendwas mit ‚ca.‘ Dann Anwaltskosten und Gegenanwalt. Wenn du erfolgreich sein solltest, dann auch noch die zweite Instanz.
Und hinten bekommst du dann 500€ zugesprochen bei Kostenteilung. Danke.
vnA (Maklern gegenüber immer ablehnend)
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