Dann wird wohl dort das Verschulden geringer sein. Immer die
bösen Anderen aber auch.
Es ist bekannt, dass man denken darf, dass man dii Schuld bei anderen sucht und die Allgemeinheit die Kosten ueberwaelzen moechte, aber um hier auszuholen, muesste ich schon Tage brauchen, was sogar als ein Buch festgehalten werden koennte.
Es bleibt dabei, dann in diesem Fall die StA darueber entscheidet, also subjektiv, was richtig, was falsch ist, warum so und nicht anders…wirklich schade…
Hä? Hier geht es nicht um den Strafbefehl sondern um die
Kosten des Einsatzes und ehrlich gesagt verstehe ich nicht,
warum man die nicht einfach an die Kfz-Versicherung
weitergibt, statt kniefieselig zu versuchen diese Kosten durch
die Allgemeinheit tragen zu lassen.
Sind die Kosten ungerechtfertigt, wird die Versicherung
dagegen angehen, wenn wird sie sie zahlen.
Ja, das ist mir bekannt, aber zuerst muss der VA angefochten werden, dass bin ich einfach meinem -Gerechtigkeitssinn- schuldig - ich weiss, schwer zu verstehen…