Falscher Adressat

Guten Tag,

da der vorhergehende Artikel geloescht worden ist, obwohl die Begruendung nicht bekannt ist, da man sich an FAQ orientiert hat, sich nun ein weitere, konkrete Frage ergeben hat, das Folgende nun:

Wenn im ‚Feuerwehrgesetz‘ vom Fahrzeughalter die Rede ist, bedeutet dies analog zum BGB, dass der Eigentuemer des jeweiligen Fahrzeuges, d.h. derjenige, der im Besitz des Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) ist, gemeint ist?

Vielen Dank & viele Gruesse

[MOD Benvolio] Begründung

da der vorhergehende Artikel geloescht worden ist, obwohl die
Begruendung nicht bekannt ist, da man sich an FAQ orientiert
hat

Orientiert vielleicht, aber nicht daran gehalten.

Wenn im ‚Feuerwehrgesetz‘ vom Fahrzeughalter die Rede ist,
bedeutet dies analog zum BGB, dass der Eigentuemer des
jeweiligen Fahrzeuges, d.h. derjenige, der im Besitz des
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) ist, gemeint ist?

Da das im BGB nicht steht, kann das „Feuerwehrgesetz“ auch nichts Analoges meinen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Orientiert vielleicht, aber nicht daran gehalten.

-:wink:

Aber die Ich-Form habe ich doch gar nicht benutzt…

Da das im BGB nicht steht, kann das „Feuerwehrgesetz“ auch
nichts Analoges meinen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Wenn ich es richtig zusammenbekomme geht es darum:

Ein Unfall wurde von einer Person A verursacht, die aber nicht Fahrzeughalter(B) war. Der Unfall erforderte einen Feuerwehreinsatz.

Die Rechnung für den Einsatz wurde aber nicht an B sondern an A übersandt.

A ist aber der Meinung mit Fahrverbot und Geldstrafe schon genug bestraft zu sein und möchte die Rechnung für den Feuerwehreinsatz nicht auch noch bezahlen. Zudem ist A Student und hat wenig Geld.

Der Gemeinde möchte er aber auch nicht mitteilen, das sie sich doch bitte an die Versicherung des B wenden sollen…

Wenn ich es richtig zusammenbekomme geht es darum:

Ein Unfall wurde von einer Person A verursacht, die aber nicht
Fahrzeughalter(B) war. Der Unfall erforderte einen
Feuerwehreinsatz.

Die Rechnung für den Einsatz wurde aber nicht an B sondern an
A übersandt.

A ist aber der Meinung mit Fahrverbot und Geldstrafe schon
genug bestraft zu sein und möchte die Rechnung für den
Feuerwehreinsatz nicht auch noch bezahlen. Zudem ist A Student
und hat wenig Geld.

Exakt! J
Das sehe ich absolut genau so - sehr gut formuliert und komprimiert.

Der Gemeinde möchte er aber auch nicht mitteilen, das sie sich
doch bitte an die Versicherung des B wenden sollen…

Ich finde einfach, dass dies nicht der Gerechtigkeit entspricht, wenn man im Vergleich dazu zieht, wie viel Unfaelle passieren und die wirklich schlimmen vorsaetzlichen Unfaelle meist ‚unter den Tisch‘ gekehrt werden.

Doch.

Ich finde einfach, dass dies nicht der Gerechtigkeit
entspricht, wenn man im Vergleich dazu zieht, wie viel
Unfaelle passieren und die wirklich schlimmen vorsaetzlichen
Unfaelle meist ‚unter den Tisch‘ gekehrt werden.

Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, war man an diesem Unfall wohl nicht unschuldig.

Normalerweise ist an so einem Bescheid eine Widerrufsbelehrung. Innerhalb dieser Frist kann man also dem Bescheid widersprechen und den Widerspruch begründen.

Macht man das nicht, besteht die durchaus wahrscheinliche Möglichkeit, das man die Kosten tragen muss.

Normalerweise ist an so einem Bescheid eine
Widerrufsbelehrung. Innerhalb dieser Frist kann man also dem
Bescheid widersprechen und den Widerspruch begründen.

Macht man das nicht, besteht die durchaus wahrscheinliche
Möglichkeit, das man die Kosten tragen muss.

Damit ist gemeint, dass es in diesem Fall an der Staatswanwaltschaft gelegen hat, ob das besondere oeffentliche Interesse in Erwaegung kommt…
In so vielen Faellen wird ueberhaupt gar kein Strafbefehl erstellt (lt. Statistik & Recherche)…

…wobei ja gesagt werden muss, dass der Ersatz der Kosten nicht mit dem Strafbefehl zu verwechseln ist, oder?!

Damit ist gemeint, dass es in diesem Fall an der
Staatswanwaltschaft gelegen hat, ob das besondere oeffentliche
Interesse in Erwaegung kommt…
In so vielen Faellen wird ueberhaupt gar kein Strafbefehl
erstellt (lt. Statistik & Recherche)…

…wobei ja gesagt werden muss, dass der Ersatz der Kosten
nicht mit dem Strafbefehl zu verwechseln ist, oder?!

Gut, dass du das letzte noch drangehängt hast :smile: Der Ersatz der Kosten der Verwaltung / Feuerwehr ist unabhängig davon, ob die StA einen Strafbefehl wegen eines Verkehrsdelikts beantragt…

Normalerweise ist an so einem Bescheid eine
Widerrufsbelehrung. Innerhalb dieser Frist kann man also dem
Bescheid widersprechen und den Widerspruch begründen.

Macht man das nicht, besteht die durchaus wahrscheinliche
Möglichkeit, das man die Kosten tragen muss.

In so vielen Faellen wird ueberhaupt gar kein Strafbefehl
erstellt (lt. Statistik & Recherche)…

Dann wird wohl dort das Verschulden geringer sein. Immer die bösen Anderen aber auch.

…wobei ja gesagt werden muss, dass der Ersatz der Kosten
nicht mit dem Strafbefehl zu verwechseln ist, oder?!

Hä? Hier geht es nicht um den Strafbefehl sondern um die Kosten des Einsatzes und ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum man die nicht einfach an die Kfz-Versicherung weitergibt, statt kniefieselig zu versuchen diese Kosten durch die Allgemeinheit tragen zu lassen.

Sind die Kosten ungerechtfertigt, wird die Versicherung dagegen angehen, wenn wird sie sie zahlen.

Gut, dass du das letzte noch drangehängt hast :smile: Der Ersatz
der Kosten der Verwaltung / Feuerwehr ist unabhängig davon, ob
die StA einen Strafbefehl wegen eines Verkehrsdelikts
beantragt…

Freut mich. -:wink:

Und das alles soll gerecht sein. Auch eine angehender Jurist hat schon gesagt, dass das Ausmass der Straf zu hoch sei, einfach alles subjektiv, was nicht zu verstehen ist…

Gut, dass du das letzte noch drangehängt hast :smile: Der Ersatz
der Kosten der Verwaltung / Feuerwehr ist unabhängig davon, ob
die StA einen Strafbefehl wegen eines Verkehrsdelikts
beantragt…

Soweit waren wir beim letzten Mal auch schon, leider krieg ich das mit dem Verlinken interner Artikel nicht hin.

Der Artikel war vom 30.06. und es ging um eine Frage zum Kostenersatz (für den Feuerwehreinsatz)

Und das alles soll gerecht sein. Auch eine angehender Jurist
hat schon gesagt, dass das Ausmass der Straf zu hoch sei,
einfach alles subjektiv, was nicht zu verstehen ist…

Jaja, schuld sind immer die Anderen…

Man hätte ja auch Rechtsmittel einlegen können.

Dann wird wohl dort das Verschulden geringer sein. Immer die
bösen Anderen aber auch.

Es ist bekannt, dass man denken darf, dass man dii Schuld bei anderen sucht und die Allgemeinheit die Kosten ueberwaelzen moechte, aber um hier auszuholen, muesste ich schon Tage brauchen, was sogar als ein Buch festgehalten werden koennte.
Es bleibt dabei, dann in diesem Fall die StA darueber entscheidet, also subjektiv, was richtig, was falsch ist, warum so und nicht anders…wirklich schade…

Hä? Hier geht es nicht um den Strafbefehl sondern um die
Kosten des Einsatzes und ehrlich gesagt verstehe ich nicht,
warum man die nicht einfach an die Kfz-Versicherung
weitergibt, statt kniefieselig zu versuchen diese Kosten durch
die Allgemeinheit tragen zu lassen.

Sind die Kosten ungerechtfertigt, wird die Versicherung
dagegen angehen, wenn wird sie sie zahlen.

Ja, das ist mir bekannt, aber zuerst muss der VA angefochten werden, dass bin ich einfach meinem -Gerechtigkeitssinn- schuldig - ich weiss, schwer zu verstehen…

Jaja, schuld sind immer die Anderen…

Man hätte ja auch Rechtsmittel einlegen können.

Ist erfolgt, aber natuerlich abgelehnt worden.
Man muss ja erst einen RA haben, um Gehoer zu bekommen. Inhaltlich das selbe, hin oder her…Man sieht sich immer zweimal im Leben kommt mir da als Motto in den Sinn…

Es ist bekannt, dass man denken darf, dass man dii Schuld bei
anderen sucht und die Allgemeinheit die Kosten ueberwaelzen
moechte, aber um hier auszuholen, muesste ich schon Tage
brauchen, was sogar als ein Buch festgehalten werden koennte.
Es bleibt dabei, dann in diesem Fall die StA darueber
entscheidet, also subjektiv, was richtig, was falsch ist,
warum so und nicht anders…wirklich schade…

Die Staatsanwaltschaft entscheidet nicht. Bei einem Strafbefehl wird der Sachverhalt einem Richter vorgelegt, dieser entscheidet nach Aktenlage.

Ja, das ist mir bekannt, aber zuerst muss der VA angefochten
werden, dass bin ich einfach meinem -Gerechtigkeitssinn-
schuldig - ich weiss, schwer zu verstehen…

Das hat nichts mit Gerechtigkeitssinn zu tun. Hier möchte jemand die Kosten schlicht und ergreifend nicht bezahlen und schiebt einen vermeintlichen „Gerechtigkeitssinn“ vor.

Na dann pass mal auf, dass Dir der Richter nicht noch einmal begegnet…

Die Staatsanwaltschaft entscheidet nicht. Bei einem
Strafbefehl wird der Sachverhalt einem Richter vorgelegt,
dieser entscheidet nach Aktenlage.

Entschuldigung, stimmt. Es war gemeint, dass der StA das besondere oeffentlich Interesse ueberhaupt gesehen hat/sehen wollte. Haette er dies nicht, waere er auch nicht zum Gericht gekommen…

Das hat nichts mit Gerechtigkeitssinn zu tun. Hier möchte
jemand die Kosten schlicht und ergreifend nicht bezahlen und
schiebt einen vermeintlichen „Gerechtigkeitssinn“ vor.

Tut mir Leid, so sehen ich dies leider nicht.

Na dann pass mal auf, dass Dir der Richter nicht noch einmal
begegnet…

Eher der jeweilige StA…werde ich auch.

Sollte er in Not sein, wuerde er von mir noch nicht einmal ein Blick zugespielt bekommen…purer Hass, sorry.