Weil in der Ich-Form gestellte Fragen und in der Du-Form gegebene Antworten rechtswidrig sind.
Ich halte das in Wirklichkeit für ausgemachten Blödsinn, zumal
es hier ja nur um die grammatikalische Form geht. Ob die im
Ernstfall so einen Unterschied ausmacht?
Daran kann man zweifeln, ja. Vor einigen Jahren habe ich sogar noch mehr oder weniger entschieden genau diese Auffassung vertreten.
Das ist auch nicht der „Haupttenor“. „Haupttenor“ ist, dass Rechtsdienstleistungen Anwälten und ganz wenigen anderen Menschen vorbehalten bleibt.
Abgesehen davon sind das hier doch gar keine
Rechtsdienstleistungen, sondern nur Denkanstöße.
Ich glaube kaum, dass du das ernst meinst. Es ist jedenfalls abwegig.
Man kann sich doch nicht drauf verlassen, dass die Ratschläge
richtig sind, die man hier kriegt, Ich kann mir beim besten
Willen nicht vorstellen, dass man irgendwelche Tipps von Laien
für Laien (bzw. von *Experten* für *Experten*) als
Rechtsdienstleistung betrachten kann.
Das liegt daran, dass der Begriff „Leistung“ nicht mit Prädikaten wie „gut“ oder „richtig“ oder „hilfreich“ verbunden ist.
Und selbst wenn diese Ratschläge in Ich- und Du-Form
Rechtsdienstleistungen wären, dann wäre eine solche
ausdrückliche Aufforderung zur Umgehung des Gesetzes in den
FAQs mittels Vermeidung der Ich- und Du-Form sicherlich
gesetzeswidrig.
Man könnte sich fragen, ob es wirklich ausreicht, ein paar Personalpronomen auszutauschen. Aber ohne Zweifel sind Rechtsfragen möglich und werden auch immer wieder gestellt, die so völlig in Ordnung gehen.
Variante 1:
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das gekaufte Auto gar keinen Motor hat, was der Verkäufer aber nicht gesagt hat?
Variante 2:
Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das gekaufte Auto gar keinen Motor hat, was B, der A das Auto verkauft hat, diesem nicht gesagt hat?
Variante 3:
Kann der Käufer eines Autos vom Kaufvertrag zurückgetreten, wenn der Verkäufer ihm verschwiegen hat, dass das Auto keinen Motor hat?
Wenn du mich fragst, Simsy Mone, stellt sich nur die Frage, wo die Gerne zwischen dem Erlaubten und dem Unerlaubten ist.
Und es kann doch wohl auch nicht sein, dass
ein und dieselbe Sache völlig anders gewertet wird, nur weil
man die Sache grammatikalisch etwas ändert, und das noch
völlig offensichtlich in der ausschließlichen Absicht, dass
die Sache anders gewertet wird.
So könnte man das sehen, ja.
Ich denke, da hat vor etlichen Jahren irgendjemand was falsch
verstanden, und seitdem hat sich dieser Floh im Ohr vermehrt
und verbreitet und in allen Forenohren festgesetzt.
Nein. Ich habe schon vor Jahren immer wieder mal auf das Thema aufmerksam gemacht. Der Betreiber hat sich rechtlich beraten lassen und setzt die Vorschläge um, die von fachkundiger Seite aus unterbreitet wurden.
Außer diesem hier kenne ich nur ein brauchbares Rechtsforum im Internet. Dort wird es so gehandhabt wie hier. Aber da sind wirklich hervorragende Juristen bei, die es nicht nötig haben, irgendetwas einfach nur zu übernehmen, weil es alle so machen.
Oder es
gab tatsächlich mal so ein Gesetz, das nahelegte, solche Dinge
allgemein zu erörtern, aber das wurde bestimmt schon
abgeschafft.
Ich meine auch, dass es ursprünglich darum ging,
dass man juristische Ratschläge gar nicht unentgeltlich geben
durfte , sondern sich an die Brago halten musste, und ein Laie
sowieso den Mund halten musste. - Ich kenne Foren, die sich
nicht um die Ich- und Du-Form kümmern, und denen passiert auch
nichts.
Ich kenne auch Leute, die Dinge tun, die sie nicht tun dürfen. Und was das andere angeht: Nein. Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich nicht unentgeltlich arbeiten, aber es gibt hiervon Ausnahmen, und die gesetzlichen Gebühren muss er nicht in voller Höhe nehmen, er kann auch ein gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten treffen. Das wird übrigens auch sehr häufig gemacht, gerade in Kanzleien, wo man sich das leisten kann, weil man gefragt ist. Das Rechtsdienstleistungsgesetz nun verbietet gerade auch die unentgeltliche Tätigkeit.
RDG trifft hier am ehesten (3) 5 zu:
- Rechtsdienstleistung ist nicht :
- die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und
Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html
Das ist hier ein öffentliches Forum, was hier also geschrieben
wird, ist an die Allgemeinheit gerichtet. Oder man betrachtet
es als eine Art Nachbarschaftstratsch. Dann ist das wohl auch
ok.
Das dürfte die Vorschrift sein, auf die es ankommt. Ich finde aber, dass man hier mehrere Positionen zu vertreten könnte. Es ist alles ein Tanz auf dem Seil.