FAQ 1129 abschaffen!

Hallo

ein sehr großer Teil der Fragen wird in diesem und anderen Brettern entsorgt, weil sie gegen FAQ 1129 verstößt.

Das ist sicher ganz besonders bitter, wo sich Jemand die Mühe macht, persönliche Schicksale zu schildern, um evtl .Erfahrungsberichte von Gleichgesinnten/Mitbetroffenen zu erhalten.

Statt konkretem Erfahrungsaustausch erfolgt dann Hinweis aus der Schlaumeierecke zu genannter FAQ und kurz danach die Löschung.

Warum wird dann so eine Frage eigentlich gelöscht?

Haupttenor des RDG ist doch, dass eine Beratung nur gegen Kostenstelllung reglementiert wird - da hier aber  einem Fragenden mit einer Antwort überhaupt keinerlei Rechnung  oder sonstige Gegenleistung abverlangt wird, enzieht das doch diesem ( sowieso überflüssigen  Nazigesetz ) jede Grundlage!

Auf welcher real vorhandenen gesetzlichen  Grundlage werden hier also Fragen gelöscht, die Nichts weiter wollen, als eine Hilfestellung für ein persönliches Problem - wohlgemerkt: Ohne Honorar, Bezahlung oder sonstige Gegenleistung?

Gruß

Hummel

hmmm…
hi,

Auf welcher real vorhandenen gesetzlichen Grundlage werden hier also Fragen gelöscht,

braucht es dazu eine gesetzliche Grundlage? Es reicht doch aus, dass der Verfasser kein Recht darauf hat, dass die Frage hier 5 Minuten oder 5 Jahre erhalten bleibt.

Wenn der Betreiber sicherstellen möchte, dass kein Benutzer aus Unwissenheit gegen das RDG verstößt ist es doch verständlich. Das löschen der Fragen ist zumindest logistisch einfacher zu handhaben als von jedem Autor einer Antwort die nötige Qualifikation zu prüfen.

Ich würde es angebrachter finden, die Vorschaltseite zu überarbeiten. ein großer, hervorgehobener
Ja -Button ist der falsche Weg um jemanden dazu zu bringen, den Text darüber braun auf beige zu lesen.

grüße
lipi

Hier geht es nicht darum,
dass den Leuten geholfen wird.
Hier geht es nur darum, dass sich die Juristen wichtig tun dürfen.

ein sehr großer Teil der Fragen wird in diesem und anderen
Brettern entsorgt, weil sie gegen FAQ 1129 verstößt.

Das ist sicher ganz besonders bitter, wo sich Jemand die Mühe
macht, persönliche Schicksale zu schildern, um evtl
.Erfahrungsberichte von Gleichgesinnten/Mitbetroffenen zu
erhalten.

Geht so. Denn es ihm ja nicht verboten zu schreiben, sondern er muss lediglich darauf achten, nicht in der Ich-Form zu schreiben. Das halte ich für zumutbar.

Statt konkretem Erfahrungsaustausch erfolgt dann Hinweis aus
der Schlaumeierecke zu genannter FAQ und kurz danach die
Löschung.

Zum Leidwesen der Moderatoren, jedenfalls zu meinem Leidwesen, werden solche Anfragen sehr oft trotzdem beantwortet, so dass dann neben dem Ursprungsposting auch die Antworten gelöscht werden müssen

Warum wird dann so eine Frage eigentlich gelöscht?

Weil in der Ich-Form gestellte Fragen und in der Du-Form gegebene Antworten rechtswidrig sind.

Haupttenor des RDG ist doch, dass eine Beratung nur gegen
Kostenstelllung reglementiert wird - da hier aber  einem
Fragenden mit einer Antwort überhaupt keinerlei Rechnung  oder
sonstige Gegenleistung abverlangt wird, enzieht das doch
diesem ( sowieso überflüssigen  Nazigesetz ) jede Grundlage!

Das ist auch nicht der „Haupttenor“. „Haupttenor“ ist, dass Rechtsdienstleistungen Anwälten und ganz wenigen anderen Menschen vorbehalten bleibt.

Das Gesetz ist auch kein „Nazigesetz“. Es ist doch erst sechs Jahre alt. Was du meins, ist das nicht Rechtsberatungsgesetz. Auch das war allerdings in seiner bei uns gültigen Form kein „Nazigesetz“. Die Nazis haben viele Gesetze gemacht, nicht alle haben einen nationalsozialistischen Ton gehabt geschweige denn beibehalten.

Auf welcher real vorhandenen gesetzlichen  Grundlage werden
hier also Fragen gelöscht, die Nichts weiter wollen, als eine
Hilfestellung für ein persönliches Problem - wohlgemerkt: Ohne
Honorar, Bezahlung oder sonstige Gegenleistung?

Die Grundlage für das Löschen ist nicht das Gesetz, sondern die Forenregeln. Der Betreiber hat selbstverständlich das Recht, die Regeln für sein Angebot festzulegen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz ist nur das Motiv.

Hallo Hummelbrumm,

ein sehr großer Teil der Fragen wird in diesem und anderen
Brettern entsorgt, weil sie gegen FAQ 1129 verstößt.

Das ist sicher ganz besonders bitter, wo sich Jemand die Mühe
macht, persönliche Schicksale zu schildern, um evtl
.Erfahrungsberichte von Gleichgesinnten/Mitbetroffenen zu
erhalten.

Stimmt, im Einzelfall kann das recht bitter sein.

Statt konkretem Erfahrungsaustausch erfolgt dann Hinweis aus
der Schlaumeierecke zu genannter FAQ und kurz danach die
Löschung.

Warum wird dann so eine Frage eigentlich gelöscht?

Weil dies dann eine Rechtsberatung wäre, welche nur Juristen leisten dürfen.

Haupttenor des RDG ist doch, dass eine Beratung nur gegen
Kostenstelllung reglementiert wird - da hier aber  einem
Fragenden mit einer Antwort überhaupt keinerlei Rechnung  oder
sonstige Gegenleistung abverlangt wird, enzieht das doch
diesem ( sowieso überflüssigen  Nazigesetz ) jede Grundlage!

Auch wenn damals, der Ursprung des Gesetzes darin lag ehemalige jüdische Rechtsanwälte die Arbeitsgrundlage zu entziehen, halte ich das Gesetz heute immer noch für nötig: gerade im Internet und wimmelt es heute von sogenannten, die bestenfalls über ein Halbwissen verfügen und mit ihren Antworten mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften. Man muss ja nur mal schauen, was gerade hier teilweise für Blödsinn als Expertenmeinung ausgegeben wird.

Auf welcher real vorhandenen gesetzlichen  Grundlage werden
hier also Fragen gelöscht, die Nichts weiter wollen, als eine
Hilfestellung für ein persönliches Problem - wohlgemerkt: Ohne
Honorar, Bezahlung oder sonstige Gegenleistung?

Im allgemeinen ist keine gesetzliche Grundlage nötig: Der Betreiber einer Homepage entscheidet über deren Inhalte. Was gepostet werden darf, ist in den AGB festgelegt.

Würde der Betreiber hier aber Rechtsberatungen zulassen (Den das was Du forderst ist nichts anderes), ist es nur eine Frage der Zeit bis er selbst rechtliche Probleme bekommen würde.

Dein
Ebenezer

Hallo,

Würde der Betreiber hier aber Rechtsberatungen zulassen (Den
das was Du forderst ist nichts anderes), ist es nur eine Frage
der Zeit bis er selbst rechtliche Probleme bekommen würde.

Könnte der Betreiber nicht auch in der Vorschaltseite festlegen, dass Antworten rein privater Rat sind und die Gefahr für einen Rechtsverstoß beim poster selber liegt?
Damit würde vielen postern, deren einziger Beitrag ist auf die FAQ hinzuweisen, die grundlage für deren Antworten zu entziehen.

Gruß:
Manni

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Hai!

halte ich das Gesetz heute immer noch für nötig:

Ich halte es für Standesdünkel und in der heutigen Zeit nicht nur für überflüssig
sondern im Sinne von Gleichberechtigung für anmaßend!
Wer sägt schon seinen eigenen Ast ab auf dem er sitzt?

Ein Gesetz gegen die Beratung in den Bereichen Medizin, KFZ-Technik, Strom, wäre
möglicherweise sinnvoll, da es dort direkt um Menschenleben geht.

Der Schaden bei einer Rechtsberatung ist doch zu aller meist nur Geld.

Der Plem

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Dann hätten einige doch keine Existenzberechtigung mehr *lach*

Der einzig wirklich sinnvolle Grund ist aber,den Fragesteller dazu zu bringen,das ganze Problem in Ruhe zu überdenken.Denn dazu wird er beim erstellen eines fiktiven Szenarios gezwungen.

Beim Schreiben in der Ich-Form wird meistens nämlich eine recht einseitige Sicht beschrieben und wichtige Fakten bleiben unerwähnt.

Hallo

Hallo,

Das ist sicher ganz besonders bitter, wo sich Jemand die Mühe
macht, persönliche Schicksale zu schildern, um evtl
.Erfahrungsberichte von Gleichgesinnten/Mitbetroffenen zu
erhalten.

ich finde deinen Einwand durchaus verständlich!
Allerdings versuchst du die Probleme anderer zu lösen. Und zwar derer, die - und darin liegt jetzt gar keine Wertung - aus welchem Grund auch immer, den Vorschalttext nicht gelesen haben.
Und genau das ist das Kardinalproblem!
Du weißt und ich weiß und die meisten anderen wissen auch, dass man sein Anliegen in fiktiver Form vorbringen muss.

Ich gebe dir allerdings recht, wenn du die Aet der Darstellung - und somit die Möglichkeit den Vorschalttext zu übersehen, bzw. böswilliger formuliert, zu ignorieren, - meinst.

Deshalb würde ich auch nicht in in großer, plakativer Art ein Button mit JA u. NEIN zum anklicken zur Weiterleitung, bzw, Erstellung des Beitrages vorschalten, sondern denselben Textinhalt in gleicher Textform und Größe, angeklickt auf/mit einem z. B. hier o. hier oder auch hier freischalten…

Dieses „hier“ (oder ein anderes Wort) darf sich halt nur sehr dezent (z. B. auch farbintensiver/dezenter) vom restlichen Text unterscheiden. OK, ich gebe zu, dass ist etwas umständlich aber wenn der Umstand den Zweck heiligt…

IMHO wissen die meisten User genau was sie anzuklicken haben wenn ihnen der Button Ja u. NEIN ins Auge springt, um weiter zu kommen, nur nicht warum!

Mit andren Worten; versuchen sicherzustellen, dass der Vorschalttext auch wirklich gelesen wird.

Nur sone Idee…

Gruß

Hummel

Gruß
roli

Hier geht es nicht darum,
dass den Leuten geholfen wird.
Hier geht es nur darum, dass sich die Juristen wichtig tun
dürfen.

das ist quatsch. es geht darum, mit www geld zu verdienen. wie das geschieht, entscheidet aber immer noch der vorstand und nicht irgendein jurist, der sich hier im brett austoben will.

aber der stammtisch weiß das natürlich besser.

Der Schaden bei einer Rechtsberatung ist doch zu aller meist
nur Geld.

genauer gesagt: zu aller meist nicht dein geld. und geld hat ja heutzutage auch eh jeder genug.

dass rechtsanwälte im gegensatz zu dir eine versicherung haben und für ihre behauptungen haften ist dir vermutlich komplett banane?

Dann hätten einige doch keine Existenzberechtigung mehr *lach*

und andere hätten dann endlich freie bahn. bin ich auch für. geisterfahrer sind schließlich sehr entgegenkommend.

Der einzig wirklich sinnvolle Grund ist aber,den Fragesteller
dazu zu bringen,das ganze Problem in Ruhe zu überdenken.Denn
dazu wird er beim erstellen eines fiktiven Szenarios
gezwungen.

leider scheint das für antworten in keiner weise zu gelten.

Beim Schreiben in der Ich-Form wird meistens nämlich eine
recht einseitige Sicht beschrieben und wichtige Fakten bleiben
unerwähnt.

und wenn ich stattdessen ‚mr.X‘ schreiben muss erzähle ich alles? interessante behauptung. auf welche belege stützt sich das?

Das ist sicher ganz besonders bitter, wo sich Jemand die Mühe
macht, persönliche Schicksale zu schildern, um evtl
.Erfahrungsberichte von Gleichgesinnten/Mitbetroffenen zu
erhalten.

wo bitte ist das problem? jeder bekommt den kompletten text als zitat in der löschbenachrichtigung, darf ihn umformulieren und nochmal neu einstellen.

wem sogar das schon zu mühsam ist, hat auch keine antwort verdient.

Hi, w-w-w hinkt da einfach der Zeit hinterher.
Ich kenne ein reines Rechtsforum, das seit Bestehen die fiktive Frage- und Antwortstellung rigoros anwendete.
Seit ca. 2 Jahren ist dem aber nicht mehr so. Fragen und Antworten werden in der Mehrzahl in der Ichform verwendet.
Nur gelegentlich erfolgt mal der Hinweis, dass keine Rechtsberatung statt finden darf um daran anschliessend in der Ichform zu antworten.
Und in diesem Forum geht es um alle, das Rechtsgebiet umfassende Rechtsfragen.
MfG ramses90

und geld hat ja heutzutage auch eh jeder genug.

Zumindest mehr als Leben!

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und geld hat ja heutzutage auch eh jeder genug.

Zumindest mehr als Leben!

jetzt lass ihn. der tag wäre doppelt so lang und 3 mal so langweilig, wenn man hier nicht mehr auf den fackquack hinweisen könnte.

und auch den mods macht das tägliche abschließen und löschen doch spass, anders ist es überhaupt nicht zu erklären, dass man sich das freiwillig antut, und damit seine lebenszeit vertrödelt.

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Hallo,

wo bitte ist das problem? jeder bekommt den kompletten text
als zitat in der löschbenachrichtigung, darf ihn umformulieren
und nochmal neu einstellen.

da kann ich nur milde lächeln (was die gängige Praxis mit der nachweisbaren Willkür eines Mods an einem anderen Brett, angeht)! Aber gut, soviel zur deiner Theorie der Umformulierung und Neueinstellung…

Gruß
rolli

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Hallo

Warum wird dann so eine Frage eigentlich gelöscht?

Weil in der Ich-Form gestellte Fragen und in der Du-Form gegebene Antworten rechtswidrig sind.

Ich halte das in Wirklichkeit für ausgemachten Blödsinn, zumal es hier ja nur um die grammatikalische Form geht. Ob die im Ernstfall so einen Unterschied ausmacht?

Das ist auch nicht der „Haupttenor“. „Haupttenor“ ist, dass Rechtsdienstleistungen Anwälten und ganz wenigen anderen Menschen vorbehalten bleibt.

Abgesehen davon sind das hier doch gar keine Rechtsdienstleistungen, sondern nur Denkanstöße.
Man kann sich doch nicht drauf verlassen, dass die Ratschläge richtig sind, die man hier kriegt, Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man irgendwelche Tipps von Laien für Laien (bzw. von *Experten* für *Experten*) als Rechtsdienstleistung betrachten kann.

Und selbst wenn diese Ratschläge in Ich- und Du-Form Rechtsdienstleistungen wären, dann wäre eine solche ausdrückliche Aufforderung zur Umgehung des Gesetzes in den FAQs mittels Vermeidung der Ich- und Du-Form sicherlich gesetzeswidrig. Und es kann doch wohl auch nicht sein, dass ein und dieselbe Sache völlig anders gewertet wird, nur weil man die Sache grammatikalisch etwas ändert, und das noch völlig offensichtlich in der ausschließlichen Absicht, dass die Sache anders gewertet wird.

Ich denke, da hat vor etlichen Jahren irgendjemand was falsch verstanden, und seitdem hat sich dieser Floh im Ohr vermehrt und verbreitet und in allen Forenohren festgesetzt. Oder es gab tatsächlich mal so ein Gesetz, das nahelegte, solche Dinge allgemein zu erörtern, aber das wurde bestimmt schon abgeschafft. Ich meine auch, dass es ursprünglich darum ging, dass man juristische Ratschläge gar nicht unentgeltlich geben durfte, sondern sich an die Brago halten musste, und ein Laie sowieso den Mund halten musste. - Ich kenne Foren, die sich nicht um die Ich- und Du-Form kümmern, und denen passiert auch nichts.

Ich finde, bei der Definition von Rechtdienstleistung in § 2 RDG trifft hier am ehesten (3) 5 zu:

  1. Rechtsdienstleistung ist nicht :
  1. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html

Das ist hier ein öffentliches Forum, was hier also geschrieben wird, ist an die Allgemeinheit gerichtet. Oder man betrachtet es als eine Art Nachbarschaftstratsch. Dann ist das wohl auch ok.

Viele Grüße

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Wer sägt schon seinen eigenen Ast ab auf dem er sitzt?

Du solltest bedenken, dass allein das Parlament die Macht besitzt, das Rechtsdienstleistungsgesetz abzuschaffen, dass das Parlament von diesem Gesetz aber gar nicht privilegiert wird. Der „eigene Ast“ kann es also nicht sein, denn auf dem Ast sitzen die Anwälte, denen dieser Ast aber nicht gehört und die auch keine Säge haben, um ihn abzuschneiden.

Und um da jetzt dem Einwand tendenziöser Argumentation vorzubeugen: Ich bin ausdrücklich gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, plädiere allerdings dafür, dass in allen Gerichtsbarkeiten und allen Instanzen Anwaltszwang herrscht, was derzeit nicht so ist.

Der Schaden bei einer Rechtsberatung ist doch zu aller meist
nur Geld.

Das ist erstens so nicht richtig, und zweitens ist Geld ja nun nicht gerade unwichtig.

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Weil in der Ich-Form gestellte Fragen und in der Du-Form gegebene Antworten rechtswidrig sind.

Ich halte das in Wirklichkeit für ausgemachten Blödsinn, zumal
es hier ja nur um die grammatikalische Form geht. Ob die im
Ernstfall so einen Unterschied ausmacht?

Daran kann man zweifeln, ja. Vor einigen Jahren habe ich sogar noch mehr oder weniger entschieden genau diese Auffassung vertreten.

Das ist auch nicht der „Haupttenor“. „Haupttenor“ ist, dass Rechtsdienstleistungen Anwälten und ganz wenigen anderen Menschen vorbehalten bleibt.

Abgesehen davon sind das hier doch gar keine
Rechtsdienstleistungen, sondern nur Denkanstöße.

Ich glaube kaum, dass du das ernst meinst. Es ist jedenfalls abwegig.

Man kann sich doch nicht drauf verlassen, dass die Ratschläge
richtig sind, die man hier kriegt, Ich kann mir beim besten
Willen nicht vorstellen, dass man irgendwelche Tipps von Laien
für Laien (bzw. von *Experten* für *Experten*) als
Rechtsdienstleistung betrachten kann.

Das liegt daran, dass der Begriff „Leistung“ nicht mit Prädikaten wie „gut“ oder „richtig“ oder „hilfreich“ verbunden ist.

Und selbst wenn diese Ratschläge in Ich- und Du-Form
Rechtsdienstleistungen wären, dann wäre eine solche
ausdrückliche Aufforderung zur Umgehung des Gesetzes in den
FAQs mittels Vermeidung der Ich- und Du-Form sicherlich
gesetzeswidrig.

Man könnte sich fragen, ob es wirklich ausreicht, ein paar Personalpronomen auszutauschen. Aber ohne Zweifel sind Rechtsfragen möglich und werden auch immer wieder gestellt, die so völlig in Ordnung gehen.

Variante 1:

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das gekaufte Auto gar keinen Motor hat, was der Verkäufer aber nicht gesagt hat?

Variante 2:

Kann A vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das gekaufte Auto gar keinen Motor hat, was B, der A das Auto verkauft hat, diesem nicht gesagt hat?

Variante 3:

Kann der Käufer eines Autos vom Kaufvertrag zurückgetreten, wenn der Verkäufer ihm verschwiegen hat, dass das Auto keinen Motor hat?

Wenn du mich fragst, Simsy Mone, stellt sich nur die Frage, wo die Gerne zwischen dem Erlaubten und dem Unerlaubten ist.

Und es kann doch wohl auch nicht sein, dass
ein und dieselbe Sache völlig anders gewertet wird, nur weil
man die Sache grammatikalisch etwas ändert, und das noch
völlig offensichtlich in der ausschließlichen Absicht, dass
die Sache anders gewertet wird.

So könnte man das sehen, ja.

Ich denke, da hat vor etlichen Jahren irgendjemand was falsch
verstanden, und seitdem hat sich dieser Floh im Ohr vermehrt
und verbreitet und in allen Forenohren festgesetzt.

Nein. Ich habe schon vor Jahren immer wieder mal auf das Thema aufmerksam gemacht. Der Betreiber hat sich rechtlich beraten lassen und setzt die Vorschläge um, die von fachkundiger Seite aus unterbreitet wurden.

Außer diesem hier kenne ich nur ein brauchbares Rechtsforum im Internet. Dort wird es so gehandhabt wie hier. Aber da sind wirklich hervorragende Juristen bei, die es nicht nötig haben, irgendetwas einfach nur zu übernehmen, weil es alle so machen.

Oder es
gab tatsächlich mal so ein Gesetz, das nahelegte, solche Dinge
allgemein zu erörtern, aber das wurde bestimmt schon
abgeschafft.
Ich meine auch, dass es ursprünglich darum ging,
dass man juristische Ratschläge gar nicht unentgeltlich geben
durfte , sondern sich an die Brago halten musste, und ein Laie
sowieso den Mund halten musste. - Ich kenne Foren, die sich
nicht um die Ich- und Du-Form kümmern, und denen passiert auch
nichts.

Ich kenne auch Leute, die Dinge tun, die sie nicht tun dürfen. Und was das andere angeht: Nein. Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich nicht unentgeltlich arbeiten, aber es gibt hiervon Ausnahmen, und die gesetzlichen Gebühren muss er nicht in voller Höhe nehmen, er kann auch ein gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten treffen. Das wird übrigens auch sehr häufig gemacht, gerade in Kanzleien, wo man sich das leisten kann, weil man gefragt ist. Das Rechtsdienstleistungsgesetz nun verbietet gerade auch die unentgeltliche Tätigkeit.

RDG trifft hier am ehesten (3) 5 zu:

  1. Rechtsdienstleistung ist nicht :
  1. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und
    Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html

Das ist hier ein öffentliches Forum, was hier also geschrieben
wird, ist an die Allgemeinheit gerichtet. Oder man betrachtet
es als eine Art Nachbarschaftstratsch. Dann ist das wohl auch
ok.

Das dürfte die Vorschrift sein, auf die es ankommt. Ich finde aber, dass man hier mehrere Positionen zu vertreten könnte. Es ist alles ein Tanz auf dem Seil.

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