Servus,
jetzt musst Du nur noch verstehen, was Du da zitiert hast, dann hast Du raus, was Du wissen wolltest. Schwere Geburt…
Schöne Grüße
MM
Servus,
jetzt musst Du nur noch verstehen, was Du da zitiert hast, dann hast Du raus, was Du wissen wolltest. Schwere Geburt…
Schöne Grüße
MM
Ich weiß was ich zitiert habe. Ich darf schreiben was ich will und somit muss ich meine Texte nicht umformulieren, das ich bloß gegen keine FAQ verstoße. Ihr solltet euch mal Gesetzt nochmal durchlesen. Nur in diesem Forum ist es verboten.
Servus,
Ich darf schreiben was ich will
jo, kamma mache nixe.
Und Tschüs!
MM
Dass die Art der Fragestellung keine Rolle spielt.
Das ist so aber nicht richtig. Ein in der Ich-Form geschilderter Sachverhalt ist in aller Regel (wenn auch nicht ausnahmslos) die offensichtliche Bitte um Rechtsberatung. Abstrakte Rechtsfragen hingegen dürfen hier und überall sonst nach Belieben diskutiert werden. Für juristische Laien ist es oft einfacher, ihre Frage an einem Beispiel zu entwickeln. Dass ein Beispiel immer nur verschleiern soll, dass echte Rechtsberatung gesucht wird, kann man so nicht sagen. Solche Fälle gibt es zweifellos. Sie sind aber bei einer abstrakten Sachverhaltsschilderung nur möglich und liegen nicht unbedingt gleich nahe, schon gar nicht sind sie aus sich selbst heraus bewiesen. Und selbst wir Juristen stellen Fragen manchmal mit einem beispielhaften Sachverhalt und erfundenen Personen, obwohl wir natürlich viel häufiger auch in der Lage sind, die abstrakte Rechtsfrage abstrakt zu formulieren.
Das Problem
ist, wie du und andere hier schreiben
Keine Ahnung, was du damit meinst. Das Regelwerk haben die Betreiber gemacht. Ich als (ehrenamtlicher) Mod setze es nur um und erläutere gern auch die Hintergründe.
Rechtsdienstleistungen zu erbringen, ohne dazu befugt zu sein,
Dies ist unabhängig von der Fragestellung neutral oder in
Ich-Du-Form.
Nach §2 (3) 5. RDG ist eine „an die Allgemeinheit (nicht
allgemein gehaltene!) gerichtete Darstellung und Erörterung
von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien“ keine
Rechtsdienstleistung.
Nicht alles, was § 2 Abs. 3 RDG nicht auflistet, ist Rechtsdienstleistung.
Ehrlich gesagt kann ich deine Empörung nicht nachvollziehen.
Ich ebenso wenig die Spielregeln hier.
Musst du ja auch nicht. Aber halten müsste man sich schon daran.