Farbveränderungen Parkett

Hai,

es geht bei diesem Konstrukt möglicherweise um Kleintierhaltung in einem Gehege auf dem Boden (Parkett):
/t/kaninchen-und-sonnenlicht/6795616

Und da könnte man je nach individueller Ausführung durchaus an die Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Wohnung kommen.
Man geht im Mietrecht davon aus, dass derlei Kleintiere in Käfigen (die ganz klar auch irgendwo stehen) gehalten werden und daher nichts vom Eigentum des Vermieters beschädigen können.

Gruß
M.