Farbveränderungen Parkett

Hallo,

gehören unterschiedliche Farbveränderungen am Parkett durch Teppiche, Möbelstücke o.ä. zu normalen Abwohnerscheinungen, die ein Vermieter hinnehmen muss, oder muss ein Mieter diese beim Auszug ggf. durch Abschleifen beseitigen? Wir nehmen mal an, dass das Parkett im Mietvertrag nicht erwähnt ist.

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

gehören unterschiedliche Farbveränderungen am Parkett durch Teppiche, Möbelstücke o.ä. zu normalen Abwohnerscheinungen, die ein Vermieter hinnehmen muss, oder muss ein Mieter diese beim Auszug ggf. durch Abschleifen beseitigen? Wir nehmen mal an, dass das Parkett im Mietvertrag nicht erwähnt ist.

Ich würde meinen, dass Teppiche und Möbel zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehören. Die Frage ist daher eventuell noch, wodurch genau Farbveränderungen entstehen.

Grüße

Die Frage
ist daher eventuell noch, wodurch genau Farbveränderungen
entstehen.

holz verändert seine eigenschaften je nach beanspruchung und anderen äußeren einflüssen. wenn parkett durch einen teppich oder möbel abgedeckt ist, dann ist es weder licht, noch schmutz ausgesetzt und dementsprechend verändert es sich weniger schnell bzw. gar nicht, im hinblick auf die flächen, die diesen umwelteinflüssen gnadenlos ausgesetzt sind.

m.e. ist das ein ganz normaler prozess, den der mieter nicht verhindern kann.

gruß inder

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Hai,

es geht bei diesem Konstrukt möglicherweise um Kleintierhaltung in einem Gehege auf dem Boden (Parkett):
/t/kaninchen-und-sonnenlicht/6795616

Und da könnte man je nach individueller Ausführung durchaus an die Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Wohnung kommen.
Man geht im Mietrecht davon aus, dass derlei Kleintiere in Käfigen (die ganz klar auch irgendwo stehen) gehalten werden und daher nichts vom Eigentum des Vermieters beschädigen können.

Gruß
M.

Hai,

es geht bei diesem Konstrukt möglicherweise um
Kleintierhaltung in einem Gehege auf dem Boden (Parkett):

ja, oder der mieter hat eine privatdiskothek mit regelmäßigem schlammcatchen ohne unterlage eingerichtet…

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Hallo,

es geht bei diesem Konstrukt möglicherweise um
Kleintierhaltung in einem Gehege auf dem Boden (Parkett):

möglich.

Und da könnte man je nach individueller Ausführung durchaus an
die Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Wohnung
kommen.

Aber nicht durch den Käfig oder die Unterlage. Nur, wenn es ein Schaden durch Urin wäre.
Gruß
loderunner (ianal)

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Du hast Dir aber schon den in meinem Post befindlichen Link angeschaut?

Mahlzeit,

Hallo,

es geht bei diesem Konstrukt möglicherweise um
Kleintierhaltung in einem Gehege auf dem Boden (Parkett):

möglich.

Und da könnte man je nach individueller Ausführung durchaus an
die Grenzen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Wohnung
kommen.

Aber nicht durch den Käfig oder die Unterlage. Nur, wenn es
ein Schaden durch Urin wäre.

Genau, was bedeuten würde das selbst gezimmerte Gehege müsste den gleichen technischen Ansprüchen genügen, wie es ein gekaufter Käfig täte. ausbruch- und auslaufsicher.

Gruß
Maja

Hallo,

Die Frage ist daher eventuell noch, wodurch genau Farbveränderungen entstehen.

holz verändert seine eigenschaften je nach beanspruchung und
anderen äußeren einflüssen.

Das ist mir klar. Da aber nach Farbveränderungen gefragt war, hatte auch ich mich darauf begrenzt. Bei einem Wasserschaden oder massiver physischer Beanspruchung dürften die Farbveränderungen eher sekundär sein.

wenn parkett durch einen teppich oder möbel abgedeckt ist, dann ist es weder licht, noch schmutz ausgesetzt und dementsprechend verändert es sich weniger schnell bzw. gar nicht, im hinblick auf die flächen, die diesen umwelteinflüssen gnadenlos ausgesetzt sind.

O.K. Diese Lichtempfindlichkeit ist mir bei Parkett noch gar nicht so aufgefallen. Da könnte was dran sein.

m.e. ist das ein ganz normaler prozess, den der mieter nicht verhindern kann.

Hier stellt sich ja die Frage, ob er es müsste oder ob es eben der normalen Nutzung entspricht. Ich tendiere auch zu letzterem. Also Veränderungen durch Licht wären wohl hinzunehmen, solche durch Urin, von wem auch immer, oder andere Flüssigkeiten eher nicht.

Grüße

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Hallo,

ja, darum geht es - ich hatte das unter „Möbel o.ä.“ subsumiert, da es mir hier wirklich nur um die Farbunterschiede durch die abgedeckte Fläche geht. Und dachte in meinem jugendlichen Leichtsinn, dass es egal ist, durch welche Art „Möbel“ der Boden abgedeckt ist.

Wenn ich Euch dadurch in die Irre geführt habe, tut es mir leid!

Dass Urinschäden ausgeschlossen werden müssen bzw., wenn sie denn doch aufträten, Sache des Mieters sind, finde ich selbstverständlich. Die Konstruktionsfragen wollte ich nicht hier erörtern, mir ist aber klar, dass da doppelte und dreifache Sorgfalt geboten wäre.

Danke für Deine Aufmerksamkeit!

Jule

Danke!
Danke, das war’s, was ich wissen wollte (und worauf ich hoffte).

Viele Grüße,

Jule

Danke auch Euch beiden! owt
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