FDJ-verboten?

Der Mensch ist ein echtes DDR-Kind und 1989 mit dem letzten Jahrgang
in die FDJ aufgenommen worden. Sein schoenes, blaues FDJ Hemd hat er jetzt wiedergefunden und es passt ihm sogar noch. Um bei einer Demonstration seine Meinung kundzutun, trug er dieses Blauhemd. Es dauerte nicht lange und ein Trupp Polizisten umringte ihn und forderte den Menschen auf, das Blauhemd abzulegen und abzugeben. Der Mensch weigerte sich und so zogen die Polizisten ihm gewaltsam das Blauhemd aus und beschlagnahmten es, gleichzeitig setzte es eine Anzeige wegen Tragens von verfassungsfeindlichen Zeichen. Die Frage lautet, haben sich die Polizisten gritty oder stimmt ihr Verhalten.

Es gibt kein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage, daher können wir auch nicht sagen, ob sich die Beamten gritty haben (die Schilderung legt den Schluss nahe, dass sie jedenfalls in a gritty way agiert haben). Meine StGB-Kommentare sagen ja und stützen sich wohl darauf, dass die FDJ 1951 in der Bundesrepublik verboten wurde.

Soweit ich weiss, erstreckte sich das Verbot nur auf die „West“-FDJ. Diese und die FDJ der DDR waren zwei unterschiedliche Organisationen, trotz gleicher Symbolik.

Ich zitiere hier mal aus der Wikipedia:

_Mit Urteil vom 16. Juli 1954 stellte das Bundesverwaltungsgericht unanfechtbar fest, dass die FDJ in Westdeutschland verboten ist.[11][12] Damit wurde das wegen der Verfassungswidrigkeit der Zielsetzung der FDJ in Westdeutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 129a StGB damaliger Fassung ausgesprochene Verbot rechtskräftig. So fällt seither die öffentliche Verwendung von Abzeichen der FDJ in Westdeutschland als das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter das Verbot des § 86a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB[13] und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Das Verbot besteht auch nach der Deutschen Einheit weiter, bezieht sich aber nach heutiger Auffassung des Innenministeriums ausschließlich auf die damalige eigenständige Organisation FDJ in Westdeutschland. Die Abzeichen der FDJ in Westdeutschland und der FDJ sind jedoch zum Verwechseln ähnlich. Deshalb steht die Verwendung der Abzeichen unabhängig von der Reichweite des Verbotes im Einzelnen nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB unter Strafe. Die öffentliche Verwendung des FDJ-Emblems ist deshalb geeignet, den Anfangsverdacht einer Straftat und damit die Verfolgungsberechtigung und die Verfolgungspflicht der Strafverfolgungsbehörden zu begründen. „Jedoch ist im Fall satirischer oder verfremdender Verwendung (‚Ostalgiepartys‘) eine weite Auslegung von [§ 86a] Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 angezeigt; überdies liegt die Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums nahe.“[13]_

Wenn es eine nicht verbotene Organisation mit einem Hakenkreuz-Symbol gäbe, bekämst du in Deutschland wegen des Hakenkreuzes trotzdem Probleme.

Die FDJ ist nicht verboten, ihre Symbole schon…

Ich habe das mal bei Wiki rauskopiert:

Das Verbot besteht auch nach der Deutschen Einheit weiter, bezieht sich aber nach heutiger Auffassung des Innenministeriums ausschließlich auf die damalige eigenständige Organisation FDJ in Westdeutschland. Die Abzeichen der FDJ in Westdeutschland und der FDJ sind jedoch zum Verwechseln ähnlich. Deshalb steht die Verwendung der Abzeichen unabhängig von der Reichweite des Verbotes im Einzelnen nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB unter Strafe. Die öffentliche Verwendung des FDJ-Emblems ist deshalb geeignet, den Anfangsverdacht einer Straftat und damit die Verfolgungsberechtigung und die Verfolgungspflicht der Strafverfolgungsbehörden zu begründen. „Jedoch ist im Fall satirischer oder verfremdender Verwendung (‚Ostalgiepartys‘) eine weite Auslegung von [§ 86a] Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 angezeigt; überdies liegt die Annahme eines vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtums nahe.“[13]

Also Blauhemd bei der Demo (wie im Eingangsposting) verboten, bei der Party geduldet. Beim Hakenkreuz wäre das wohl nicht so.

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Das hat man ja nun auch selten, dass zwei Leute miteinander diskutieren und ihre Meinung mit dem gleichen Wikipedia-Artikel „belegen“.

Hinter der [13] verbirgt sich einer der StGB-Kommentare, auf die ich mich auch bezogen hatte. Das ist die Meinung eines Professors, und die ist dann auch schon 13 Jahre alt. Das sagt ncihts über die Rechtsprechung.

Zumal der Artikel das bestätigt, was ich gesagt habe. Vielleicht ist ihm nicht klar, dass die üblichen FDJ-Hemden das Symbol der FDJ auf dem Ärmel haben.

Zugegeben, aber sie ist das, was einer offiziellen Meinung noch am ehesten entspricht.

Vielleicht ist ihm nicht klar, dass die üblichen FDJ-Hemden
das Symbol der FDJ auf dem Ärmel haben.

Wie könnte ich das vergessen? Schliesslich habe ich solch ein Hemd hunderte von Malen getragen.
Worauf ich hinaus wollte, war Dein Hakenkreuzvergleich. Während das Blauhemd mit Emblem auf dem Ärmel bei „Ostalgiepartys“ offensichtlich mindestens geduldet wird, läge die Sache bei einem SA-Hemd mit dazugehöriger HK-Armbinde doch gänzlich anders. Ein eventueller Hinweis, man würde doch nur eine „3.Reich-Party“ feiern, würde die Angelegenheit kaum verbessern.

Hallo,

Der Mensch ist ein echtes DDR-Kind und 1989 mit dem letzten Jahrgang in die FDJ aufgenommen worden. Sein schoenes, blaues FDJ Hemd hat er jetzt wiedergefunden und es passt ihm sogar noch. Um bei einer Demonstration seine Meinung kundzutun, trug er dieses Blauhemd.

Inwiefern war dazu dieses Blauhemd notwendig?

Es dauerte nicht lange und ein Trupp Polizisten umringte ihn und forderte den Menschen auf, das Blauhemd abzulegen und abzugeben. Der Mensch weigerte sich und so zogen die Polizisten ihm gewaltsam das Blauhemd aus und beschlagnahmten es, gleichzeitig setzte es eine Anzeige wegen Tragens von verfassungsfeindlichen Zeichen. Die Frage lautet, haben sich die Polizisten gritty oder stimmt ihr Verhalten.

Stelle Dir mal die Situation unter anderen Vorzeichen vor. Also Du in der DDR auf einer Demo, wo Du entsprechend in der Uniform der HJ kostümiert Deine Meinung kundtun willst, die dann nicht der der Partei- und Staatsführung der schönsten und größten DDR aller Zeiten entspricht. Du wirst das, was Dir hier passiert ist, als Kindergeburtstag bezeichnen und froh sein, dass Du nicht mehr unter denen leben musst, deren Symbole Du hier für Deine Meinungsäußerungen benutzt.
Die FDJ hatte da ja als Kampfreserve der SED sicher auch deren Politik vertreten und durchgesetzt. Insofern würde ich das Verhalten als richtig ansehen, da die FDJ damit ganz sicher verfassungsfeindliche Ziele verfolgt hat.

Grüße

Hinter der [13] verbirgt sich einer der StGB-Kommentare, auf
die ich mich auch bezogen hatte. Das ist die Meinung eines
Professors, und die ist dann auch schon 13 Jahre alt. Das sagt
ncihts über die Rechtsprechung.

ziemlich willkürlich Artikel bestimmter User löscht, die auf eine nicht regelkonform gestellte Frage, regelkonform antworten, dann sollte man als Moderator doch wohl wenigstens so schlau sein, dies selbst zu unterlassen!
So schlau isser aber nicht wie man sieht!
ramses90

Von einer „offiziellen Meinung“ könnte man allenfalls dann sprechen, wenn der Bundestag beschlösse, einen Katalog verbotener Symbole in den §86a aufzunehmen und dabei auch das FDJ-Symbol auflistete. Die Meinung von Fischer ist wahrscheinlich „herrschende Meinung“ in der Lehre.

Vom Wortlaut des Gesetzes her ist sie auch durchaus vertretbar, denn alle DDR-Organisationen hatten wohl eine „verfassungsfeindliche“ Ausrichtung.

Ich persönlich halte als Freiheits-Fetischist nicht allzu viel von staatlichen Vorschriften, was man anziehen darf und was nicht. Die heutigen Nazis haben sogar türkische Eltern.

Also Blauhemd bei der Demo (wie im Eingangsposting) verboten,
bei der Party geduldet. Beim Hakenkreuz wäre das wohl nicht
so.

Das kommt wohl in beiden Fällen auf die Partybetreiber an. Das zeigen verfassungsfeindlicher Symbole ist jedenfalls nur in der Öffentlichkeit verboten - ganz egal, wie sie aussehen und worauf sie sich beziehen.

s.