Fehlende Grundbucheintrag Keller

Bei einem Kellerraum ist es völlig gleichgültig, ob :Sondernutzungsrecht oder Zugehörigkeit zu einem Sondereigentum.

Es existiert weder eines, noch anderes …

Bei keiner Wertermittlung die ich je
gesehen oder selbst gemacht habe, hatte der Kellerraum einen
irgendwie wertsteigernden Einfluss.

Es geht in diesem Fall um Wertminderung.

Hier ist das Zitat aus TE:
„Sondernutzungsrechte an Kellerräumen für Wohnungen:
diese werden vom Eigentümer spätestens bei der Übergabe vergeben und durch grundbuchmäßige Erklärung zugeordnet.“
In Grundbuch steht kein Wort über Kellerräume und deren Zuordnung. Aus welchen Grund kann dann Verkäufer der Kellerraum als Teil des Angebotes anbieten? Darf er das überhaupt?
Ich habe interessanten Artikel gefunden, der die Folgen zeigt:
/t/gewohnheitsrecht–4/5324577