Guten Tag,
Wenn einer seit 17 Jahren in einer Wohnung wohnt im 1.Stock eines 3 Familienhauses.
Dazu benutzte er auch einen von 4 Keller.
Vor 7 Jahren hat er diese Wohnung dann von der
Schwiegermutter abgegekauft. Nun wurde die Wohnung unter ihm auch verkauft und der neue Eigentümer behauptete das alle Keller zu seiner
Wohnung gehören! Daraufhin hat er den Notar angerufen und sich eine Teilungserklärung (hat bis dahin noch nie was davon gehört)zuschicken lassen. Und tatsächlich ist es dort so eingetragen!!
Ist es normal das in einem 3 Familienhaus alle 4 Keller zu einer Wohnung gehören?
Er dachte damals dumm und naiv das er die
Wohnung auch so kaufe, wie er diese auch davor die Jahre benutzt hat… Das Haus und auch das
Nachbarhaus (Baugleich)gehören zu einer
Wohn-Eigentümer-Gemeinschaft, vielleicht gibt es da andere Gesetze.
In dem Nachbarhaus z.b. haben alle Parteien ihren eigenen Keller.
Vielen Dank schon mal im voraus
Nein, hier gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Ein „Gewohnheitsrecht“ könnte lediglich der Mieter gegenüber seinem Vermieter herleiten, nicht aber der Nicht-Eigentümer gegenüber dem rechtmässigem Eigentümer.
Was hier mit „Gewohnheitsrecht“ gemeint sein könnte, ist die sogenannte „Ersitzung“. Zur Ersitzung des Eigentums an Immobilien wäre aber die 30-jährige unberechtigte Eintragung als Eigentümer im Grundbuch und ebenso langer Eigenbesitz erforderlich. Beide Varianten sind hier nicht erfüllt.
Hallo,
normalerweise liest man so eine Teilungserklärung, bevor man den Notarvertrag unterschreibnt.
Und tatsächlich ist es dort so
eingetragen!!
Wenn das so ist, dann ist das so.
Ist es normal das in einem 3 Familienhaus alle 4 Keller zu
einer Wohnung gehören?
Ungewöhnlich - aber wenn das Haus so geteilt wurde, spielt es mE keine Rolle, wie das in anderen Häusern gemacht wurde.
Er dachte damals dumm und naiv das er die
Wohnung auch so kaufe, wie er diese auch davor die Jahre
benutzt hat …
Nein, man kauft das, was im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung steht.
Gruß,
Max
Teilungserklärung berichtigen
Guten Tag,
Wenn einer seit 17 Jahren in einer Wohnung wohnt im 1.Stock
eines 3 Familienhauses.
Dazu benutzte er auch einen von 4 Keller.
Vor 7 Jahren hat er diese Wohnung dann von der
Schwiegermutter abgegekauft. Nun wurde die Wohnung unter ihm
auch verkauft und der neue Eigentümer behauptete das alle
Keller zu seiner
Wohnung gehören! Daraufhin hat er den Notar angerufen und sich
eine Teilungserklärung (hat bis dahin noch nie was davon
gehört)zuschicken lassen. Und tatsächlich ist es dort so
eingetragen!!
da hat irgendwer ganz fürchterlich gepennt. Entweder der Bauträger, der die Teilungserklärung in Auftrag gegeben hat oder der Architekt, der die zugehörigen Pläne erstellt hat oder der Notar oder alle drei.
Der Eigentümer aus dem 1. Stock sollte darauf bestehen, daß die Teilungserklärung berichtigt/ergänzt wird. Das kostet einen Haufen Geld, weil evtl. auch alle betroffenen Kaufverträge ergänzt werden müssen, aber ohne Berichtigung ist der Keller weg.
Ist es normal das in einem 3 Familienhaus alle 4 Keller zu
einer Wohnung gehören?
Das ist ganz und gar nicht normal und verstößt eventuell sogar gegen die Bauordnung des betreffenden Bundeslandes.
Ein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht wäre der richtige Ansprechpartner.
Gruß Gudrun