Fehlerhafte Elektroinstallation , Brandschaden

Hallo zusammen.

Bei folgender Geschichte , stellt sich im Anschluss die Frage , wie der Hausbesitzer am sinnvollsten vorgehen soll .

Rechtanwalt beauftragen ?
oder ist das noch innerhalb der Baugewährleistung ?

Aber zur Sache :

im Winter 2007/08 wird ein Haus Baujahr 1962 renoviert
unter anderem wird ein Elektriker beauftragt die Kabel auszutauschen , da fast überall nur 2 adriges Kabel ohne Schutzleiter liegt , neuen Sicherungskasten zu setzen usw , also im grossen ganzen ein Rundumschlag der Elektroinstallation auf den neusten Stand

vor rund 14 Tagen tritt der erste Fehler in der Elektroinstallation auf .
Der Elektriker hat genau über das Waschbecken im Bad ein Verteilerdöschen gesetzt , was völlig verboten ist , und dort anstelle von Betriebssicheren Wako Klemmen , Dolli Klemmen verwendet die seit mitte der 80 Jahre in der Hausinstallation nicht mehr zugelassen sind .
In Klartext , Korrision der Kontakte , FI fliegt raus beim einschalten des Lichtes .

Ein Elektriker hat dann im Bad nur die Dolli Klemmen ersetzt , damit es wieder funktioniert , wies aber darauf hin , das es so nicht zulässig sei.

gestern passierte das nächste Problem
Der Hausbesitzer lud ein paar Feunde in seinen Partykeller ein um Fussball zu sehen.
er stelle mitten drin fest , das gelegentlich das Licht anfing zu flackern , der TV ab und an flackerte , die Stereoanlage zeitweise aussetzte und es roch als wäre irgendwas verbrannt , aber niemand konnte sich das erklären.
Plötzlich ging die ganze Elektrik aus , es stank fürchterlich verbrannt , alle Leute raus und kurz danach ging auch der Rauchmelder an
Der Hausbesitzer drückte dann geistesgegenwärtig die Sicherung des Partyraums raus und lies am nächsten Tag einen Elektriker kommen.

Der stellte Fest : Brand in der Verteilerdose an der Wand :
Ursache : Lüsterklemmen und Doliklemmen die hier nicht verwendet werden dürfen.
Der Schaden durch den Rauch und kleinen Verteilerbrandes geht auf ungefähr 2000,- Euro zusätzlich der Tapezier und verputzarbeiten um neue Kabel zu ziehen

Der Elektriker schaute dann Stichprobenartig mal in andere Verteilerdosen rein , überall das selbe , Lüsterklemmen und Dolliklemmen und ein FI im Sicherungskasten gibt es nur für das Bad.

Der Elektriker meinte : Normalerweise müsse er jetzt alle Hauptsicherungen raus machen , Die Verdrahtung wäre eine tickende Zeitbombe

Der Elektriker überschlug die anstehenden Arbeiten mit ca 4000 - 5000 Euro , dazu zuzüglich noch Renovierungsarbeiten von Malern und Tapezieren

Der Elektriker der im Jahre 2007/08 gearbeitet hat , hat eine arbeit abgeliefert die ungefähr dem technichen Stand der frühen 80 Jahre entspricht , zum teil verboten und zum Teil im wahrsten sinne des Wortes Brandgefährlich ist .

Ist der Elektriker der das im Jahre 2007 gemacht hat zu beauftragen , das jetzt nach rund 4 Jahren auf den Stand der Zulässigkeit zu bringen ?
Kann eine neue Rechnung eines anderen Elektrikers dem Elektriker aus dem Jahre 2007 in Regress gestellt werden ?

gruss

Toni

Hallo,

solch eine Geschichte wünscht man noch nicht einmal seinem schlimmsten Feind.

Ich sehe hier Probleme auf den Hausbesitzer zukommen.

  1. Es könnte sein, dass es diesen Elektriker überhaupt nicht mehr gibt.

  2. Gehe ich davon aus, dass auch die Betriebshaftpflichtversicherung des Elektrikers keine Zahlung leistet.

Der Hausbesitzer sollte auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Geschichte beauftragen. Vielleicht hat er ja eine Rechtsschutzversicherung mit Immobilien-RS.

Gruß Merger

Selbstverständlich sind Lüsterklemmen noch zulässig.

Selbstverständlich sind Lüsterklemmen noch zulässig.

Hi

Zum Anschluss einer Lampe wahrscheinlich schon , aber nicht in einer Unterputzverteilerdose wo auf jeder seite 2 bis 4 Kabel reingezwirbelt sind .

Selbiges Beispiel wie hier , allerdings nicht mit Wako’s sindern mit Lüsterklemmen ist verboten und hatte in dem Falle zu dem Verteilerbrand geführt

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/1c/V…

gruss

Toni

Du darfst nur keine verzinnten Adern aufklemmen.

Man fragt sich wirklich, wie du all eine Prüfungen geschafft hast, von einem angeblichen Elektroprofi hab ich selten so ein Blödsinn gelesen.

Der Elektriker hat genau über das Waschbecken im Bad ein
Verteilerdöschen gesetzt , was völlig verboten ist , und dort
anstelle von Betriebssicheren Wako Klemmen , Dolli Klemmen
verwendet die seit mitte der 80 Jahre in der Hausinstallation
nicht mehr zugelassen sind .

DoLüs sind seit jeher und auch aktuell immer noch erlaubt und absolut betriebssicher und fachgerecht.

Nur Lüsterklemmen sind nicht VDE-konform, da dort nicht Leiter an Leiter liegt, sondern der Kontakt über den Mittelkörper erfolgt, sind sie nur bis 6A einzusetzen, und damit in der Hausinstallation nicht zulässig. Das waren sie übrigens noch nie, auch vor den 80igern nicht.

DW.

hi Toni

wie kommst du darauf, daß Schraubklemmen in Abzweigdosen verboten sind?
und Abzweigdosen über dem Waschbecken?

lies dir bitte das mal durch, ich war ebenfalls der Meinung mit den Schraubklemmen, wurde aber von xstrom eines besseren belehrt und fand in den VDE-Vorschriften leider kein Verbot derselben. Sie sind offensichtlich nicht explizit verboten also erlaubt
/t/wohnungsverkabelung-ok/6839191/9

Für die Abzweig(Verteiler-)dose über dem Waschbecken gäbe es zwar mehrere normative Aus-Kriterien, aber keine davon wegen einem Waschbecken! Das allein ist also keine Begründung für einen Mangel

Ebenso die angebliche Korrosion, das ist Unsinn. Die Schraubklemmen waren schlicht locker oder lose. Deshalb nimmt sie auch kein seriöser Elektrofachbetrieb seit den 80er-Jahren mehr her

Da hat der neue Elektriker absolut Recht, die Installation ist eine tickende Zeitbombe - allein es gibt (leider!) kein Verbot gegen Schraubklemmen.
Die Mangelbegründung ist völlig anders gelagert.
Die Schraubklemmen sind zum (vermutlich grossen) Teil locker bis lose und neigen deshalb zum Abfackeln.
Der Mangel , die Gefahr liegt darin, daß die Anschlüsse nicht richtig angezogen sind

Meine (Handwerker-)Erfahrung sagt mir, daß dem errichtenden Betrieb keine Möglichkeit auf eigene Nachbesserung eingeräumt werden muss, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt.
Der liegt allerdings hier vor.
Der errichtende Betrieb hat hier deutlich unseriös installiert, Lebens- und Brandgefahr verursacht durch unsachgemässen Einsatz von Anschlussklemmen

Der Betroffene sollte dringend

  1. die Installation unverzögert prüfen und instandsetzen lassen - im eigenen Interesse

  2. einen Gutachter und einen Anwalt heranziehen

Nur weil ich kein Verbot für Schraubklemmen gefunden habe, muss das nicht auch heissen, daß sie nicht doch verboten sind

Gruss Schorsch, Elektriker

hallo merger

ich weiss nicht ob es stimmt oder nur eine Zeitungsente ist, aber ich habe gehört, daß jeder Hausbesitzer eine Brandschutzversicherung haben muss

Stimmt das?

S.

Hallo Georg,

ich weiss nicht ob es stimmt oder nur eine Zeitungsente ist,
aber ich habe gehört, daß jeder Hausbesitzer eine
Brandschutzversicherung haben muss

was verstehst Du unter Brandschutzversicherung ?

Jeder Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung incl. Absicherung von Feuer haben.
Vor 1994 war dies in einigen Bundesländern auch Pflicht.

Wenn eine Wohngebäudeversicherung vorliegt, kann man diesen Schaden dem Versicherer melden. Maßgebend sind dann auch noch die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Nur nach der Schilderung wird wohl der größte Schaden die Erneuerung der kompletten Elektroleitungen darstellen und dies wird über die Wohngeb.Vers. nicht gezahlt.

Viele Grüße!
Merger

danke schonmal

Jeder Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung incl.
Absicherung von Feuer haben.

muss also keineswegs eine haben???

Vor 1994 war dies in einigen Bundesländern auch Pflicht.

meine Firmenhaftpflicht (Elektroinstall.) läuft auf etwa 2 Mio
Meine Frage an den Vertreter war, wie man mit 2 Mio einen Großbrand bezahlen kann und wer den übersteigenden Schaden bezahlen muss.
Antwort des Vertreters: Brandschaden müsse von mir nicht versichert werden, da jeder Hausbesitzer eine Feuerversicherung haben müsste.

Nur nach der Schilderung wird wohl der größte Schaden die
Erneuerung der kompletten Elektroleitungen darstellen und dies
wird über die Wohngeb.Vers. nicht gezahlt.

nö, voraussichtlich nur die Klemmen in den Anschlussdosen.
Da der andere Elektriker die Instandsetzung allerdings so hoch ansetzte, könnte man durchaus vermuten, daß der Pfuscher errichtende Betrieb die Drahtenden so kurz abgeschnitten hat, daß man in der Tat neu verkabeln muss. Das wär dann wirklich der Alptraum für den Besitzer

Meine Frage bezog sich übrigens auf die 2000Euro Brandfolgeschaden, den der Frager erwähnte. Den sollte doch hoffentlich die Feuerversicherung übernehmen, oder?

schönes WE, Schorsch

Zur Abwechslung auch mal was zur Rechtslage
Hallo,

im Winter 2007/08 wird ein Haus Baujahr 1962 renoviert
unter anderem wird ein Elektriker beauftragt die Kabel
auszutauschen
[…]
Brand in der Verteilerdose an der Wand :
Ursache : Lüsterklemmen und Doliklemmen die hier nicht
verwendet werden dürfen.
[…]
Ist der Elektriker der das im Jahre 2007 gemacht hat zu
beauftragen , das jetzt nach rund 4 Jahren auf den Stand der
Zulässigkeit zu bringen ?
Kann eine neue Rechnung eines anderen Elektrikers dem
Elektriker aus dem Jahre 2007 in Regress gestellt werden ?

Hier zur Abwechslung mal was zur Rechtslage, denn danach wurde hier ja gefragt.

Ich unterstelle mal, dass die Aussage, dass Material verwendet wurde, welches nicht zugelassen war, richtig ist (Die Diskussion ob das so zutrifft oder nicht gehört ganz sicher nicht in dieses Brett).

Dann wäre ein Blick auf § 633 BGB angeraten (http://dejure.org/gesetze/BGB/633.html). Ich entnehme der Schilderung, dass nicht explizit vereinbart wurde, welches bzw. dass ungeeignetes Material verwendet werden soll. Somit wäre das Werk nach Abs. 2 mangelhaft und es würden Ansprüche aus § 634 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html) bestehen, denn die Verjährungsfrist beträgt laut §634a bei Bauwerken, und ein solches liegt nach einschlägiger Rechtsprechung hier vor, 5 Jahre.

Gruß

S.J.

Hi

Schlechte Laune oder wie ?

A , handelt es sich bei dem beschriebenen Haus um das Haus meines Bruders und …

B , habe ich letztens nur den Verteiler im Bad instandgesetzt .

Bei dieser Sache rief mich mein Bruder morgens um 7 Uhr an , aber ich konnte erst gegen 11.30 bei ihm sein .
da er es eiligst und schnellstens gemacht haben wollte , beauftragte er eine Firma aus dem Nachbarort , die dann kurzfristig kam.

Als ich dann gegen 11.30 kam , waren mein Bruder und der Elektromeister gerade bei der Endbesprechnung .
Das was in dieser Besprechung festgehalten wurde , habe ich hier weiter gegeben.

Es erschien mir als Korrekt zumal ich nur Alarmanlagentechniker mit ein paar zusätzlichen Bescheinigungen , ehemaliger belgischer Fernsehtechniker - Meister bin .

d.h. die Aussagen die hier gemacht wurden über zulassungen von Doli Klemmen usw usw , stammen nicht von mir , sondern von einem Elektromeister , es ist also mühsig mir zu erzählen wer was wo schon gemacht hat.
Ich mache so installationen überhaupt nicht , sondern führe höchstens beruflich kleine änderungen aus .

Fakt ist jedoch , das die Brandursache Lüsterklemmen und Doli Klemmen waren .

gruss

Toni