Hallo zusammen.
Bei folgender Geschichte , stellt sich im Anschluss die Frage , wie der Hausbesitzer am sinnvollsten vorgehen soll .
Rechtanwalt beauftragen ?
oder ist das noch innerhalb der Baugewährleistung ?
Aber zur Sache :
im Winter 2007/08 wird ein Haus Baujahr 1962 renoviert
unter anderem wird ein Elektriker beauftragt die Kabel auszutauschen , da fast überall nur 2 adriges Kabel ohne Schutzleiter liegt , neuen Sicherungskasten zu setzen usw , also im grossen ganzen ein Rundumschlag der Elektroinstallation auf den neusten Stand
vor rund 14 Tagen tritt der erste Fehler in der Elektroinstallation auf .
Der Elektriker hat genau über das Waschbecken im Bad ein Verteilerdöschen gesetzt , was völlig verboten ist , und dort anstelle von Betriebssicheren Wako Klemmen , Dolli Klemmen verwendet die seit mitte der 80 Jahre in der Hausinstallation nicht mehr zugelassen sind .
In Klartext , Korrision der Kontakte , FI fliegt raus beim einschalten des Lichtes .
Ein Elektriker hat dann im Bad nur die Dolli Klemmen ersetzt , damit es wieder funktioniert , wies aber darauf hin , das es so nicht zulässig sei.
gestern passierte das nächste Problem
Der Hausbesitzer lud ein paar Feunde in seinen Partykeller ein um Fussball zu sehen.
er stelle mitten drin fest , das gelegentlich das Licht anfing zu flackern , der TV ab und an flackerte , die Stereoanlage zeitweise aussetzte und es roch als wäre irgendwas verbrannt , aber niemand konnte sich das erklären.
Plötzlich ging die ganze Elektrik aus , es stank fürchterlich verbrannt , alle Leute raus und kurz danach ging auch der Rauchmelder an
Der Hausbesitzer drückte dann geistesgegenwärtig die Sicherung des Partyraums raus und lies am nächsten Tag einen Elektriker kommen.
Der stellte Fest : Brand in der Verteilerdose an der Wand :
Ursache : Lüsterklemmen und Doliklemmen die hier nicht verwendet werden dürfen.
Der Schaden durch den Rauch und kleinen Verteilerbrandes geht auf ungefähr 2000,- Euro zusätzlich der Tapezier und verputzarbeiten um neue Kabel zu ziehen
Der Elektriker schaute dann Stichprobenartig mal in andere Verteilerdosen rein , überall das selbe , Lüsterklemmen und Dolliklemmen und ein FI im Sicherungskasten gibt es nur für das Bad.
Der Elektriker meinte : Normalerweise müsse er jetzt alle Hauptsicherungen raus machen , Die Verdrahtung wäre eine tickende Zeitbombe
Der Elektriker überschlug die anstehenden Arbeiten mit ca 4000 - 5000 Euro , dazu zuzüglich noch Renovierungsarbeiten von Malern und Tapezieren
Der Elektriker der im Jahre 2007/08 gearbeitet hat , hat eine arbeit abgeliefert die ungefähr dem technichen Stand der frühen 80 Jahre entspricht , zum teil verboten und zum Teil im wahrsten sinne des Wortes Brandgefährlich ist .
Ist der Elektriker der das im Jahre 2007 gemacht hat zu beauftragen , das jetzt nach rund 4 Jahren auf den Stand der Zulässigkeit zu bringen ?
Kann eine neue Rechnung eines anderen Elektrikers dem Elektriker aus dem Jahre 2007 in Regress gestellt werden ?
gruss
Toni