Fenster auf Sonderwunsch sind Gemeinschaftseigentu

Das Haus wurde 1990 gebaut. In den Dachgeschosswohnungen sind, auf Wunsch der damaligen Eigentümer, zusätzliche Fenster eingebaut worden. Diese Fenster wurden in der Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen mit der Verpflichtung die Pflege und ggf. Instandsetzung selbst zu tragen. Nun - 2011 - sind die Fenster erneuerungsbedürftigt. Muss nun die Eigentümergemeinschaft für die Instandsetzung oder ggf. den Austausch aufkommen?

hallo glux,

dies ist eine rechtliche frage, die ich nicht beantworten kann, sorry

Hier geht es um eine juristische Frage.
Insofern haben Sie mich fälschlicherweise als Fachmann befragt. Ich bin Fachmann für Fenster und mehr aus Holz und Glas.

Trotzdem viel Erfolg!

Hallo GLux!

Die genauen Umstände, die es bei einer juristischen Beurteilung einer solchen Situation zu beachten gilt, sind immer sehr umfangreich. Ein paar Stichworte in Deiner Frage reichen bei Weitem nicht aus, um hierzu eine sachlich fundierte Meinung zu fassen.
Auch ohne hier Floskeln zu schreiben, dass man keine verbindlichen juristischen Beratungen durchführen darf und will, muss ich Dich an einen Rechtsanwalt verweisen, der sich intensiv mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Möglicherweise wird das teurer, als die Mehrkosten der Sanierungsarbeiten an den Sonderfenstern im Vergleich zum „Normalzustand“, doch dann gibt es wenigstens Gewissheit - bis zur nächsten ungewöhnlichen Situation…

Du schreibst „auf Wunsch der damaligen Eigentümer“. Wenn die Eigentümer gewechselt haben, wurde dabei auch der Sonderstatus der Fensterelemente mit den neuen Eigentümern vertraglich geregelt? Wenn nicht, dann kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die neuen Eigentümer die Sonderpflichten der alten Eigentümer nicht übernehmen müssen, weil diese außergewöhnliche Situation ihnen nicht bekannt sein muss.
Aber wie schon gesagt: Viele Faktoren spielen hier eine Rolle!

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin.

Hallo,
meiner Meinung nach sind die Fenster durch den Extraeintrag in die Teilungserklärung nur und ausschließlich das Problem des Eigentümers der Wohnung.
Wird aber normalerweise generell so gehandhabt.
D.h. wenn irgendwo eine Wohnblock neue Fenster bekommt, muss der jeweilige Eigentümer die Kosten tragen. Die Eigentümergemeinschaft beschließt nur gemeinsame Pflegemaßnahmen wie z.B. Streichen der Fassade, Streichen der Fenster oder auch Erneuerung der Heizung im Haus. Die Eigentümergemeinschaft kann auch die Fensteraustausch beschließen und ggf. ein Angebot für bspw. alle Fenster einholen und koordinieren, aber die Kosten werden dann je nach Stückstahl auf die Eigentümer umgelegt. (Außer ggf. z.B. Treppenhausfenster, hier werden die Kosten auf alle Eigentümer umgelegt.
Vielleicht müßtest Du hier einen Vertragsrechtler mal fragen.

mfg thomas

Das kann ich nicht beantworten. Hat ja eher was mit Eigentumsrecht zu tun - Rechtsanwälte fragen.