Hallo Melissa Decker!
Der Vermieter muss lediglich den Mietgegenstand in einem vertragsgerechten Zustand halten. Das bedeutet, dass die Dichtigkeit der Fenster auf dem Zustand zu halten ist, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gegeben war, wobei eine Verschlechterung durch eine normale Abnutzung durchaus in Kauf zu nehmen ist.
Als Fachhändler gehen bei mir aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der nun beginnenden Heizperiode täglich mehrere ganz ähnlicher Anfragen ein. Es wäre für mich wirtschaftlich sehr vorteilhaft, wenn ich mich auf die Seite der Mieter stellen könnte, um denen bei dieser Art Problemen zu helfen. Leider ist dies aber nicht Fall.
Anders würde es sich verhalten, wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht (-> LandesBauO) nicht nachkommen würde, so dass die Funktion der Fenster u.a. auch ein Sicherheitsrisiko darstellen würden. Solange die Grundfunktion von Fenstern (Öffnen/Schließen zum Lüften) erhalten bleibt und sich durch die Fenster im Verhältnis zum Mietbeginn keine erhebliche Verschlechertung der Mietsache ergibt, sehe ich - auch aus beruflicher Praxis - keinen Grund für eine gerechtfertigte Beanstandung, die zum Erfolg führt.
Allerdings beziehe ich mich lediglich auf meine beruflichen Erfahrungen, meine persönliche Meinung und auf die Informationen aus Deiner Anfrage. Um juristisch umfassende Beratung zu bekommen, die auch hier noch nicht berücksichtigte Details einbeziehen kann, ist professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts erforderlich. Alternativ natürlich auch die Hinzuziehung eines Gutachters.
Im Übrigen wird die Undichtigkeit von Fensterdichtungen als Urssache für hohe Heizkosten total überschätzt. Berechnet man den durch die Dichtung erfolgten Luftaustausch und setzt die dadurch verlorene Wärme in ein Verhältnis zu anderen Wärmeverlusten, beispielsweise zur Abkühlung der Raumluft durch die Glasscheibe, dann ist der Wärmeverlust durch schlechte Dichtungen kaum der Rede wert. Es ist nämlich eine logische Schlussfolgerung, dass Fenster deren Dichtungen (wenn sie überhaupt welche haben) durch Alterung undicht geworden sind, extrem schlechte Wärmedämmwerte der alten Verglasung aufweisen.
Bei den meisten Fenstern mit Isolierverglasung haben übrigens die Beschläge an den Verriegelungszapfen oder dem Gegenstück (Schließblech) die Möglichkeit, den Anpressdruck einzustellen. Dies dient dazu, um durch Erhöhung des Anpressdruckes auf den Verschleiß der Dichtungen zu reagieren. Wurden denn schon alle Möglichkeiten ausgenutzt, um die Fenster dicht zu bekommen?
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin