Fenster undicht - Rechte als Mieter

Guten Tag!

Durch die Ritzen unserer Fenster zieht es meines Erachtens ganz ordentlich, was die Heizkosten sicher erhöht. Neulich war der Hausmeister da und sagt, das sei im Bereich des Normalen, da können sie im Moment nix machen. Welche Rechte habe ich da als Mieter? Gibt es irgendwelche Grenzwerte und wie kann ich die ermitteln?

Danke für hilfreiche Hinweise!

Hallo,
tut mir leid, aber in diesem Gebiet kenne ich mich nicht aus.
Ich persönlich würde dann wohl Dichtungsmasse, z.B .Silikon, besorgen und die undichten Stellen bearbeiten.
LG

Sie können den Vermieter auffordern, die Fenster dicht zu machen. Weigert der sich mit dem Hinweis, den sich der Hausmeister zu eigen gemacht hat, dann können Sie auf Ihre Kostgen ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben und den Mieter unter Hinweis auf das Ergebnis dieses Gutachtens zum Handeln, mit Fristsetzung und dem Hinweis, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist die Miete angemessen kürzen werden, veranlassen. Sie können aber auch einfach die Fesnter mit Tesa-Moll versuchen dicht zu machen, wenn Sie so mehr der Tesa-Moll-Typ sein sollten.

Hallo Melissa Decker!

Der Vermieter muss lediglich den Mietgegenstand in einem vertragsgerechten Zustand halten. Das bedeutet, dass die Dichtigkeit der Fenster auf dem Zustand zu halten ist, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gegeben war, wobei eine Verschlechterung durch eine normale Abnutzung durchaus in Kauf zu nehmen ist.

Als Fachhändler gehen bei mir aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der nun beginnenden Heizperiode täglich mehrere ganz ähnlicher Anfragen ein. Es wäre für mich wirtschaftlich sehr vorteilhaft, wenn ich mich auf die Seite der Mieter stellen könnte, um denen bei dieser Art Problemen zu helfen. Leider ist dies aber nicht Fall.
Anders würde es sich verhalten, wenn der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht (-> LandesBauO) nicht nachkommen würde, so dass die Funktion der Fenster u.a. auch ein Sicherheitsrisiko darstellen würden. Solange die Grundfunktion von Fenstern (Öffnen/Schließen zum Lüften) erhalten bleibt und sich durch die Fenster im Verhältnis zum Mietbeginn keine erhebliche Verschlechertung der Mietsache ergibt, sehe ich - auch aus beruflicher Praxis - keinen Grund für eine gerechtfertigte Beanstandung, die zum Erfolg führt.

Allerdings beziehe ich mich lediglich auf meine beruflichen Erfahrungen, meine persönliche Meinung und auf die Informationen aus Deiner Anfrage. Um juristisch umfassende Beratung zu bekommen, die auch hier noch nicht berücksichtigte Details einbeziehen kann, ist professionelle Hilfe eines Rechtsanwalts erforderlich. Alternativ natürlich auch die Hinzuziehung eines Gutachters.

Im Übrigen wird die Undichtigkeit von Fensterdichtungen als Urssache für hohe Heizkosten total überschätzt. Berechnet man den durch die Dichtung erfolgten Luftaustausch und setzt die dadurch verlorene Wärme in ein Verhältnis zu anderen Wärmeverlusten, beispielsweise zur Abkühlung der Raumluft durch die Glasscheibe, dann ist der Wärmeverlust durch schlechte Dichtungen kaum der Rede wert. Es ist nämlich eine logische Schlussfolgerung, dass Fenster deren Dichtungen (wenn sie überhaupt welche haben) durch Alterung undicht geworden sind, extrem schlechte Wärmedämmwerte der alten Verglasung aufweisen.
Bei den meisten Fenstern mit Isolierverglasung haben übrigens die Beschläge an den Verriegelungszapfen oder dem Gegenstück (Schließblech) die Möglichkeit, den Anpressdruck einzustellen. Dies dient dazu, um durch Erhöhung des Anpressdruckes auf den Verschleiß der Dichtungen zu reagieren. Wurden denn schon alle Möglichkeiten ausgenutzt, um die Fenster dicht zu bekommen?

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen, aber ich fürchte, wenn der Hausmeister nichts dagegen unternehmen will, hast du schlechte Chancen.

Ggf. würde ich versuchen, selbst Abhilfe zu schaffen, z. B. neue Dichtungsgummis kaufen, zusammengerollte Decken davor legen etc.

Hallo,

ja es gibt Grenzwerte…
Der Grenzwert ist NULL!
Die Außenhaut eines Wohngebäudes - inklusive ihrer Bauelemente - hat winddicht zu sein. Geregelt in den einschlägigen Normen DIN und RAL- Richtlinien (seit 1918 gültig, seit 2005 sogar Bestandteil der DIN) und in der EnEV.

MfG
Feßer

Hallo Melissa,
verzeih, dass ich erst heute antworte, ich hatte zwei äußerst wichtige Arzttermine. Deshalb werde ich für einige Zeit „Urlaub“ anmelden, dir will ich aber noch antworten.

Der Hausmeister irrt, wenn er glaubt, Undichtigkeit bei Fenstern müsse man hinnehmen. Fenster müssen dicht sein. Leider gibt es dazu keine Messregeln. Wie auch, wenn Fenster dicht sein müssen. Du hast aber mehrere Möglichkeiten, deine Fenster zu prüfen.
Das ist der Test mit der Kerze, flackert die Flamme, steht sie schräg oder wird sie sogar ausgeblasen.
Dann der Test mit einem Blatt Papier. Öffne das Fenster, lege ein Blatt Papier dazwischen, Wenn das Blatt Papier sich leicht herausziehen lässt, ist es an dieser Stelle undicht. Dann kannst du dir für etwa 20 Euro ein Wärmemessgerät kaufen. Die Modelle arbeiten mit Laserfühler. An die verschiedenen Seiten des Fensters gehalten, zeigen sie die Oberflächentemperatur amFenster an.
Als weitere Möglichkeit kannst du einen Fensterfachmann fragen. Er wird dir (vielleicht gegen Rechnung) den Zustand der Fenster bestätigen. Wenn du dadurch beweisen kannst, dass die Fenster undicht sind, kannst du vom Vermieter das Geld, was du ausgeben musstest, vom Vermieter zurückfordern oder von der Miete einbehalten. Außerdem berechtigen undichte Fenster zur Mietkürzung (Anwalt fragen, von Land zu Land sind die Prozent der Mietkürzung anders.

Da es aber so aussieht, als könnte darüber Streit entstehen, gehe mit den Ergebnissen zum Anwalt. Ein Schreiben eines Rechtsanwaltes wirkt oft Wunder.

Ich drück dir die Daumen
Ingrid = Zwillingsjungfrau