Fenster undicht und schimmel, mietrecht

Hey Leute. Seit nun schon einigen Monaten schliest in meiner Wohnung ein Fenster nicht. Ich wohne in einer kleinen Dachgeschosswochnung und hab deswegen fast nur schrägen und schräge Holzfenster und zwei kleine Normale fenster im Wohnraum. Von denen kann eben wie gesagt eins nicht mehr geöfnet werden kann, was mir egal währe wenn es nicht oben lose ist. So schlägt es bei Wind so auf (kipp) dass die Hand durchpasst.
Da der Vermieter im Dezember nicht erreichbar war hat er erst nächste woche verspro hen jemanden vorbei zu schicken.

Zum überfluss hab ich eben noch gemerkt dass die anderen Holz fenster mit schimmel befallen sind.

Welches recht hab ich hier als Mieter?
Darf ich die Miete mindern da ich nur noch unter der decke sitzen kann und die Heizung immer auf 5 steht um bei diesem wetter sich im wohnraum aufhalten zu können?

Grüß Gott aus München. Nun ob dies hilft, wenn Sie die Miete kürzen?
Aber Sie haben auch ein Recht, wenn Sie mieten, dass die Fenster schließen.
Ich würde trotzdem mit dem Eigentümer reden.
Den Schimmel beseitigen Sie, wenn Sie etwas sehen sofort.

z.B. mit Jati-Schimmelentferner

Hallo,

du hat eineige Rechte als Mieter. Ich rate dir jedoch davon ab, die Miete voreilig zu mindern, da dies sich sehr nachteiliug für dich auswirken kann.
ich schlage vor, dass du dich mit deinem vermieter über die probleme verständigst. er hat ja eh versprochen, einen zu schicken, der das repariert! erstmal daruf waretn und wenn in 10 Tagen nichts passiert ist, nachfragen und eine Frist (mit Datum setzen).

in den meisten fällen sollten dann alle probleme geklärt sein.

Wichtig: du hast auch pflichten als mieter. beispiesweise Kleinraparaturen durchzuführen. überprüfe erstmal deinen mietvertrag diesbezüglich, bovor du über mietminderung nachdenkst. ein fenster so einzustellen, dass es wieder schließt, sollte meineserachtens darunter fallen.

was den schimmel angeht, kann ich dir sagen, dass das am selben problem liegt (fenster schliesst nicht). dadurch entweicht warme luft nach aussen und der bereich (der jetzt schimmelt) kühlt stärker aus, hier kondensiert feuchtigkeit aus der raumluft aus (feuchtigkeit) und ablagerungen auf Holz/PVC fangen an zu schimmeln.

Lösung: nimm 75%igen Methylalkohol (apotheke) und wische es mit einem sauberen lappen mehrfach ab.

FERTIG :smile:!

Thomas Hammer
Sachverständiger für Schimmelschäden

Hallo und Danke für die Frage!
Dazu kann ich leider nichts sagen, weil es zu wenig Infos sind und man das vor Ort oder durch Fotos anschauen müsste.
Bitte wende dich an einen örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt.
Viel Erfolg

Hallo,
hier geht es um das Mietrecht da bin ich der falsche Ansprechpartner

Hallo,
die Frage von ihnen kann ich leider nicht beantworten .Das ist Mietrecht und das müssen sie mit einem Rechtsanwalt klären.

Grüße window man

Hallo,
wenn der Vermieter jetzt erst von dem Mangel erfahren hat und sich um die Angelegenheit kümmert, dürfte da nichts mit Mietminderung zu machen sein. Ein bisschen Eigeninitiative wäre angesagt, um zum Beispiel mit einer Latte, die quer in der Fensterleibung eingepannt wird, ein Aufschlagen des Fensters verhindert, bis es repariert wird.
Schimmelfreie Grüße
JM

Hallo,

zum Thema Mietminderung kann ich Dir leider nichts sagen; Ich weiß nur das der Vermieter schon etwas Zeit hat „theoretisch“ um den Schaden reparieren zu lassen, bzw. im zweifelsfalle kann der Mieter auch aufgrund einer Notsituation selbst jemanden beauftragen. (hier müßte auch der Vermieter im Vorfeld befragt werden).
Hier wirst Du immer auf einen Spezialisten vor Ort warten müssen, da ich auf die Ferne keine Schadensdiagnose stellen kann. Ich gehe davon aus, dass das Element bandseits etwas höher gestellt werden muss, sodass der obere Beschlag wieder beim Schließen einrastet und nicht mehr locker ist.(soweit nicht der Beschlag selber beschädigt ist);
Und wie gesagt zu der anderen Sache (Mietminderung) kann ich mich mangels Wissen nicht äußern.
Halte durch bis der Handwerker kommt, nächste Woche ist ja schon bald.
mfg Thomas

Moin,
selbsverständlich hast Du Rechte, aber du mußt die Spielregeln einhalten.
Du mußt 2 X innerhalb 6 Wochen den Vermieter auffordern die Mängel zu beseitigen. Jedesmal mußt Du eine Frist setzen bei 1. mal 4 Wochen, beim 2. mal 2 Wochen. Mängel genau beschreiben und aufforderung zur Mängelbeseitigung beim 2. mal Ankündigung die Miete (inkl. Nebenkosten um 20 % zu kürzen) ist Gefahr im Verzug - Regenwasser dring ein - ankündigen selber einen Handwerker zu bestellen und von der Miete abzuziehen. Alle Schriftlich per Einschreiben Rückschein.

Gruß connection

Liebe Ratsuchende,
die Miete mindern können Sie nur, wenn Sie vorher dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und bei Nichteinhaltung der Frist mit Mietminderung drohen. Anrufversuche reichen da leider nicht aus.
Viel Glück!

Hier sollte man den Anwalt fragen.

Hallo Katutti!

Ich denke schon, dass bei Nachlässigkeit dieser Art eine Mietminderung rechtens wäre, vorausgesetz, dass man rechtzeitige und langfristige Meldungen der Schäden nachweisen kann. Aber jetzt kann man sowieso nicht mehr kürzen, denn der Vermieter hat schließlich reagiert und im Rahmen einer angemessenen Frist ist es durchaus, wenn binnen 1-2 Wochen jemand kommt, um sich die Mängel anzusehen. Erst nach einer solchen Besichtigung kann der Vermieter neue Schritte veranlassen und auf die Termine der Handwerker hat er nicht unbedingt Einfluss.

Was ich nicht verstehe ist, dass es schon seit einigen Monaten Probleme mit dem Fenster gibt, aber dem Vermieter zur Last gelegt wird, dass er im Dezember nicht erreichbar war. Was ist denn in den anderen Monaten passiert? Und wieso kann man „eben noch“ bemerken, dass die anderen Fenster schimmelig sind? Werden die Fenster denn nicht benutzt (geputz oder gepflegt), dass man Feuchtigkeitsprobleme schon rechtzeitig sehen und dem Mieter melden kann? Wenn die Argumentation auf einer zufälligen Beobachtung basiert und es nicht rechtzeitig zu Schadenmeldungen kam, kann der Vermieter die Schuld sogar auf ein Versäumnis des Mieters (Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Mietsache) abwälzen und die Schadenersatz verlangen.
Bei einer solchen Betrachtung der Situation wäre eine Mietminderung so ziemlich das Letzte, was man unternehmen sollte.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Ja, das ist eindeutig ein Mietminderungsgrund.
Der Vermieter hat hier umgehend für Abhilfe zu sorgen.
Wie hoch allerdings die Mietminderung ausfallen könnte,
kann ich nicht beurteilen, weil ich mich mit diesem Thema noch nicht eingehend beschäftigt habe.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hallo,

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn der Vermieter nichts unternimmt, was hier anscheinend nicht der Fall ist.

Schimmel an Fensterstoecken entsteht bei zuviel Feuchtigkeit. Da es sich aber um die schliessbaren Fenster handelt, liegt dies leider an Ihrem Lueftungsverhalten. Wie lüften Sie denn?

Lieben Gruss

mitredenwill

Wenn der Vermieter bescheid weiß, kannst du selbstverständlich die Miete mindern. Für Schimmel und kaputtes Fenster würde ich sagen, dass 20 % durchaus angebracht sind. Außerdem kannst du die Reparatur des Fensters innerhalb kürzester Frist verlangen und außerdem Schadensersatz für überhöhte Heizkosten verlangen.

LG

hallo,

sorry, war lange im urlaub, deshalb erst jetzt eine reaktion.
dies ist eine rectliche frage, die ich nicht beantworten kann.
gruß