Fensterglasbruch

Vorgestern war ein schweres Unwetter in Graz. Ich hatte die Fenster gekippt weil es vorher so heiß war und war zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause als ein Wind von enormer Stärke mein Fensterglas zu Bruch brachte.

Erst heute ist es mir aufgefallen, zumal ich gestern den ganzen Tag vom frühen Vormittag weg bis zum Abend unterwegs war und auch heute wieder früh losgegangen bin.

Habe meinen Vermieter angerufen und der hat gemeint, er würde schauen, ob die Versicherung das „frisst“. So seine Worte. Er ist allerdings dafür bekannt ziemlich korrupt zu sein wenn es um Geld geht. Ich weiß auch selber nicht, ob der Schadenersatz zu den Pflichten des Mieters oder des Vermieters zählt?

Wenn er ne Glasbruchversicherung hat, muss er es seiner Versicherung melden. Ist der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit vom Mieter verursacht worden, dann trägt es die Haftpflicht von ihm

Hallo verehrte Userin,
Hinweise vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Meine Infos sind keine Rechtsberatung !

Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes…) Ihres Miet-Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen leider keine konkreten Auskünfte geben.
Wenn Sie keine Hausrat-Versicherung haben, sollten Sie sich an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

hallo,

es ist immer sehr schwierig mit Versicherungen. Im Allgemeinen ist es, soweit ich weis aber so, dass in der allgemeinen Haftpflicht versicherung eine Glasbruch versicherung enthalten ist, die das decken sollte. und oder eine Unwetter-versicherung. allerdings ist das problem, dass du das fenster gekippt gelassen hast. das würde ich nicht unbedingt betont aussprechen. den dann erlischt soweit ich weiß jegliche Versicherung was das Fenster betrifft (vom Hersteller zumindest auf jeden fall die Gewehrleistungen). eig verwundert mich ein wenig, dass die fensterscheibe durch das einfach „zufallen“ des fensters bricht. vlt kann man hier auf einen fehler des fenster hindeutet?
lg

danke, für die anfrage. in deutschland muss es vom vermitter seiner versicherung übernommen werden. wie es in österreich ist , ist mir nicht bekannt.
mfg fey

Hallo,

ich zitiere aus dem Mietrechtslexikon:

Wird innerhalb der Mietwohnung eine Glasscheibe dadurch zerstört, daß infolge Durchzug eine Tür oder ein Fenster zuschlägt, so haftet der Mieter für den Schaden, weil es ihm obliegt, dafür Sorge zu tragen, daß auch bei entsprechenden Durchzug keine derartigen Schäden entstehen. AG Mannheim, Urteil vom 10. Mai 1995, Az: 14 C 11127/94 (214), 14 C 11127/94 Quelle: DWW 1995, 320 (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/glas.htm)

Etwas anderes ist es wenn die Glasscheibe auf Grund von Spannungen zerbricht - das gibt es. Dann wäre der Vermieter für die Instandsetzung zuständig.

Wenn der Vermieter den Glasschaden bei seiner Wohngebäudeversicherung als Sturmschaden angibt und dieser Schadensgrund in seiner Versicherung enthalten ist, dann könnte seine Versicherung die Kosten evtl. übernehmen - aber das ist nicht ganz koscher.

Zumindest ist das meiner Meinung nach die Rechtslage in Deutschland. Ob es hierzu eine Abweichung in Österreich gibt, weiß ich nicht

Gruß
Elfriede

Moin
Andere Länder andere Sitten! :wink:

Eventuell kannst du Glück haben das die Versicherung es als Sturmschaden anerkennt, weil der Sturm das Fenster zugeschlagen hat. Du warst ja Zu hause!!! Somit hast du deine Sorgfaltspflicht nicht verletzt.

Wenn du Pech hast mußt das deine Glasbruch Versicherung bezahlen.

Oder Du selber weil du hättest die Fenster Schließen müssen wenn du das Haus verlässt.

Zu mindestens ist das in Deutschland so.

Viel Erfolg und rede dich nicht um Kopf und Kragen. :wink:

Gruß Claas

Normalerweise haben Sie den Schaden angerichtet, also ist auch Ihre Haftpflichtversicherung bzw Hausratversicherung zuständig.

Sie haben jedenfalls den Schaden angerichtet also müssen sie diesen auch ersetzen.

… alles hat wenig mit meinem Fachgebiet zu tun, Sie brauchen jemanden aus dem bereich Versicherung bzw REcht.

LG Uwe

Leider keine Kennung…

Viel Erfolg!

Halo Frau Christine-das kann ein großes Problem werden, je nachdem WIE die Versichrungen reagieren. Der Grund dafür ist-das Fenster war angekippt. Eine kulante Versicherung (Gebäudeversicherung des Eigentümers) übernimmt das, aber meistens wird diese Reparatur-Übernahme abgelehnt. Da spielt es keine Rolle, ob beim Verlassen der Wohnung schönes Wetter war oder nicht. Man hat grundsätzlich beim Verlassen der Wohnung die Fenster zu schließen-so die „Rechtslage“. Das macht natürlich jeder 2. Bürger nicht-warum auch…In Ihrem Fall ist das jedoch schlecht. Vielleicht hben SIe eine Haftpflichtversicherunag, die es dann übernehmen würde-nur sollten Sie auch dort nicht sagen, dass das Fenster angekippt war. Lassen Sie sich eine Notlüge einfallen(z.Beispiel, Sie wollten es grad schließen, da hat es Ihnen der Sturm regelrecht aus der Hand gerissen usw.) Sonst bekommen Sie nirgends Ihr Geld! MfG Waldi64

In Deutschland wäre dieser Schaden vom Mieter zu bezahlen, weil er durch sein nachlässiges Verhalten ausgelöst wurde. Ein geschlossenes Fenster wäre durch das Unwetter nicht zu Bruch gegangen.

Bleibt also abzuwarten, ob die Versicherung diesen Schaden reguliert.

Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mietsache keinen Schaden nimmt. Diese Pflicht haben sie offensichtlich dadurch verletzt, dass sie beim außer Haus geben das Fenster nicht geschlossen haben. Dementsprechend sind sie von schadenersatzpflichtig.

Die Versicherung des Vermieters wird das mit Sicherheit nicht bezahlen. Vielleicht haben sie im Rahmen ihrer Hausratversicherung eine Glasversicherung abgeschlossen. Dann könnte die unter Umständen zahlen, es sei denn, sie weist ihnen grobe Fahrlässigkeit nach.

Hier kann ich nicht weiterhelfen

Da kann ich dir nicht weiterhelfen, bin kein Versicherungsfachmann.
(ohne Gruß)
F. Kersting

ich kann hier leider nicht helfen.