Fensterschaden muss der Vermieter dafür aufkommen

Hallo,

ich habe folgendes Problem, bei mir im Schlafzimmer wurde eine Fensterscheibe beschädigt von außen, da ist jetzt ein Loch und viele Risse drin.
Nun habe ich den Hausmeister angerufen und habe Ihm die Sache erklärt. Er hat Absprache gehalten, und mein Vermieter will für den Schaden nicht aufkommen, er meint das würde Ihn nichts angehen!
Ich soll den schaden über mein Hausrat laufen lassen, ich habe aber keine Hausratversicherung!
Muss bei sowas nicht der Vermieter Aufkommen…oder wie ist das jetzt?
Hat jemand schon solche Erfahrung gemacht und was habt Ihr dagegen unternommen?

Lg samy

Hallo,

natürlich ist dies Sache des Vermieters. Fordern Sie ihn schriftlich auf, die Scheibe zu reparieren. Den SChaden begleicht die Gebäudeversicherung des Vermieters.

MfG P. Kunze

Hallo,

ich habe folgendes Problem, bei mir im Schlafzimmer wurde eine
Fensterscheibe beschädigt von außen, da ist jetzt ein Loch und
viele Risse drin.

wie wurde die denn beschädigt,jemand was gegen geworfen???

Nun habe ich den Hausmeister angerufen und habe Ihm die Sache
erklärt. Er hat Absprache gehalten, und mein Vermieter will
für den Schaden nicht aufkommen, er meint das würde Ihn nichts
angehen!
Ich soll den schaden über mein Hausrat laufen lassen, ich habe
aber keine Hausratversicherung!

sollte man haben!!!

Muss bei sowas nicht der Vermieter Aufkommen…oder wie ist das
jetzt?
Hat jemand schon solche Erfahrung gemacht und was habt Ihr
dagegen unternommen?

Lg samy

lisa

Außenscheiben sind die Sache des Eigentümers.

Hallo, da hat der Hausmeister grundsätzlich schon recht. Aber wenn Du nicht für das Loch verantwortlich bist (da es ja von außen gemacht wurde), könnte event. Die Gebäudeschadenversicherung dafür aufkommen.
Hiezu müsstet Du aber einen Versicherungsexperten befragen, da ich das auch nicht weiß.
mfg Thomas

Hallo Samy,

  1. Der Verursacher hat für den Schaden aufzukommen, d.h. hier zahlt höchstens die Haftpflicht, sofern der Schuldige gefunden wird und der eine solche Vers. hat.

  2. Das zu klären, ist Sache des Vermieters, denn sein Eigentum wurde von Dritten beschädigt.

  3. Dafür hat der Vermieter i.d. R. eine Gebäudeversicherung, die Glasschäden mit einschließt.

  4. Eine Hausratversicherung reguliert nur das, was zum Hausrat gehört, insofern ist das dummes Geschwafel, was der Hausmeister von sich gibt.

  5. Melden Sie den Schaden der Form halber schriftlich dem Vermieter, damit der Vorgang nachvollziehbar ist.

  6. Sollte sich der Vermieter erdreisten den Schaden irgendwie mit der Kaution verrechnen zu wollen, dann würde ich dem Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt einschalten.

BG
hardy

Hallo Samy,
grundsätzlich ist das nicht mein Fachgebiet, hierbei handelt es sich um Mietvertragsrecht.

Meine persönliche Meinungist!
Wenn Sie eine Sache anmieten, dann müssen Sie für alle Schäden die während der Mietzeit entstehen dafür aufkommen, egal ob Sie es waren oder ein Bekannter von Ihnen. Sollten Sie der Meinung sein, dass der Vermieter für den Schaden aufkommen muss, dann müssen sie beweisen das er für den Schaden verantwortlich ist.
Ansonsten Pech gehabt.

Ein Beispiel:

Sie mieten sich ein Auto und fahren damit zu einem Einkaufszentrum. Als Sie wiederkommen hat das Auto eine Riesenbeule in der Tür. Definitiv Sie waren es nicht.
Wer muss für den Schaden aufkommen ?
Der Vermieter ganz bestimmt nicht.

Sorry, aber das ist meine Meinung.

Gruß Uwe

Davon habe ich leider keine Ahnung. Ist eher eine Frage für einen Anwalt - Mietrecht oder eine Versicherungsfrage.

Gruß

Grüß Gott
ich kann ihnen das Fenster reparieren, aber ich weiß nichts sicheres über Rechtsfragen. Hier gibt es ein Board speziell über Mietrecht. Posten sie dort ihre Frage (FAQ vorher lesen)
mfg Helmut

Hallo samy!

Dein Vermieter hat Recht. Für Glasbruch ist immer der Mieter zuständig. Egal wer den Schaden mit Gewalt verursacht hat, es ist ein Gegenstand, den Dein Vermieter Dir zum sorgsamen Gebrauch überlassen hat. Gewaltschäden sind keine durch Mietnutzung zu tolerierende Schäden und müssen dem Vermieter vom Mieter ersetzt werden. Die Sorgfaltspflicht obliegt dem Mieter und so ist es die Sache des Mieters, den Verursacher zu ermitteln, um diesen für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Gegenüber dem Vermieter tritt jedoch immer der Mieter in Haftung und nicht ein Dritter. Das gilt sogar für Schäden durch Überschallknall oder durch Vibrationen, wie sie in Großstädten gelegentlich durch Busse oder LKW verursacht werden.
Tatsächlich ist das ein typischer Schaden für die Hausratversicherrung, wobei inzwischen wohl in den Hausratversicherungen Glasbruch (Fensterglas) extra versichert werden muss. Eine Hausratversicherung ist für einen Mieter aber eigentlich beinahe schon eine Pflichtversicherung. Das Risiko, was mit einer solchen Versicherung abgedeckt wird, solltest Du dringend einmal für Dich prüfen, denn die Beiträge sind sehr klein im Verhältnis zu Problemen, die Du ohne eine solche Versicherung bekommen kannst. Eine kaputte Glasscheibe ist im Vergleich noch ein kleines Risiko.

Das ist mein Kenntnisstand, den ich im Laufe meines Geschäftslebens sehr häufig erlebt habe. Genaue juristisch relevante Auskünfte kann aber nur ein Rechtsanwalt erteilen.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Stell Dir vor, Du mietest einen Leihwagen und gibst den mit einer zerbrochenen Scheibe zurück. Wer zahlt wohl?