Hallo
und vielen Dank für eine für mich sehr positiv empfundene Reaktion von dir auf meine Worte.
Doch zur Situation: Wie es auch schon im obigen Artikel
erwähnt wurde, ist das Kopftuchtragen eine Verhaltensregel und
keine Pflicht hinsichtlich der Religionsausübung.
Das mag stimmen (ich bin kein Muslim und auch kein Experte
diesbezüglich, es gibt aber durchaus andere Meinungen
diesbezüglich).
Selbst auch keiner Religion anhängig, habe ich jedoch persönlich sehr engen Kontakt zur hisigen Religion. Immer und immer wieder habe ich für mich entdecken müssen, dass die Auslegung, die Verhaltensweisen der Gläubigen doch sehr unterschiedlich sind, obwohl sie doch eigentlich den einzigen allmächtigen Gott anbeten.
Ich bewundere diejenigen Menschen, die genau dieser Religion angehören und dennoch bereit sind, einige doch etwas in die Vergangenheit gerückten „Verhaltensregeln der Religion“ weglassen und hier - in einem demokratischen Land - ihre Zukunft sehen, positiven Nutzen ziehen, auch hinsichtlich ihrer Religion. D.h. nicht, dass genau diese ihre Religion nicht ausüben, nein, sondern wörtlich „ihre Religion frei leben dürfen“.
Die Frage stellt sich mir aber dann: warum will der Staat dann
das Tragen des Kopftuchs verbieten? Doch deswegen, weil er es
als religiöse Meinungsäußerung ansieht. Dann muß er aber die
Frage klären, ob und warum er seine Belange über die
Religionsfreiheit der Lehrerin stellt.
Ja, dass muss er wohl…der Staat! Erklären!
Ich denke auch, dass es als religiöse Meinungsäußerung angesehen wird…wahrscheinlich nicht nur durch den Staat, sondern mit Sicherheit auch von vielen anderen auch, letztendlich durch die Trägerin selbst auch (hier im Fall).
Öffentliche Einrichtungen sind nun eben öffentlich…vor allem Schulen. Wird diese religiöse Äußerung statt gegeben, auf Grundlage der Religionsfreiheit, bin ich mal gespannt, was noch kommt. Ich denke, deshalb eben auch die Entscheidung auch besonders heiß und schwierig ist. Es gibt verdammt viele sogenannte „Regeln“, die der Frau ein Zusammenleben, Zusammenarbeiten (vor allem mit Männern) erschweren würde, wenn sie alle Regeln einhält. Vielleicht dann noch ein schuleigener Gebetsraum für Frauen? Angeordnet vom Gesetzgeber? Ich denke, dass würde zuweit führen …und das ist das Problem.
Und deshalb sprach ich von beiderseitiger Toleranz, Pflichtbewußtsein zum Beruf und vorallem auch Anpassungsfähigkeit!! Anpassungsfähigkeit, ich nutze dieses Wort bewußt, da ich der Meinung bin, dass es treffend ist. Nur auf einer normalen Urlaubsreise wird dies „verlangt“, für mich jedoch normal, meinen Respekt gegenüber eine andere Kultur zu zeigen.
Ist das Kopftuchtragen keine religiöse Pflicht, dann erledigt
sich die Frage, ob Frau Ludin ihr Kopftuch tragen darf, von
allein: denn da müßte der Staat erklären, warum er das Tragen
verbieten will.
Warum vor’s Gericht?
Wäre FRAU LUDIN bereit Toleranz zu üben, Anpassungsfähigkeit zu zeigen, wäre vielleicht auch kein Gericht mit diesem Fall „überfordert“ worden. Doch so ist der Mensch, egal woher er kommt…mit den Kopf durch die Wand! Ich zeige Respekt für ihre Religionstreue und Ergebenheit…vermisse nur ihren Respekt anderen Menschen gegenüber, zumal sie im öffentlichen Bereich tätig sein will. Ich glaube, dass ich in ihrem Heimatort keine Chance hätte ohne Kopftuch meiner Arbeit im alltäglichen Leben nachzugehen.
Was will sie eigentlich noch? Sorry, ich kann es eben nicht verstehen.
Das ist in der demokratischen Grundordnung so: wer sich
ungerecht behandelt sieht, darf das vor Gericht klären lassen.
Danke, aber diese Sache erinnert mich an die vielen Nachbarschaftsstreite, die vor Gericht landen, weil zwei Menschen (wohl gleicher Religion) nicht miteinander kommunizieren und miteinander leben können.
Ich
denke, dass auch hier seitens der Lehrerin keine Toleranz
geübt wird
Das mag sein, ich gebe dir Recht hier.
Ich danke für deine Zustimmung, hat mich ziemlich erleichtert! 
P.S.: Was ist wichtig für die Lehrerin? Ihren Glauben
auszuüben…inform des Kopftuchtragens (=eine Verhaltnsregel,
keine Pflicht) oder ihr Beruf = den Kindern Wissen zu
vermitteln und dabei die Erfüllung zu finden!
Und das ist eben das große Problem: daß sich jemand diese
Frage überhaupt stellen muß. In einem demokratischen,
toleranten, pluralistischen Staat muß doch beides möglich
sein!
Glaube, dass das nicht alles ist und war! Keiner wird je zufrieden sein, jeder will seine Rechte durchsetzen…der eine mit Gewalt…
Wenn nur jeder einwenig versuchen würde, mit den anderen zurecht zukommen, wirkliche Toleranz zu üben, würden manche Streitfälle nicht den Richter brauchen.
LG, Sindy
P.S. O.W. 