Feriensperre rechtlich tragbar ?

Guten Tag zusammen !
Meine Frage ist: Darf mein Arbeitgeber eine Feriensperre in der Hochsaison (von Mitte Juni bis Ende Juli) mit der Begründung „wir bekommen ein neues EDV-Betriebssystem und die Schulung ist in diesem Zeitpunkt“ aussprechen? Ist dies Arbeitrechtlich (Schweiz) machbar?
Ich bin die einzige im Team welche schulpflichtige Kinder hat und ein Gesuch in der Schule wird grundstätzlich negativ beantwortet, dazu kommt, dass ich EDV-technisch nicht auf den Kopf gefallen bin (was aber natürlich rechtlich niemanden interessiert) und dadurch sehr schnell lerne.
Ich danke im Voraus für die Antworten !!!
Liebe Grüsse
M.B.

leider kenne ich mich in der Schweiz nicht aus, sorry.
Hoffentlich bekommst Du den Urlaub, damit Deine kids was von Dir haben.
Gruss
Kai

Sorry, kenne mich nur im Arbeitsrecht in Deutschland aus

hallo
so wie mir bekannt ist darf der chef das…wenn er das früh genung ankündigt.
bei uns im betrieb sagen wir dann es gibt auch noch andere ferienzeiten…zb wenn wir 5 mitarbeiter mit kindern haben die alle in den sommerferien urlaub haben wollen …aber das nur als beispiel…
ich weiss keine besere antwort.
alles gute
grüzi in die schweiz.

Hallo Fivepoints,

also ich kenne mich im schweizer Arbeitsrecht leider nicht aus, aber im deutschen ist es durchaus zulässig. In Deutschland würde dein Fall unter einmaliger Belastung laufen und wäre deshalb auch zulässig.

Greetz

Nordi

Hallo,

Arbeitrechtlich (Schweiz) machbar?

Sorry - ich weiss nichts vom Arbeitsrecht in der Schweiz (in D wäre es nach Vereinbarung mit dem Betriebsrat - oder, wenn´s den nicht gibt - über das Anweisungsrecht möglich)

Gruss

rambam

Ja, er darf. Viele Grüße und viel Erfolg

Hallo,

Arbeitsrecht in der Schweiz ist nicht mein Ding.

MfG

Klaus

Hallo fivepoints,
mit schweizer Recht kenne ich mich nicht aus, in Deutschland wäre so eine Urlaubssperre durchaus möglich - außer, der AG hat den Urlaub bereits genehmigt. Ein Widerruf eines genehmigten Urlaubs ist rechtlich kaum möglich, weil durch die Genehmigung ein Vertrag zwischen AG und AN entstanden ist, der nicht einseitig widerrufen werden kann.
Gruß
U.Daniel

Hallo fivepoints,

sorry, aber im Schweizer Arbeitsrecht bin ich nicht bewandert. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass 6 Wochen Urlaubssperre wegen EDV-Schulung ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen ist, aber genau kann ich es dir nicht sagen.

Viele Grüße
tinastar

hallo
eine beantwortung mit bezug auf § kann ich nicht geben.
wenn urlaub für dies zeit beantragt und bewilligt wurde bevor die sperre bekannt gegebenn wurde so ist der bewilligte urlaub von der sperre nicht betroffen.

grundzätzlich kann der arbeitgeber begründete urlaubssperre verhängen.

gruß
hasan

Ahoi Fivepoints,
mt schweizer Arbeitsverhältnissen kenne ich mich leider nicht aus…in Deutschland gilt das Bundesurlaubsgesetz und im § 7 steht: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange … entgegenstehen.“
Sorry
Jack

Ich hofe mal, dass sich ein Schweizer zu der Frage äußern wird. Ich beschränke mich auf deutsches Recht. Sorry!

Hallo,
nach meinen bisherigen Erfahrungen wird Ihr Arbeitgeber recht behalten, wenn er ein neues EDV Betriebssystem in dieser Zeit einführen will. Er wird immer sagen, dass die Zulieferfirma keinen anderen Termin angeboten hätte.
Tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Vielleicht hilft aber auch ein persönliches Gespräch mit Ihtem Vorgesetzten.
Viel Erfolg. Gruß
Dieter Kühn

Morgen Kai
Ich danke Dir trotzdem für die Antwort!
Alles Gutüsse
Masha

Danke trotzdem und alles Liebe aus der Schweiz

Masha
Sorry !

, kenne mich nur im Arbeitsrecht in Deutschland aus

Hallo !
Ich danke für die Antwort !
Liebe Grüsse
Masha

Danke für die Antort und alles Gute !
Masha

Danke für die Antwort und alles Gute !
Masha

Danke für die Antwort und alles Gute !
Masha.