Feuerbestattungen,von wem ist die Asche in der Urn

Nach jeder Verbrennung, die stattfindet, wird der Putzteufel nicht den Besen und das Kehrblech schwingen. Was passiert wirklich? Wieviel landet wirklich vom Rest des Menschen in der Urne?
Danke mal für die Antworten.
Annale

Hallo,

aus eigener Anschauung kann ich da zwar nicht reden.
Aber so weit ich weiß, ist es technologisch gesichert, daß nach jeder Verbrennung (und es wird ja wirklich immer nur ein Sarg verbrannt) alle Asche in der Urne landet. Das sind schließlich keine Küchenherde dort sondern speziell für so was konstruierte Öfen.
Natürlich gibt es wie bei jeder Verbrennung eine gewisse Umweltbelastung (auch wenn die neueren Anlagen da recht gut sind), ein verschwindend geringer Teil wandert also durch den Schornstein. Und sicher gibt es auch ein paar technologisch bedingte Ablagerungen innerhalb der Öfen. Aber das sind keine ernsthaften Größenordnungen (wahrscheinlich pro leiche nicht mal richtig meßbar) und zudem wandern diese Rückstände dann auch nicht in die nächste Urne, sondern in gar keine.
Ach ja - eins noch: Logischwerweise ist in dem Topf nicht nur die Asche des verstorbenen, sondern auch die des Sarges und die der Sargausstattung und der Bekleidung - wenn man es wieder zusammenfügen könnte käme also nicht nur Opa raus, sondern auch die Holzkiste…

Gernot Geyer

Nach jeder Verbrennung, die stattfindet, wird der Putzteufel
nicht den Besen und das Kehrblech schwingen. Was passiert
wirklich? Wieviel landet wirklich vom Rest des Menschen in der
Urne?

Hallo, Annale,

zunächst mal landet die Asche noch gar nicht in der Urne - sie wird nämlich noch „aufbereitet“, d.h. die nicht brennbaren, oder belastete Teile (Amalgamfüllungen, Titan, etc) werden aussortiert und entsorgt, grössere Knochenreste nochmal gemahlen (sorry, ist aber so), um sie ebenfalls zu Staub zu machen - dann kommt alles in die Urne. Um Verwechslung zu vermeiden, bekommt jeder Verstorbene ein Schamotteplättchen mit einer Nummer und seinen Daten in den Sarg mit mit. In jeder Verbrennungskammer wird immer nur ein Sarg verbrannt.
Herzschrittmacher müssen vor der Kremation entfernt werden.

HTH, und Gruß aus Wien, jenny

Hallo,

ich war mal in einem Krematorium (kann ich nur allen empfehlen, sich das mal
anzuschauen, faszinierend!). Dass eh nur ein Sarg pro Ofen verbrannt wird und die
Sache mit der Identifizierung ist ja schon beschrieben worden.
Ich versuche mal, mich an dentechnischen Ablauf zu erinnern und das auch so zu
beschrieben, dass es Laien wie ich verstehen :smile:

Der für uns wesentliche Teil des Ofens besteht aus zwei Etagen: oben wir der Sarg
hereingefahren und dort wird dann verbrannt. Nach diesem Prozess fällt die
komplette Asche in die untere Etage, wo sie - mit beschriebenen Knochenresten,
künstlichen Gelenken etc - in einen Sammelbehälter fällt. Der Ascheverlust auf
dem Weg von oben nach unten dürfte vernachlässigbar sein.
Der Sammelbehälter wird dann in die bereits im anderen Posting beschriebene Mühle
gebracht, zuvor wird Metall und so aussortiert. (Da stehen dann Eimer mit X
Gelenken rum, seltsames Bild - wird wiederverwertet)
Ich würde nicht ausschließen, dass in der Mühle auch nochmal minimale Aschereste
verloren gehen. Der Sammelbehälter wird nach dem Mahlvorgang dann in die Urne
entleert - und zwar gründlich mit einem Besen.

Insofern wird also tatsächlich die nahezu komplette Asche eines Menschen (+Sarg)
in die Urne gefüllt, eine mögliche Vermischung mit alten Ascheresten bzw. Verlust
von Asche beim Transport schätze ich als minimal vernachlässigbar ein.

Es ist auch nicht besonders staubig dort, wo die Urnen befüllt werden, das war
meine große Sorge. Aber alles ist „ganz normal“, wie in einer modernen Fabrik, wo
Materialverlust ja auch minimal zu halten ist.

Ich hoffe, ich konnte helfen
Christian

Wem gehört die Asche?
keine Antwort, aber bei dieser Frage fiel mir die Frage ein:

Wenn ein Mensch verbrannt wird, ist er ja tot, kann also nichts mehr besitzen. Wem gehört die Asche? Wird sie an die Erben vererbt, also jedem Kind ein Teil der Asche? Gehört sie gar niemand?
dem Staat, der Kirche, dem Krematorium? ?

Nick

Hallo,

gute Frage.
Akso ich denke mal, die Asche gehört den Erben in ihrer Gesamtheit. Ein Aufteilen ist allerdings nicht zulässig - es gibt ja hierzulande strenge Regeln, wie mit Toten und deren Überresten zu verfahren ist, z,B., den Friedhofszwang. Das heißt, Du bekommst die Urne nicht mal ausgehändigt - Du mußt sie von einem Bestattungsunternehmen auf einem friedhof bestatten lassen.
Es hat sich da wohl auch so was wie Gewohnheitsrecht herausgebildet, auch deshalbm weil ja zu dem zeitpunkt, da über die betsttung entschioeden werden muß, noch keine Testamentserföffnung und keine Klärung der Erbfragen erfolgt ist.
Danach kümmert sich in derjenige der Erben um die Sache, der mit dem verstorbenen zusammen wohnt bzw. am nächsten dran ist. In der regel ist das der Ehepartner/Lebensgefährte oder ein Kind. Das ist auch vom gesetz sanktioniert - die Bestattungskosten (und nur die) dürfen uanhängig von der eigentlichen Erfolge vom Konto abgehoben und beglichen werden.

Gernot Geyer

Hallo, Nick,

die Asche gehört zwar den Angehörigen, aber sie „gehört“ auch in ein Urnengrab am Friedhof, und dieses Urnengrab bezahlen die Angehörigen.

Zumindest in Österreich ist das Verstreuen der Asche verboten, auch ein privates Urnen"grab" unterliegt strengen Auflagen der Gemeinden.

In Deutschland ist es vermutlich genauso
http://www.postmortal.de/Bestattung-Beisetzung/Alter…

In anderen Ländern wird das teilweise ganz anders gehandhabt. Und mittlerweile verfügen Menschen auch schon darüber, dass sie in einem anderen Land eingeäschert werden, um dann z.B. über dem Meer verstreut zu werden.

Gruß aus Wien, jenny

nur mal so angemerkt…

ein verschwindend geringer Teil wandert also durch den
Schornstein.

Hoi Gernot!
Im Grunde geht wohl der grosse Teil durch den Schornstein…
also je nachdem, was der Mensch vorher gewogen hat…
Keine Ahnung, was die Asche eines 75 kg Menschen letztendlich wiegen wird…
ich gehe davon aus, dass es der „kleinste“ Teil ist, der übrig bleibt :smile:

Nix für ungut, ich denke, Du hast es anders gemeint… aber so rein gewichtsmässig betrachtet…
Wasser verschwindet durch den Kamin,
Kohlenstoff wird zu CO2 und verschwindet…
wieviele kg bleiben da denn nun noch über???

fragt sich
Ulli

offtopic meer
hallo jenny,

in welchen laendern kann man sich einaeschern lassen um sich dann ueber dem meer ausstreuen lassen? hast du das einen konkreten fall gehoert?

danke und liebe gruesse
coco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus, Coco:smile:

Eine Länderliste habe ich bis jetzt nicht gefunden, Hawai scheint aber eines der begehrtesten „letzten Ziele“ zu sein.

google mal mit „sea scattering services“

übrigens habe ich gerade festgestellt, dass man in D Seebegräbnisse arrangieren kann, allerdings, wie es scheint, die Asche ebenfalls nicht verstreuen darf.
http://www.bestattungsinstitut.de/ree

In England dürfte das Verstreuen auch „über Land“ aber durchaus üblich sein.
http://www.bathnes.gov.uk/BathNES/lif

In Amerika ist das Verstreuen der Asche von Bundesstaat zu Bundesstaat
geregelt, aber allgemein recht häufig.

HTH lieben Gruß, jenny

In Amerika ist (fast) alles möglich:smile:

du kannst deine Asche:

in den Weltraum schießen lassen,
in einem kleinen Heliumballon auf eine Luftreise schicken,
in einem privaten Feuerwerk verglühen
in die Pflanzerde eines Bonsais mixen lassen und dich dann bei den Deinen aufs Fensterbrett stellen

http://www.memorialspaceflights.com/
http://www.eternalascent.com/
http://www.angels-flight.net/
http://www.halfbakery.com/idea/Aerial_20Burial#10811…

lg.jenny

Hallo,

ja was bleibt ist ein wenig Asche - wie bei jeder Verbrennung…

Stell Dir diese Frage lieber nicht so genau. Weil Du sonst merkst, daß wir letztlich alle nur kleine Staubkörnchen sind in einer riesigen Unendlichkeit.

Gernot Geyer

Hallo,

gute Frage.
Akso ich denke mal, die Asche gehört den Erben in ihrer
Gesamtheit.

Hallo,
es ist schon strittig, ob eine Leiche eine Sache ist. Jedenfalls ist aber die Leiche eines Menschen - und auch dessen Asche - nicht eigentumsfähig. Genausowenig, wie jemand Eigentümer des Körpers eines (fremden) lebenden Menschen sein kann, kann jemand Eigentümer einer Leiche oder deren Asche sein. Die Asche „gehört“ daher niemandem.
Grüße, Peter

Servus, Peter:smile:

Zumindest in Deutschland gibt es dazu schon ein Urteil, das besagt, dass die Asche eines Verstorbenen dem/den Angehörigen gehört.

Zitat:
Totenasche kann - entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten -
persönliches Eigentum eines erbenden Angehörigen werden;

Zitat Ende.

Aus:http://64.233.183.104/search?q=cache:mQxHtwzwR3UJ:ww…

Liebe Grüße aus Wien, jenny

denn das Urteil besagt nicht mehr und nicht weniger - wenn ich es recht verstanden habe - dass ich zu Lebzeiten verfügen kann, was mit meiner Asche passiert - zumindest in Deutschland.

Aus:http://64.233.183.104/search?q=cache:mQxHtwzwR3UJ:ww…

Liebe Grüße aus Wien, jenny

denn das Urteil besagt nicht mehr und nicht weniger - wenn ich
es recht verstanden habe - dass ich zu Lebzeiten verfügen
kann, was mit meiner Asche passiert - zumindest in
Deutschland.

Hallo jenny,
der Link verweist auf eine KLAGE und nicht auf ein Urteil. In einer Klage kann man alles behaupten. Entscheidend ist, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf die von dir zitierte Klage zu Az. 23 K 2315/98 abgewiesen hat. Siehe http://www.postmortal.de/Medienspiegel/MedienFriedho…
Liebe Grüße, Peter

3 „Gefällt mir“

Hallo Peter,

das glaube ich nicht.
Denn wenn die Leiche oder Asche niemanden gehört - dann kann auch keiner verpflichtet werden, dafür irgendwelche Kosten zu übernehmen. Etwas, was keine Person und keine Sache ist, ist ja nach der rechtssprechung nicht mal ein rechtssubjekt. Das wäre juristisch nach dem bürgerlichen Recht überhaupt nicht zu fassen.
Da es aber Urteile und Gesetze dazu gibt, muß es wohl eine Sache sein und zwar eine, die zum erbe gehört. Schließlich sind die Erben verantwortlich dafür bzw. wenn es keine gibt, dann der Staat.
Die Vorschriften zum Friedhofszwang berühren das Ganze dabei überhaupt nicht. Es gibt ja auch Vorschriften, die z.B., die Aufbewahrung von Jagdwaffen regeln oder Gefahrengut - und trotzdem zweifelt keiner, daß die Flinte Eigentum des Jägers ist.
Und bei der Asche bzw. leiche sagt die Vorschrift halt, daß ich mir zur Aufbewahrung dieses Eigentums einen Liegeplatz auf einem Friedhof mieten oder kaufen muß.
So ünblich ist das nun aber nicht - schließlich ist auch vorgeschrieben, daß ich für mein mir gehörendes Auto ne Zulassung brauche und daß an der Karre ne Beleuchtung dran sein juß - auch wenn ich nur bei Sonnenschein fahren will. Das ist nun mal so, daß sich der Staat hierzulande in jeden privaten Scheiß einmischt…

Gernot Geyer

bringen tut er schon was…*lächel*
nämlich Klarheit!

Servus, lieber Peter:smile:

Ich bin eben keine Juristin! Danke, dass du das gefunden hast!
Mir erschien das in den Aussagen als ein Urteil, so von wegen „abgewiesen“, etc.
Und ich hatte mich schon soo gefreut - ich bin nämlich eine wilde Verfechterin des „Asche verstreuen dürfen“!!!

Muss man sich halt doch noch immer im Ausland verstreuen lassen - das ist nämlich auch bei uns möglich - soviel ich weiss.

Aber vielleicht genug mit diesem Thema, zur Hohen Zeit…*lächel*

Ich wünsche dir friedliche Tage, nochmal Dank und Gruß aus Wien,
jenny

ZUsatzfrage
Weisst du, Peter, oder irgendjemand, auf welcher Rechtsgrundlage man dann z.B. eine Seebestattung oder eine private Urnenbeisetzung (unter bestimmten, strengen Auflagen) verfügen kann, wenn es gar kein Recht auf den eigenen Körper nach dem Tode gibt?

Ich glaub, ich stell nach den Feiertage die Frage nochmal im Rechtsbrett.

Fröhliche Weihnachten und Gruß aus Wien, jenny

Klageabweisung aus formalen Gründen
Hallo Peter,

Entscheidend ist, daß
das Verwaltungsgericht Düsseldorf die von dir zitierte Klage
zu Az. 23 K 2315/98 abgewiesen hat. Siehe
http://www.postmortal.de/Medienspiegel/MedienFriedho…

So ganz entschieden ist die Sache aber nicht, da die Klage ja nur aus formalen Gründen wegen Unzuständigkeit abgewiesen wurde.

LG
Michael

P.S.
Der Schlußsatz hat ja auch seinen eigenen Charme, wo der Kläger sagt:
„Die Asche muß mobil gemacht werden.“

2 „Gefällt mir“