Filzen an der Kasse

Hi,

seit einiger Zeit habe ich nichts mehr von dem thema der Taschenkontrolle durch Kassierer/innen gehoert.

Was kann man machen, was darf man, was soll man (nicht), wenn
man an der Kasse gefragt oder aufgefordert wird, den Inhalt seines/ihres mitgebrachten Behaeltnisses zu zeigen?

Kann man generell zum juristischen Gegenschlag ausholen oder hat man andere Moeglichkeiten sich zu wehren?

Wer ist der Verursacher? Kassierer/in, Geschaeftsfuehrer/in, die das so wollen, Kunde selber?

Gibts da mittlerweile eindeutige Urteile?

Soweit ich weiss darf nicht irgendeine Person in die Tueten von anderen reinkukken, nur weiol man meint, es koennte was geklaut sein. Ok, Zoll & Pullezei durfen, aber jemand von der Supermarktkasse?

Li

Ganz einfach: Die dürfen gar nix!

Wenn sie deine Tasche kontrollieren wollen, frag halt nach 'nem richterlichen Durchsuchungsbeschluss :wink:

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind selbst AGB-Vereinbarungen, die eine Taschenkontrolle vornehmen, nichtig.

Also: kein Anspruch des Supermarktes…

Levay

Hi Li,
ich nehme grundsätzlich meine Tasche mit in den Supermarkt.
Fragen dürfen die, aber ich kann ja verneinen.
Die einzige Möglichkeit, die denen dann bleibt, wäre die Polizei zu rufen, was allerdings einer Beschuldigung gleichkommt, und rechtliche Konsequenzen zur Folge hat.
Darauf lassen die sich nur ein, wenn dringender Tatverdacht besteht.
Also, nur Mut und weiter weigern.
Ich freue mich, wenn ich da nicht alleine bin.
Gruß Richard

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Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind selbst
AGB-Vereinbarungen, die eine Taschenkontrolle vornehmen,
nichtig.

Na dann begründen wir es eben mit einem konkreten Diebstahlsverdacht…

Das BGH hat festgestellt, dass es nur im konkreten Verdacht zulässig ist.

Gruß Ivo

Wenn sie deine Tasche kontrollieren wollen, frag halt nach
'nem richterlichen Durchsuchungsbeschluss :wink:

Die Kassiererin möchte ich sehen,
die aus Ihrem Kittel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zückt.

Der Stammtisch läßt grüßen…

Wo ist eigentlich das Problem ? Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

Das ist der blödeste, unnötigste und falscheste Satz, der immer wiederholt wird. Mir kommt da regelmäßig die Galle hoch!

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Hallo,

Wo ist eigentlich das Problem ? Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

das Problem dabei ist, daß es Niemanden etwas angeht, was die Kunden in der Tasche haben, solange das nicht geklaut ist. Das könnte zu Peinlichkeiten führen. Bei Damen könnte ich mir vorstellen, daß die nicht gern Tampons und Kondome auf die Ladentheke legen.

Gruß, Rainer

Hallo,

es war die Rede von. …

wenn man an der Kasse gefragt oder aufgefordert wird, den Inhalt seines/ihres mitgebrachten Behaeltnisses zu zeigen?

Die Bitte/Aufforderung dem GF in’s Büro zu folgen ist etwas anderes.
An der Kasse? Da würde ich beleidigt und alles andere als kooperativ reagieren. Daß ich nie etwas zu verbergen habe ist ja wohl normal. :wink:

Gruß, Rainer

Deswegen ja auch ein Smiley dahinter, das zwinkert - es soll natürlich purer Sarkasmus sein…

Levay

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1 „Gefällt mir“

Das BGH hat festgestellt, dass es nur im konkreten Verdacht
zulässig ist.

Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber die Frage zielte ja auch eher auf eine allgemeine Taschenkontrolle ab. Aber hast du mal ein Urteil für mich, wo das drin steht, was du behauptest?

Christian

Bei konkretem Verdacht ist es der POLIZEI gestattet, aber keiner Zivilperson.

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Na ja, das ist ja logisch…

-)

Levay

Hallo Andreas,

Bei konkretem Verdacht ist es der POLIZEI gestattet, aber
keiner Zivilperson.

das würde mir zu viel Zeit kosten. Wenn der GF selbst kontrolliert, kann ich gleich weiter meiner Wege gehen. Wenn ich auf Polizei bestehe, muß ich warten. Wozu?

Gruß, Rainer

Die einzige Möglichkeit, die denen dann bleibt, wäre die
Polizei zu rufen, was allerdings einer Beschuldigung
gleichkommt, und rechtliche Konsequenzen zur Folge hat.

Und wie sieht sowas aus? Wenn ich jemanden beschuldige kann der mich dann anzeigen? Oder was?

Li

Na, Diskretion und Wahrung der Intimsphäre muss dabei freilich
sein ! Eine Damenhandtasche darf natürlich nicht z.B. vom
männl. Geschäftsleiter untersucht werden. Taktgefühl und
Würdebewusstsein setzte ich bei meiner Antwort voraus.

Was machst du mit einem Kunden, wenn er an der Kasse befehlt bekommt „Aufmachen!“? Kunde dann: „Leck mich, du kukkst da nicht rein.“ Natuerlich nicht so, sondern eben hoeflich.

Li

Hi!

Wir haben uns mal den Spaß gemacht (nachdem man uns im H&L-Markt 2x kontroliert hatte), und haben die Artikel aus dem „extra“-Markt mit aufs Band gelegt :wink:)). Nachdem die Verkäuferin es nicht hinbekam, die Teile in ihre Kasse einzuscannen, kam der Boss und meinte, die Kasse wäre wohl defekt…nach 13 Minuten.
Ich habe ihm dann gesagt, daß ich die Artikel schon im gegenüberliegenden Geschäft bezahlt habe und auf das Band gelegt habe, damit ich nicht wieder gefilzt werde.
Wir gehen da jetzt nicht mehr hin…
Empfehlen kann ich jedoch „combi“-Märkte, die gehören zur Bünting-Gruppe, und da darf ich sogar im Büro meinen Kinderwagen abstellen, auch wenn niemand da ist. Für den kleinen gibt es immer ´ne Wurst und ein paar Melonenwürfel. Alle sind nett.
Und der Hammer: ich hatte mal nicht genug Geld mit (1,20€ca.). Mir wurde gesagt, ich solle beim nächsten mal den Rest bezahlen.
Man merkt, daß Bünting/combi/famila ein Familienunternehmen ist.

Gruß

Marcus

Hallo,

Und der Hammer: ich hatte mal nicht genug Geld mit (1,20€ca.).
Mir wurde gesagt, ich solle beim nächsten mal den Rest
bezahlen.

als Werbestrategie perfekt, der Kunde kommt wieder. Dafür sind andere einfach zu Kurzsichtig.

Gruß, Rainer