Hallo liebe Wissende,
mal angenommen, Mieter A erhält ein Schreiben vom Finanzamt.
Vermieter B hat 51245,15€ Schulden beim Bundesland und, kurz
gesagt, A soll alle Forderungen, die B gegenüber A hat, an das
Bundesland abtreten, allerdings ohne Nebenkosten.
Also handelt es sich nicht um eine Pfändung, sondern um eine freiwillige Abtretung, denn sonst müsste ja der Mieter nicht „abtreten“ sondern die Miete wäre gepfändet.
1.In diesem Schreiben wird A aufgefordert, dem Finanzamt zu
erklären, ob er die gepfändeten Ansprüche, Forderungen und
Rechte anerkennt.
So richtig verstehe ich das nicht. Heisst das, A soll dem
Finanzamt mitteilen, ob er wirklich Mieter von B ist und Miete
zahlt?
Ja, A hat zu erklären, dass er Mieter vom Schuldner XY ist, sollte aber auch darauf hinweisen, dass er als Mieter ggf. gegen den Vermieter noch Ansprüche hat (diese sollten natürlich erklärt werden).
- So ganz klar sind A die Eigentumsverhältnisse nicht. Ihm
gegenüber trat immer B als Vermieter auf. B bemerkte
irgendwann aber einmal, das Haus gehöre eigentlich seinem
Sohn. Und einen Monat vor dem Schreiben des Finanzamtes teilte
B dem A mit, er solle nicht mehr auf das auf B laufende Konto
seine Miete überweisen, sondern auf ein Konto der
Schwiegertochter des B.
Vorsicht, der Schuldner des Finanzamt versucht hier, die Vollstreckung zu verhindert und wenn der Mieter sich daran beteiligt, macht sich der Mieter der Vollstreckungsvereitelung (StGB) strafbar.
Der Mieter schützt sich, in dem er sich ausschließlich an den schriftlichen Mietvertrag hält und am besten dem Finanzamt mitteilt, an wem er bisher die Miete bezahlt hat.
Wenn das Haus tatsächlich dem Sohn von B gehörte, würde A dann
nicht seiner Mietschuld nicht nachkommen, wenn er das Geld an
das Finanzamt überwiese? Oder kann A sich darauf verlassen,
dass die Eigentumsverhältnisse beim Finanzamt bereits geklärt
wurden?
Das FA wendet sich vermutlich an den Mieter, weil der Steuerschuldner die Mieteinnahmen in seiner Steuererklärung/en angegeben hat.
Die Eigentumsverhältnisse haben den Mieter nicht zu interessieren, lediglich der schriftliche Mietvertrag. Wenn der Eigentümer zwischenzeitlich gewechselt hat, hat auch dies den Mieter nicht zu interessieren, denn es gilt immer noch der schriftliche Mietvertrag.
- A wartet schon etwas länger auf seine
Nebenkostenabrechnung, die laut B durchaus positiv für A
aussieht. Kann A das abschreiben, bis B besagte 50000+€ dem
Finanzamt zurückgezahlt hat?
Nein, wie oben bereits geschrieben, ist dem FA mitzuteilen, dass der Mieter vorangige Ansprüche gegen den Vermieter aus der noch offenstehenden Nebenkostenabrechnung hat. Das FA erkennt dann bei Nachweis dieses als „vorangige Forderung“ an.
Schönen Tag noch.
Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg