Finanzamt zuerst Kontopfändung, nach 3 Monaten plötzlich Zahlungsaufforderung

Hallo Ihr lieben Klugen, hier meine Geschickte. Ich bin eine alleinerziehende Mama, eine Bürokauffrau in Vollzeit mit Einkommen ca. 1400 €.
Da ich als Angestellte nie Steuererklärung machen musste, war ich schon überrascht, als vor einem Jahr ein Brief von FA kam, ch habe meine Erklärungen für 2014 nicht abgegeben. Ich fragte nach, es hiesst, ich habe eine Homepage, wo Bilder sind, die ich selber bearbeitet habe, und die muss ich versteuern.
Fotografie ist zwar mein Hobby, aber ich schwöre, meine Bilder sind weit weg von Profiaufnahmen, Auf meiner Homepage sind typische Bilder wie Wolken oder Regen über unser Dorf, oder mein Sohn bei Fußball spielen, Freunde in Fasching etc. Und gar keine Animation oder Anzeige, das was zu verkaufen ist.
Das habe ich so zurück an FA geschickt, mit einer Auflistung Umsatz, Ausgaben, Gewinn, Unterschied zur Vorjahr alles 0 €. Als Antwort kam, ich soll mir ein Steuerberater zur Hilfe holen. Warum sollte ich aber mind. 120 € dafür ausgeben. dass der Berater das gleiche schreibt?
Dann kam die Schätzung - also ich als Amateurfotograf, ohne Schulung, Praxis, ohne Ausrüstung, ohne Atelier, noch nie Richtung Selbstständigkeit was gemacht, und das neben Vollzeitjob + alleinerziehend sollte Umsatz von 30.000 € locker schaffen, und sollte also 14.000€ sofort als Steuer überwiesen, bzw. es wurde versucht, es von meinem Konto abzubuchen.
Mein Einspruch wurde abgelehnt und Mahnungen und Säumniszuschläge nehmen kein Ende. Also doch zu Steuerberater, danach wurde alles auf 0,00 € gesetzt, bis auf Säumniszuschläge, die, aufgrund der geschätzter Höhe, ca. 400 € ausgemacht haben, die ich natürlich auch nicht übrig hatte. Also folgte eine Kontopfändung, Änderung in P-Konto.
Es ist nie was übrig für die Schulden geblieben, weil mein Einkommen unter der Freibetragsgrenze lag.
Jetzt auf einmal, nach 6 Monaten, habe ich in Briefkasten ein Brief von Bank, das meine Schulden statt 400,- nur 100 € ausmachen, und Brief von Gerichtsvollzieher, und zwar eine Zahlungsaufforderung über die 400 + 90 Vollstreckungskosten, also 490,-€ bar zahlen, und gleich Drohung mit Freiheitsstrafe, wenn ich es nicht mache. Und das obwohl die genau wissen, dass auf mein Konto monatlich weniger als das Minimum kommt, was mir und meinem Sohn zusteht. Und das es um Säumniszuschläge geht, die doch als Druckmittel für Leute, die Steuer nicht zahlen wollen, gedacht ist. Aber ich war nie in der Lage, den Betrag zu zahlen, weil es einfach absolut unrealistisch war. Bitte, was soll ich jetzt machen? Ich habe kein Besitz, kein Auto, nichts teures, was ich verkaufen konnte.

Du brauchst keinen Steuerberater, sondern sofort einen Rechtsanwalt!

Hier kann Dir niemand dabei helfen!
…da die :poop: schon sehr arg am Dampfen ist!

Viel Glück!

Servus,

das mit der „Freiheitsstrafe“ steht da nicht. Lies einfach mal, was da steht.

Säumniszuschläge werden bei verspäteter Zahlung einer Steuer festgesetzt. Null Euro kann man nicht verspätet zahlen, weil man sie gar nicht zahlen kann (und auch nicht muss).

Wenn Du die ganze Sache geordnet darstellst, kann man eher was dazu sagen.

Im übrigen ist die Chose beim StB genau richtig aufgehoben - Fachanwälte für Steuerrecht sind noch einen Tacken teurer, und Feldwaldwiesenzivilrechtler sind in AO und den Steuergesetzen nicht unbedingt beschlagen.

Schöne Grüße

MM

Hallo

das ist ja eine verrückte Geschichte.

Es gibt doch solche Fernsehsendungen, in denen schon mal solche Fälle gebracht werden. Willst du sowas nicht mal versuchen? Ich denke, dass die einem evtl. auch mit Rechtsanwälten weiterhelfen, jedenfalls klären die irgendwie die Rechtslage ab, mal abgesehen davon, dass wohl auch dem verbohrtesten Beamten auffallen sollte, dass das peinlich für das Finanzamt ist. - Ich glaube, wenn man nicht persönlich auftreten will, geht das auch bis zu einem gewissen Grade.

Ich weiß nur im Moment nicht genau, welche Sendung da geeignet wäre. Monitor, Report München, Report Mainz oder was. Nur an einen privaten Sender würde ich mich nicht wenden.

Viele Grüße

Servus,

das ist eine ziemlich alltägliche Geschichte und keinen Skandal wert - für sowas geht man, wie bereits erläutert und begründet, nicht zum Fachanwalt für Steuerrecht, sondern zu einem beliebigen Feldwaldwiesen-StB und lässt die Sache in Ordnung bringen.

Es sei denn, wie wäre nicht in Ordnung zu bringen, weil wichtige Teile des Sachverhaltes verschwiegen wurden - so klingt die ganze Sache nämlich. Dann wäre das Mittel der Wahl ein Antrag auf Stundung im Sinn einer Ratenzahlung. Wenn so ein Antrag von einer glaubhaften Darstellung der verfügbaren Mittel und einer ersten Zahlung begleitet ist, die deutlich höher ist als die angekündigten folgenden Raten, wird er praktisch immer genehmigt - falls der Steuerpflichtige nicht vorher schon mit nicht eingehaltenen Versprechen aufgefallen ist.

Säumniszuschläge werden grundsätzlich nach Maßgabe der Höhe der rückständigen Zahlung festgesetzt. Wenn - wie im gegebenen Fall - eine Zahlung durch einen geänderten Bescheid hinfällig wird, bleiben die Säumniszuschläge bestehen, die vorher, bis zur Änderung, entstanden sind. Das ist in § 240 Abs 1 AO eindeutig geregelt und daran kann auch Axel Springer nichts machen.

Einen Antrag auf Erlass aus Billigkeit könnte man versuchen, falls das nicht eh schon getan worden ist - die Darstellung des Sachverhalts ist zwar wort-, aber nicht tatsachenreich. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass das bei Leuten, die in ähnlicher Situation vernünftig und angemessen reagieren, nicht gut ankäme, wenn im Nachhinein jemand, der sich schon fast mutwillig um Nichts kümmert, dann genauso gestellt würde wie jemand, der seine steuerlichen Angelegenheiten in Ordnung hält.

Schöne Grüße

MM

3 Like
  • ach ja: Und wie rentabel ist es denn, wenn man z.B. 800 € Honorar zahlt, um 500 € steuerliche Nebenleistungen loszuwerden?

Fragt sich

MM

Hallo

Wie, das ist eine alltägliche Geschichte, dass man plötzlich Steuern aus 30.000 € geschätztem Einkommen für irgendeine private Website bezahlen soll? Und dass das Finanzamt dann einfach nicht verstehen will, dass man kein Einkommen daraus erzielt und einem den Lohn pfändet? Ernsthaft? Das ist ja gruselig.

Na gut, irgendeinen Termin wird die UP verpasst haben, wahrscheinlich hat sie auf die erste Aufforderung, sich einen Steuerberater zu holen, nicht reagiert, würde ich denken. Aber ich verstehe schon nicht, wieso man eine Steuererklärung machen soll, nur weil man eine Website hat.

Viele Grüße

Müsste das Honorar im Erfolgsfall nicht die Gegenseite bezahlen?

Und genau das ist der Punkt, den ich selber nicht ganz verstehen kann. Auf der Seite könnte Werbung geschaltet sein, um die Serverkosten zu decken. Oder irgendwo in den AGB stehen Regeln für die Verwertung. Oder die Bilder sind inzwischen auch bei einer Plattform aufgetaucht, wo man sie zu Geld machen könnte.

Aber vielleicht hat auch nur ein Beamter des Finanzamtes keine Ahnung von der Materie und meint, dass man mit ein paar einzelnen privaten Bildern jede Menge Geld verdient. Anders lässt sich kaum erklären, warum die Forderungen von 14.000 auf 0,00 gekürzt wurden.

Na ja, dass bei Gewerbetreibenden, die einfach ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben und auch sonst nichts von sich hören lassen, oft horrende Einkommen geschätzt werden, das ist mir bekannt. Anders kann man manche Leute wohl nicht ans Steuererklären kriegen, so extrem wenig Spaß macht denen diese Tätigkeit.

Nur, die UP ist doch gar keine Gewerbetreibende …

Dann solltest du Wohngeld beantragen.

Genau das meine ich ja. Aus Gründen, die wir bisher nicht nachvollziehen können, ist jemand auf die Idee gekommen, dass mit den Bildern der Internetseite Geld verdient wird.

Eigentlich widerrechtlich!

In unserem Rechtssystem gilt eigentlich die Unschuldsvermutung, ein Verstoss muss zuerst bewiesen werden.

Nur bei der Steuer wird dies anders gehandhabt. Da genügt ein Verdacht eines Sacharbeiters, weil dessen Fantasie nicht ausreicht! Im obigen Fall kann sich der Steuerheini nicht vorstellen, wie man mit so wenig Geld auskommen kann und schwupps muss da Schwarzarbeit im Spiel sein.

Da Beamte immer Recht haben, wird dann einfach das Ganze durchgezogen. Andernfalls müsste das Amt zugeben, einen Fehler gemacht zu haben! …

MfG Peter(TOO)

MfG Peter(TOO)

4 Like

Ich hab es mir anders überlegt. Wahrscheinlich kann man mit der Website theoretisch doch Geld verdienen, denn warum sonst hat die UP sonst dem FA Einnahmen und Ausgaben vorgerechnet?

Und die UP hat anscheinend die Briefe vom FA nicht richtig gelesen und nicht drauf reagiert. Dann passiert ja sowas.

Vielleicht wäre ja die Schuldnerberatung eine Möglichkeit.

1 Like

Servus,

die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, wenn ein Steuerpflichtiger trotz vieler Erinnerungen und Aufforderungen keine Steuererklärungen abgibt, ist Routine. Wenn man so etwas erreichen will, muss man sich allerdings mindestens ein dreiviertel Jahr totstellen und auf keine Anfrage und keine Aufforderung reagieren.

Das hier

ist aus der Luft gegriffen. Wenn @petronilla weniger blumig erzählen würde, aber dafür alle nötigen Einzelheiten zur Sache schriebe, ließe sich mehr dazu sagen. So ein krudes Zeugs

stand unter Garantie in keinem Anschreiben vvom FA.

Aber wenn man zur Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordert wird, gibt es eben nur zwei sinnvolle Reaktionen: Entweder, man begründet gegenüber dem FA, weshalb man meint, nicht zu einer Abgabe verpflichtet zu sein, oder man erstellt eine Steuererklärung.

Das hier

ist jedenfalls keine passende Reaktion.

Wenn man sich dann noch eine Weile totstellt und dem FA keine Informationen zur Verfügung stellt, die zur Klärung des Sachverhalts nützlich wären, ist das FA gehalten, die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO zu schätzen. Beiläufig: Es gab lange Zeit sehr viele Landwirte, die glaubten, diese „Schätzung“ sei eine Form der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirtschaft!

Einen solchen „Schätzbescheid“, den meine dementen Schwiegereltern erhalten hatten, hatte ich kürzlich auf dem Tisch. Er war innerhalb von zehn Tagen aus der Welt. Moral: Kaum macht mans richtig, schon gehts.

Wenn man als Selbständiger durch Steuern und Abgaben in seiner Existenz bedroht ist und zeigen kann, dass der Laden wieder besser laufen wird, wenn man solche „Altlasten“ los ist, und man künftig seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen können wird, besteht immer auch die Möglichkeit eines Antrages auf Erlass oder teilweisen Erlass der geschuldeten Steuern aus Billigkeit. In einem früheren Leben habe ich mal erreicht, dass einem Weinhändler, der ein für ihn etwas zu großes Rad drehen wollte und damit auf die Nase gefallen war, eine Steuerschuld von 80.000 DM erlassen wurde. Geht alles.

Es gibt im vorgetragenen Fall ein Problem, aber das ist nicht das Finanzamt: @petronilla, die mit der Sache heillos überfordert ist, hat sich, als das noch mühelos und zwar nicht für die 120 €, die sie von der Lohnsteuerhilfe kennt, aber doch für bezahlbares Geld möglich gewesen wäre, nicht helfen lassen, aber sie hat sich auch selber nicht kundig gemacht, wie sie die Sache vom Tisch hätte kriegen können.

Die einzige Chance, die sie jetzt hat, ist, dass sie alles so lässt wie es ist und für die 490 €, die sie vermutlich noch schuldet (die Darstellung ist zu wirr, als dass man das sagen könnte), eine Stundung im Sinn einer Ratenzahlung vereinbart. Das geht auch noch dann, wenn der Betrag in Vollstreckung ist. Aber wie gesagt - am Anfang sollte dabei immer eine Zahlung stehen und nicht nur Worte, dann klappts auch mit der Stundung der verbleibenden Schuld.

Schöne Grüße

MM

3 Like

Servus,

einen Gewerbebetrieb zu betreiben, ist keine Straftat. Die „Unschuldsvermutung“ stammt aus dem Strafprozessrecht.

Wenn die Finanzbehörden gehalten wären, zu vermuten, dass niemand ein zu versteuerndes Einkommen hat, wenn er keine Steuererklärungen abgibt, hätte der Herr Siemens aus München ganz bestimmt noch nie eine Körperschaftsteuererklärung eingereicht :slight_smile: .

Schöne Grüße

MM

2 Like

Servus,

es reicht für sowas aus, wenn jemand, der Fotos veröffentlicht, irgendeinen „Mustertext“ zum Urheberrecht abkupfert, in dem steht, man möge ihn kontaktieren, wenn man etwas von ihm verwenden will, anderenfalls sei dies nicht gestattet.

So wie es früher, zu Zeiten der „Printmedien“ an den Finanzämtern die Stelle des „Kleinanzeigenlesers“ gab, haben die Finanzbehörden heute ziemlich leistungsfähige Crawler, die sich ansehen, was alles so im Internet veröffentlicht wird.

Wenn man da im Sieb hängen bleibt, erhält man zuallererst ein Anschreiben, beginnend mit „Nach hier vorliegenden Informationen …“ (schon lange keines mehr gesehen, vielleicht ist der Text inzwischen anders). Man wird mit diesem Anschreiben entweder aufgefordert, seine selbständige Tätigkeit darzustellen und ggf. zu erläutern, ob und warum keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, oder - bei bereits konkreteren Anhaltspunkten - zur Abgabe von ESt-, GewSt- und USt-Erklärungen aufgefordert.

Jo, und wenn man auf dieses Anschreiben richtig reagiert, ist der Käse gegessen und alle sind zufrieden.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Servus,

eine „Gegenseite“ gibt es hier nicht, weil es kein streitiges Verfahren gibt. Bis zum Finanzgericht, das in der Regel der unterlegenen Seite die Kosten auferlegt, ist im gegebenen Fall ein weiter Weg. Ich glaube übrigens nicht, dass hier das Finanzamt irgendetwas getan hat, dessen Rechtmäßigkeit auch nur ein bisschen zweifelhaft wäre - das wäre Voraussetzung für die Annahme einer Klage beim FG.

So tief, wie @petronilla den Karern in den Dreck hat rollen lassen, wäre inzwischen kein StB mehr mit der Jahresgebühr eines Lohnsteuerhilfevereins zufrieden. Es fragt sich ohnehin, warum sich der StB, bei dem sie angibt, gewesen zu sein, nicht weiter um die Sache gekümmert hat. Gibt es da vielleicht auch noch offene Rechnungen?

Schöne Grüße

MM

2 Like

Wende dich damit mal an die Presse - der Leiter des Finanzamts bekommt dann sehr schnell ein massives Problem.

Das versteht der normale Steuer-Buerger nicht.
Schnell und spontan kommt dann sowas wie Willkuer-Staat und Ungerechtigkeit hoch, bei Saeumniszuschlag auf Null Steuerrforderung, bis der Buerger die Gesetze oder hier Abgabenordnung kennenlernt.
Gut dass es hier mal beschrieben wurde.
Gruss Helmut

1 Like