Finanzielle Hilfen für Schüler?

Hallo,

Person A (28 Jahre) besucht seit dieser Woche eine Fachschule und hofft, dort einen Abschluss zu machen.

Person A wohnt zwar noch im Haus der Eltern, hat dort aber eine eigene Wohnung und muss monatlich eine Miete von 150 € zahlen.

Die Person wird voraussichtlich einen 400 €-Job anfangen, um ihre Kosten einigermaßen zu decken.

Nun würde sich Person A gerne informieren, ob ihr finanzielle Hilfen zustehen würden? Da sie kein Student ist, sondern Schüler, weiß sie nicht, ob sie anrecht auf BAföG hätte.
Was ist mit Wohngeld? Die Miete ist zwar gering und wird an die Eltern bezahlt, müsste aber doch zählen, oder?

Fahrtkostenantrag wurde gestellt.

Gibt es noch Möglichkeiten?

Vielen Dank

MOD: zur besseren Lesbarkeit Kommata eingefügt

Hallo

weiß sie nicht, ob sie anrecht auf BAföG hätte.
Was ist mit Wohngeld? Die Miete ist zwar gering und wird an die Eltern bezahlt, müsste aber doch zählen, oder?

Ne, zählt nicht. WG bedarf eines Mindesteinkommens und dient nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Vielen Dank

büdde

Der Mikesch

MOD: Text analog zu Ursprungsposting editeirt

Hallo,

falls derjenige schon eine abgeschlossene Ausbildung hat, besteht kein Anspruch auf BAföG etc.

Alg II dürfte auch schwierig werden, da man ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Da hilft nur ein Nebenjob. Das sollte ja neben der schulischen Ausbildung problemlos möglich sein.

Gruß
Samira

falls derjenige schon eine abgeschlossene Ausbildung hat, besteht kein Anspruch auf BAföG etc.

Das kann nicht sein.

Ich:
Schule mit 18 abgeschlossen, danach sieben Jahre Bundeswehr, währenddessen eine Bürokaufmann-Ausbildung, danach Fachschule für Informatik (2. Ausbildung!!!) mit 26 Jahren: Ich habe einen BAföG-Anteil von ungefähr 250,– € bekommen.

Mehr ging nicht, da es anders ist als bei Studenten, die nach dem Studium einen Teil zurück zahlen müssen. Das ist bei Schülern nicht so! Deshalb bekommen die auch wesentlich weniger, als ein Student.
Zudem bekommen die Eltern noch (ich glaube bis 28 Jahren) Kindergeld.

Hi!

falls derjenige schon eine abgeschlossene Ausbildung hat, besteht kein Anspruch auf BAföG etc.

Das ist BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Evtl. käme Schüler-BAföG in Frage (wird nicht auf Darlehensbasis gezahlt, muss also nicht zurückgezahlt werden).

Alg II dürfte auch schwierig werden, da man ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Reicht es für Alg II nicht aus, arbeits_fähig_ zu sein? Schüler in der Bedarfsgemeinschaft bekommen ja auch ihr Alg II, obwohl sie nicht arbeits_bereit_ sind.

Gruß
Liza

Hi,

Reicht es für Alg II nicht aus,
arbeits_fähig_ zu sein? Schüler in der
Bedarfsgemeinschaft bekommen ja auch ihr Alg II, obwohl sie
nicht arbeits_bereit_ sind.

Diese Schüler (die du wohl meinst) sind aber noch schul pflichtig.
Mit 28 ist man aber nicht mehr schulpflichtig und muss sich durchaus dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Gruß
Nelly