Hallo,
ich muss aus finanziellen Gründen (Erfahrung mit Mietnomaden, Arbeitsplatzverlust etc.) mein Haus verkaufen. Die Darlehen können damit abgelöst werden, aber für die Vorfälligkeitsentschädigung bleibt kein Geld übrig.
Wie wird das finanziert und muss ich für die Vorfälligkeitsentschädigung nochmal Kreditzinsen zahlen?
Eure Antworten sind für mich sehr wichtig.
Gruss
Sylvester
Sprechen Sie das mit Ihrer finanzierenden Bank durch. Wenn Sie einen Käufer haben, aber die Kaufpreissumme geringer ist als die Ansprüche der Bank (Darlehen mit Vorfälligkeitsentschädigung) müssen diese auch nicht unbedingt dem Verkauf zustimmen. Deswegen sprechen Sie mit Ihrem Bankberater. Eventuell kann er die Vorfälligkeitsentschädigung auch mindern.
Viel Erfolg und mfG Roland Ritt
Sehr geehrte/r Sylvester,
es stellt sich ganz generell die Frage, ob die Darlehensgeberin dem Verkauf überhaupt zustimmt, denn sie hat die Immobilie als Sicherheit für die Darlehensrückzahlung. Möglicherweise wird sie die Freigabe der Grundschulden verweigern und den Verkauf behindern.
Wenn die Bank die Freigabe der Grundschulden doch noch genehmigt, so haben Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Das geht dann offensichtlich nur über ein ungesichertes Darlehen mit hohem Zinssatz, das Sie dann wieder abstottern müssen. Möglicherweise bürgt jedoch jemand für die Rückzahlung des Vorfälligkeitsdarlehens oder Sie haben noch andere Sicherheiten.
Sprechen Sie das Problem offensiv mit Ihrer Bank an. Vielleicht verzichtet sie auf einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung oder bietet Ihnen zinsfrei Ratenzahlung an.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. rer. pol. habil. Klaus Wehrt
Diplom-Volkswirt
Hallo. Die finanzierende Bank wird ohne Klärung / Bezahlung der Vorfälligkeitszinsen das Objekt nicht freistellen. D.h., bei einem Verkauf der Immobilie bedarf es der Zustimmung der Bank. Die wird sie nur geben, wenn abgesichert ikst das sie ihr Geld bekommt. Gegebenenfalls müssen Sie der Bank andere Sicherheiten anbieten, bis die Zahlung erfolgt ist. Über die Höhe der Vorfälligkeitszinsen kann man allerdings diskutieren und gegebenenfalls streiten. Ich empfehle den Rat eines Juristen oder Notars einzuholen. Viel Erfolg.