Hi,
Kann mir jemand sagen, wie sich ein typisches freies Jugendhaus
finanziert?
Danke.
Liebe Grüße
Hi,
Kann mir jemand sagen, wie sich ein typisches freies Jugendhaus
finanziert?
Danke.
Liebe Grüße
Hallo.
Kann mir jemand sagen, wie sich ein typisches freies Jugendhaus finanziert?
Da die „offiziellen“ Jugendhäuser in Deutschland – egal ob in freier Trägerschaft (z. B. ein Verein, der extra zur Betreibung eines JH existiert) oder nicht (z. B. Kommune oder Kirche) – alle auf Basis des SGB VIII/KJGH (Kinder- und Jugendhilfegesetz; http://de.wikipedia.org/wiki/KJHG) arbeiten, bestehen auch keine grundsätzlichen Unterschiede in der Finanzierung. (Auch dann nicht, wenn Du mit „frei“ auf sog. autonome oder selbstverwaltete Jugendhäuser anspielst: http://de.wikipedia.org/wiki/Autonomes_Jugendzentrum)
– Zunächst mal muss der Träger (den es immer gibt; auch bei „freien“ JHs!) für die Finanzierung sorgen. Wie er das anstellt (bei Vereinen wahrscheinlich hauptsächlich über Spenden(?)), ist erstmal sein eigenes Problem. Der Fantasie sind da, denke ich, nur rechtliche Grenzen gesetzt.
(Wenn Du konkret an dieser Stelle mehr wissen willst, dann antwortet hoffentlich noch jemand anderes darauf. 
– Des Weiteren kann zumindest ein Teil der Finanzierung evtl. über öffentliche Fördermittel erfolgen. Ich zitiere aus http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendhaus#Tr.C3.A4gers… :
"Die Fachaufsicht hat in der Regel das örtliche Jugendamt bzw. die Gemeinde-Jugendpflege. Mittels des Instrumentes des Jugendhilfeausschusses, werden unter anderem die Fördermittel für die einzelnen Einrichtungen festgesetzt.
Da es – im Gegensatz zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz – in Deutschland bislang noch keine verbindliche Verpflichtung für die Kommunen zum Betrieb von Jugendfreizeiteinrichtungen gibt, sind immer wieder – im Zuge von allgemeinen Sparmaßnahmen – Einrichtungen von der Schließung bedroht. "
Soll heißen: Ob JHs von öffentlicher Seite gefördert werden (was vom SGB VIII her ja durchaus möglich und vorgesehen ist), ist letztendlich in das Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (in der Regel also des jeweiligen Landes als überörtlicher Träger bzw. die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger) gestellt, da die Förderung keine Pflicht-, sondern eine Kann-Leistung ist.
LG
Jadzia