Hallo liebe Community,
ein Bekannter hat vor 2 Jahren eine Firma mit dem obligatorischen 1 Euro eröffnet, sprich; ohne einen Cent.
Er (Geschäftsführer) hat mich als Leitung mit in sein Unternehmen geholt.
Wir haben bis dato keine Gewinne eingefahren, konnten nur die Unkosten decken.
Nun hat er diese Firma, durch zu gut gemeinte Fehlkalkulation (zu hohe Löhne etc.), buchstäblich vor die Wand gefahren und wirtschaftet mehr oder weniger ins Minus.
Ein jetzt dazugeschalteter Unternehmensberater hat eine Kalkulation aufgestellt, die für die Zukunft wirklich gute Zahlen und demenstsprecheden Gewinn verspricht. (durch z.B. Lohnoptimierung)
Das Manko an der Sache ist, dass jetzt sofort ein Schuldenberg getilgt werden muss.
Dahingehend wurde ich gefragt, ob ich finanziell mit Summe x aushelfen kann im Gegenzug dafür würde ich mit 49% an der Firma beteiligt werden, die anderen 51% behält der Geschäftsführer.
Ich bin absolut unwissend, was die Vor- & Nachteile einer solchen (Minder-)Beteiligung angehen.
Im Internet finde ich einiges dazu, ist aber für mich in einem völlig unverständlichen ‚Beamtendeutsch‘ geschrieben.
Ist jemand unter euch, der mir die Vor- & Nachteile einmal verständlich aufzeigen könnte?
Über einen regen Austausch freue ich mich sehr.
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
den Wert einer Firma kann man wie folgt berechnen:
Gewinn in Euro (vor Steuern und Zinsen) x Branchenfaktor = Wert in Euro
Da der Gewinn derzeit bestenfalls Null bzw. sogar negativ ist, würde ich den Wert der Firma mit Null Euro ansetzen.
Damit hätte sich das Thema für mich auch erledigt.
Gruß,
Steve
Hallo Steve,
lieben Dank für die Antwort.
Noch zu erwähnen sei, dass meine eingebrachte Summe x als Kredit gilt, den die Firma von mir aufnimmt und ich die volle eingebrachte Summe wieder zurück erstattet bekomme. Die 49% Beteiligung ist also quasi ein ‚Dankeschön-Geschenk‘ an mich, für meine Hilfsbereitschaft und Leistung.
Und aus welchen Gewinnen soll das erstattet werden?
Nach dem, was du geschrieben hast scheint eine Insolvenz nicht ausgeschlossen.
Gruß,
Steve
Kann man so machen, ist halt nur Quatsch. Bezahlt wird der zukünftige Gewinn bzw. Cashflow und nicht der aktuelle.
Gruß
C.
Laut Unternehmesberatung (welche uns das nächste Jahr begleiten würde) würde die Firma einen ordentlichen Gewinn einfahren. Davon würde u.a. der Kredit getilgt werden.
Na dann kann ja nichts mehr schiefgehen
Viel Erfolg!
Zunächst einmal wäre es wichtig, zu wissen, um was es eigentlich geht: um eine Beteiligung an dem Unternehmen (Eigenkapital) oder um einen Kredit an das Unternehmen, der irgendwann mal zurückgezahlt wird:
Soll es also nun ein Kredit sein oder soll die Beteiligung irgendwann zurückgekauft werden oder werden irgendwelche Ausschüttungen auf die Einlage versprochen?
Bevor man überhaupt darüber weiter erklärt, was die Vor- und Nachteile von der ein oder anderen Konstruktion sind, müßte man aber sowieso erst einmal wissen, welche Rechtsform das Unternehmen hat, wie der Betrag ermittelt worden ist, der eingezahlt werden soll und wie im weiteren Verlauf ermittelt wurde, wie viele Anteile dafür über den Tisch gehen sollen.
Bei so vielen Unbekannten kommen wir im Moment jedenfalls nicht weiter.
Gruß
C.
Hallo C_Punkt,
vielen Dank für die Antwort.
Ich würde aus meiner Tasche Summe x zahlen, worüber ich dann einen Vertrag mit Rückzahlungsvereinbarung etc. erhielte.
Die Firma würde sich von mir quasi Geld leihen.
Die Rückzahlung würde dann schon im nächsten Monat starten.
Zur Zeit ist es eine UG, soll aber umgeschrieben werden in eine GmbH. So seien wir beide (Geschäftsführer und ich) laut Unternehmensberatung auf der sicheren Seite.
Die Anteile erhielte ich also ohne etwas anderes, außer meiner Arbeitskraft, einzubringen.
Am Gewinn würde ich am Ende des Jahres beteiligt werden, aber nicht um den Kredit schneller auszulösen, sondern zusätzlich.
Der Kreditbetrag ist nicht anhand des Wertes der Firma errechnet worden, sondern es handelt sich dabei um die Höhe der zur Zeit ausstehenden Schulden bei den Gläubigern.
Die 49% sind tatsächlich auf die Sympathie und entstandenen Freundschaft zwischen mir und dem Geschäftsführer gemünzt.
Ich kaufe mich also nicht ein.
Entschuldigt meine Unwissenheit.
Liebe Grüße
Der Unternehmensberater haftet nicht für seine positive Prognose.
Wenn sie eintritt, wird alles gut.
Wenn nicht, ist dein Geld weg.
Das Unternehmen geht dann in die Insolvenz, denn es wird wohl kaum Masse vorhanden sein.
49% Firmenanteile als Geschenk für den Hochrisikokredit darfst du auch als Anreiz verstehen, der deine Gier ansprechen und dein Hirn ausschalten soll.
Alternativ könnte man dem Bekannten privat Geld leihen, so dass diese das in die Firma steckt.
Schuldner wäre dann diese Privatperson - vielleicht hat die Sicherheiten wie eine nicht verschuldete Immobilie?
Das Angebot erscheint verlockend, aber es ist m.E. hochriskant.
Zur Entscheidungsfindung muss man wissen:
Hast du das notwendige Geld oder musst du es dir leihen?
Könntest du es auch dann zurückzahlen, wenn die GmbH insolvent wird?
Wenn du das Geld schon übrig hättest, riskiest du den Totalverlust.
Wenn du es dir selber erst leihen musst, riskierst du, dass du selber zahlungsunfähig werden kannst.
Hallo nochmal,
so ganz klar ist mir noch nicht, was da passieren soll, aber wir gehen mal von folgender Arbeitshypothese aus:
- Du gewährst der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von X, über das ein Vertrag geschlossen wird, der neben einer Verzinsung (mutmaßlich) die Rückzahlung des Darlehens über einen definierten Zeitraum in jährlichen oder anderweitig definierten Beträgen regelt.
- Du erhältst „zum Dank“ 49% der Kapitalanteile ohne Gegenleistung.
Um es offen zu sagen: das ist der nackte Horror, der Dich - zumindest in finanzieller Hinsicht - um Kopf und Kragen bringen kann.
- Da das Unternehmen in absehbarer Zeit Gewinn machen soll, haben die Anteile einen Wert. Da Du sie ohne Gegenleistung erhältst, handelt es sich um eine Schenkung, die zu versteuern ist. Zwischen zwei Personen, die nicht verwandt sind, gibt’s einen Freibetrag bei Schenkungen von 20.000 Euro; der Steuersatz liegt zwischen 30 und 50%.
- Die eventuell auf das Darlehen zu zahlenden Zinsen sind einkommensteuerpflichtig.
- Du bist Gesellschafterin des Unternehmens; damit und aufgrund der aktuellen Situation des Unternehmens wird das Darlehen zu einem eigenkapitalersetzenden Darlehen. Damit ist eine Rückzahlung nicht möglich, so lange sich das Unternehmen in einer Krise befindet. Und besser noch: sofern das Unternehmen doch irgendwann ein Insolvenzverfahren durchläuft, wird der Insolvenzverwalter unverzüglich bei Dir auf der Matte stehen und die Zinsen und Tilgungen auf das Darlehen zurückfordern (über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren).
Und das sind jetzt nur die wichtigsten Punkte bzw. die, die mir als erstes eingefallen sind. Auf keinen Fall solltest Du Dich der Sache nähern, ohne Dich zu vor von einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater beraten zu lassen - und damit meine ich nicht die Experten von der Unternehmensberatung.
Gruß
C.
Hallo X_Strom,
vielen Dank für deine Antwort.
Liebe Grüße
Das sind sehr wichtige Punkte, die ich nicht wusste. Vielen Dank für diese Antwort.
Mir wurde (mal wieder nur vom Unternehmensberater) erörtert, dass die Firma jederzeit verkauft werden kann.
Die Kaufsumme würde das Darlehen und die jetzigen Schulden wohl decken und alles wäre auf Null.
Du hast Recht, ich werde mich Rechtsanwaltliche Unterstützung holen, damit meine Existenz nicht bedroht wird.
Ganz ganz lieben Dank nochmal.
Auch das ist zu einfach gedacht. Im Falle eines Verkaufes erhieltest Du 49% des Kaufpreises für das Stammkapital. Damit liegt u.U. ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vor. Erstens.
Zweitens fließt der Kaufpreis an die Gesellschafter (also eben wie dargestellt zu 49% an Dich) und nicht an das Unternehmen, d.h. der Kredit müßte separat zurückgeführt werden. Wenn im Kreditvertrag kein außerordentliches Kündigungsrecht vermerkt ist, bist Du nach dem Verkauf u.U. immer noch Kreditgeber des Unternehmens. Eines Unternehmens, das Dir gar nicht mehr gehört und zu dessen neuen Eigentümer Du auch keine langjährige Freundschaft pflegst.
Sehr gern. Wohlgemerkt: ich bin kein Steuerberater und auch kein Unternehmensberater. Ich stehe als Kreditgeber auf der anderen Seite und bei Insolvenzen wird immer wieder deutlich, wie unglücklich die Doppelrolle als Kreditgeber und Gesellschafter gerade für Minderheitsgesellschafter sein kann. Hinzu kommt nämlich noch ein Aspekt, den ich eben nicht nannte: kommt es zur Insolvenz, wird es Dir sehr schwer fallen, glaubhaft zu machen, daß Du von manchen Vorgängen nichts wußtest. Dazu gehören dann auch so nette Dinge wie Insolvenzverschleppung, nicht gezahlte Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge usw. Auch hier kommt man dann gerne mal in die persönliche Haftung bzw. in den Bereich des Strafrechts.
Gruß
C.
Hast du mit denen mal gesprochen? Und dir erklären lassen, woher da die Gewinne kommen sollen?
Kann man sehr schön voraussetzen - aber ist das auch durchführbar? Um wessen Lohn geht’s denn eigentlich - deinen und den vom Chef? Und wenn der Lohn des Bekannten runtergesetzt wird - nimmt er dann als Ausgleich zukünftig einfach den behaupteten Gewinn aus der Kasse (rechnen scheint er ja nicht wirklich zu können)?
Hallo sporadisch,
vielen Dank für deine Antwort.
Gewinne hat die Firma von Beginn an eingefahren, nur hat der Chef sie, sei es durch Unwissenheit, Naivität oder schlichtweg Höhenflug, falsch genutzt bzw. verlusttragend eingesetzt.
Dieser Zahn wurde ihm jetzt durch die drohende Insolvenz natürlich gezogen.
Die Löhne aller MA sollen optimiert werden.
Mein Gehalt liegt Netto teils unter dem Gehalt der MA, bedingt durch Schichtzulagen, die in meinem Fall wegfallen.
Über das Gehalt des Chefs, im Verlaufe der letzten Monate, vermag ich nichts zu sagen, da ich bis dato keinerlei Einblicke in die Bücher hatte. Dieses wird aber jetzt, gemäß dem Fall ich gehe das Risiko des Einstiegs ein, dem meinen angepasst.
Liebe Grüße
Nein. Die Löhne sollen gekürzt werden. Du kannst dir sicher vorstellen, dass man das nicht so ohne weiteres kann. Und dass sich die danach schlechter gestellten dagegen wehren werden.
… und dass diese Mitarbeiter sich evtl. nach einem anderen Arbeitgeber umsehen werden, der seine Managementfehler nicht auf Kosten seiner Mitarbeiter sanieren möchte …
Grüße
Pierre
Nein, die Löhne werden so nicht optimiert.
Der Chef hat den eingefahrenen Gewinn beispielsweise auch eingesetzt, um Schichtzulagen zu erhöhen. Dieses ist allerdings eine mündliche Absprache und wurde nicht Arbeits-/ bzw. Zusatzvertraglich verankert (Bonus).
Somit verdienen die MA weit mehr, als in unserer Branche üblich.
Das meinte ich mit o.g. Naivität.
Dieser Komfort wird optimiert und die Löhne wieder, wie vertraglich geregelt, angepasst.
Trotzdem sind die Löhne weit über Tarif.
Zu guter Letzt…
Ich möchte mich bei allen für die Antworten bedanken.
Ihr habt mir in jeglichem Belang weitergeholfen und die Fragezeichen aus meinem Kopf entfernt.
Seid alle gegrüßt und habt ein schönes Wochenende.
Kathrin